angenommen der Vermieter hat bei der Wohnungsübergabe Katzenstreu in der Toilette im Badezimmer gefunden. Mieter und Zeugen sind ebenfalls anwesend. Nun hat sich der Vermieter bei der Übergabe überreden lassen, das Badezimmer als „in Ordnung“ abzunehmen. Nun kommen dem Vermieter nachträglich bedenken, da sich dass Katzenstreu ja in den Abwasserleitungen ablagern und verhärten könnte und irgendwann die Leitungen verstopft sind. Die Reste des Katzenstreus mußte der Vermieter schon aus der Toilette rauskratzen, da es sich bereits verhärtet hatte.
Darf der Vermieter nun die Abwasserleitungen durch einen Installateur auf Kosten des Mieters kontrollieren (und evtl. Reinigen) lassen? Darf der Vermieter die Kosten der Reinigung der Toilette dem Mieter in Rechnung stellen (Kaution?)? Und diese Fragen vor dem Hintergrund, dass im Wohnungsübergabeprotokoll das Bad als „in Ordnung“ abgenommen wurde.
Der Vermieter muss immer dafür sorgen, dass sein Vermietobjekt in intaktem Zustand ist. Wenn ein Mieter kleinere Mängel toleriert (und eine Mietminderung durchsetzt) ist das die Angelegenheit des Mieters. Quelle u.a.: http://www.mieterbund.de/recht/main_recht_maengel.html
ich habe vergessen zu ergänzen, dass es sich bei der Wohnungsübergabe um eine Übergabe bei Auszug handelt. Es geht sich also nicht um Mietminderung, sondern um die Regelung der Kostenübernahme seitens des Vermieters oder des Ex-Mieters bei einem Wohnungsmangel unter den bereits beschriebenen Bedingungen.
Hallo Ulrich.
wenn er es abgenommen hat und es auch so im Protokoll steht bzw. unter Zeugen so abgemacht ist, hat er eben Pech gehabt.
Er kann dich als Mieter nicht mehr dafür belangen.
Gruß, Frank
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Daher nur als Ergänzung. Der VM kann an den Mieter nach dem Auszug, wenn er die Wohnung als ordnungsgemäss erklärt und übernommen hat keine weiteren Ansprüche mehr stellen. Er kann sich auch nicht darauf berufen, er habe die Auswirkungen seiner Prüfung oder seiner Erklärung zum Zeitpunkt der Übergabe nicht erkennen können ( BGH NJW 83, 446 ) und zur Problematik des Nichterkennens analog ( LG Braunschweig 97, 218 ).
Der VM ist verpflichtet größte Sorgfalt bei der Wohnungsübergabe walten zu lassen ( BGH NJW 83, 446 ).
angenommen der Vermieter hat bei der Wohnungsübergabe
Katzenstreu in der Toilette im Badezimmer gefunden. Mieter und
Zeugen sind ebenfalls anwesend. Nun hat sich der Vermieter bei
der Übergabe überreden lassen, das Badezimmer als „in Ordnung“
abzunehmen. Nun kommen dem Vermieter nachträglich bedenken, da
sich dass Katzenstreu ja in den Abwasserleitungen ablagern und
verhärten könnte und irgendwann die Leitungen verstopft sind.
Die Reste des Katzenstreus mußte der Vermieter schon aus der
Toilette rauskratzen, da es sich bereits verhärtet hatte.
Darf der Vermieter nun die Abwasserleitungen durch einen
Installateur auf Kosten des Mieters kontrollieren (und evtl.
Reinigen) lassen?
siehe oben, nein, der VM muss die Kosten tragen.
Darf der Vermieter die Kosten der Reinigung
der Toilette dem Mieter in Rechnung stellen (Kaution?)? Und
diese Fragen vor dem Hintergrund, dass im
Wohnungsübergabeprotokoll das Bad als „in Ordnung“ abgenommen
wurde.