Erstmal allen einen guten Morgen wünsche!
Dringend gesucht wird eine Antwort auf folgendes Problem:
Vor 4 Jahren hat sich ein Mieter das damals neuartige Klicklamintat mit zugehöriger Dämmunterlage bei einem bekannten Baumarkt zum Preis von 20 DM pro QM gekauft und in der gesamten Wohnung (80qm) nach Vorschrift verlegt. Die Wohnung war damals vom Eigentümer mit neuem PVC ausgelegt worden.
Nun zieht der Mieter aus. Das Klicklaminat wurde ohne Schwierigkeiten entfernt. Die Dämmunterlage konnte einfach aufgerollt werden. Nun hat sich allerdings das Logo der Dämmunterlage, die durchgehend in dunkelblau bedruckt ist, auf dem Vermietereigenem PVC abgedruckt, und zwar überall. Das Logo kann weder mit Reinigungsmitteln noch mit Waschbenzin entfernt werden. Unter größtem Kraftaufwand kann man mit Stahlschwämmen der Tinte beikommen, allerdings beschädigen diese den PCV erheblich.
Die Wohnung soll in 5 Tagen übergeben werden.
Der Vermieter erwartet natürlich die „Rückgabe“ des PVC in einwandfreiem Zustand
Der Baumarkt weißt auf eine lange Zeit des Wartens und auf eine Entscheidung mit ungewissem Ausgang hin.
Inwiefern ist der Mieter für den Schaden haftbar? Wie sieht es rechtlich aus?
Vielen Dank für eure Antworten,
LG Jasb111
Leider muss der Mieter Schadenersatz leisten.
Er muss einen neuen PVC Boden verlegen.
Vermutlich sind die Ansprüche gegen den Baumakt verjährt
Mehr als 3 Jahre sind seit dem Kauf vergangen, da ist nichts zu machen.
Jakob
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi,
der Vermieter kann und wird natürlich erwarten, dass das Laminat im einwandfreien Zustand übergeben wird.
Hast Du eine private Haftpflichtversicherung? Dann frag doch da mal nach.
Gruß Reni
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Hi Jakob,
das mit der Verjährung glaube ich nicht. Ok, „glauben heißt nicht wissen“. Aber das ist ja ein verdeckter Mangel und deshalb tritt m. W. die Verjährung erst ab Kenntnis des Mangels ein.
Gruß Reni
Vermutlich sind die Ansprüche gegen den Baumakt verjährt
Mehr als 3 Jahre sind seit dem Kauf vergangen, da ist nichts
zu machen.
Jakob
Hi, Reni das Laminat gehört dem Mieter
dieser hat das PVC beschädigt
der Vermieter kann und wird natürlich erwarten, dass das
Laminat im einwandfreien Zustand übergeben wird.
Hast Du eine private Haftpflichtversicherung? Dann frag doch
da mal nach. gibt ***** 5 Sterne
Gruß Reni
Erstmal allen einen guten Morgen wünsche!
Dringend gesucht wird eine Antwort auf folgendes Problem:
Vor 4 Jahren hat sich ein Mieter das damals neuartige
Klicklamintat mit zugehöriger Dämmunterlage bei einem
bekannten Baumarkt zum Preis von 20 DM pro QM gekauft und in
der gesamten Wohnung (80qm) nach Vorschrift verlegt. Die
Wohnung war damals vom Eigentümer mit neuem PVC ausgelegt
worden.
Nun zieht der Mieter aus. Das Klicklaminat wurde ohne
Schwierigkeiten entfernt. Die Dämmunterlage konnte einfach
aufgerollt werden. Nun hat sich allerdings das Logo der
Dämmunterlage, die durchgehend in dunkelblau bedruckt ist, auf
dem Vermietereigenem PVC abgedruckt, und zwar überall. Das
Logo kann weder mit Reinigungsmitteln noch mit Waschbenzin
entfernt werden. Unter größtem Kraftaufwand kann man mit
Stahlschwämmen der Tinte beikommen, allerdings beschädigen
diese den PCV erheblich.
Die Wohnung soll in 5 Tagen übergeben werden.
Der Vermieter erwartet natürlich die „Rückgabe“ des PVC in
einwandfreiem Zustand
Der Baumarkt weißt auf eine lange Zeit des Wartens und auf
eine Entscheidung mit ungewissem Ausgang hin.
Inwiefern ist der Mieter für den Schaden haftbar? Wie sieht es
rechtlich aus?
Vielen Dank für eure Antworten,
LG Jasb111
http://www.vis-recht.bayern.de/de/left/themen/vertra…
Bei Verbrauchsgüterkauf - Gewährleistungsansprüche, sonstige bewegliche Sachen gilt (§ 475 Abs. 2 BGB)
2 Jahre ab Kauf.
Jakob
Frohe Ostern an Alle hier
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Hallo ihr 2,
danke für eure Gedankengänge.
Das Laminat ist seit gestern raus und der Schaden durch die bedruckte Unterlage erst seitdem ersichtlich.
Sicher will der Vermieter einen tadellosen PVC Belag zurück. Kann man ja verstehen. Der Schaden wurde allerdings durch die Unterlage verursacht, da bleibt die Frage, wer dafür haftbar ist. Meiner Meinung nach ist es der Baumarkt, der sie verkauft hat. Die Versicherung scheidet hier aus.
Euch allen frohe Ostern,
Jasb111
Hi, ich würde eher auf Produkthaftung des Herstellers.
Denn Problem ist ja nicht ein Schaden am Produkt selbst, sondern ein Vermögensschaden, der durch einen Fehler des Produktes entstand. Hier sind die Verjährungsfristne m.e. viel länger.
Die Frage wäre aber dann die fachgerechte Verlegung des Dämmproduktes durch dem Mieter, insbes. ob es vom Hersteller lt. Spezifikation überhaupt für Verlegung auf bestehenden, zu erhaltenden Bodenbelägen vorgesehen ist (selbst eine Verlegung Laminat auf PVC ist grundsätzlich aus Sicht fahcgerechtert Ausführung fragwürdig). Oder ob es als Dämmung für Laminat vorgesehen ist, wo normalerweise Estrich oder Spanplatte als Untergrund vorliegt und die Abfärbung irrelevant ist. Also wenn es ein Markenprodukt ist, mal einfach die techn. Information des Herstellers anfordern (man muss ja nicht sagen warum man sie braucht)
A.
Hi, ich würde eher auf Produkthaftung des Herstellers.
Denn Problem ist ja nicht ein Schaden am Produkt selbst,
sondern ein Vermögensschaden, der durch einen Fehler des
Produktes entstand. Hier sind die Verjährungsfristne m.e. viel
länger.
Auf den ersten Blick würde ich das auch als einen Fall der Produkthaftung sehen. Verjährung: Drei Jahre nach Kenntnisnahme. Das Problem ist aber, daß nach § 11 ProdHaftG eine Selbstbbeteiligung von 500,- € besteht. Fraglich, ob sich eine Geltendmachung dann noch lohnt.
Wenn ja: Zunächst den Baumarkt nachweisbar auffordern, den Hersteller zu benennen.
Die Frage wäre aber dann die fachgerechte Verlegung des
Dämmproduktes durch dem Mieter, insbes. ob es vom Hersteller
lt. Spezifikation überhaupt für Verlegung auf bestehenden, zu
erhaltenden Bodenbelägen vorgesehen ist (selbst eine Verlegung
Laminat auf PVC ist grundsätzlich aus Sicht fahcgerechtert
Ausführung fragwürdig). Oder ob es als Dämmung für Laminat
vorgesehen ist, wo normalerweise Estrich oder Spanplatte als
Untergrund vorliegt und die Abfärbung irrelevant ist. Also
wenn es ein Markenprodukt ist, mal einfach die techn.
Information des Herstellers anfordern (man muss ja nicht sagen
warum man sie braucht)
Auch das könnte ein Problem sein. Ein Ausschluß der Verwendbarkeit ist aber nicht in der technischen Information sondern auf der damaligen Verpackung zu suchen.
Hallo
Es ist zu beachten ob unter die Unterlage nicht auch eine Folie als Dampfbremse hätte gelegt werden müssen. Die hätte dann wohl auch die Trennung in die andere Richtung bewerkstelligt.
Gruß Armin
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Sanne,
also IMHO ist das mit dem verdeckten Mangel äußerst fraglich, da man
bei einer Verlegung über einen bestehenden Bodenbelag wohl kaum von
einer fachgerechten Verlegung sprechen kann. Ich verstehe zwar den
Gedankengang, glaube aber nicht, dass so eine Argumentation verfangen
würde, schliesslich gibt es das nirgends, dass man Baumaterialien
übereinander verlegt und ernsthaft davon ausgeht, das untenliegende
anschliessend unbeschädigt weiternutzen zu können.
Sicher will der Vermieter einen tadellosen PVC Belag zurück.
Kann man ja verstehen. Der Schaden wurde allerdings durch die
Unterlage verursacht, da bleibt die Frage, wer dafür haftbar
ist.
Wenn man eine Haftung wegen Produktmangels mal theoretisch als nicht
gegeben annimmt, haftet natürlich der Mieter.
Das wäre selbst dann so, wenn der Mieter sich über den Produktmangel
seinerseits befriedigen könnte.
Warum die Versicherung ausscheiden soll, ist mir unklar.
Schliesslich hat der Mieter (durch den Einbau) den PVC beschädigt.
Eigentlich ein klassischer Haftpflichtfall.
Gruß - Jaschiii
2 „Gefällt mir“
Jaschii,
stimme Deiner Rechtsauffassung vollumfänglich zu.
Gruss Günter
Anderer Vorschlag
Hallo Sanne,
vielleicht kannst du dich mit dem Vermieter einigen,
indem du ihm dein Problem schilderst und ihm den Laminat
drin lässt? Vielleicht kannst du einfach mal mit ihm reden?
Schöne Feiertage & viel Erfolg
Sandra
PVC enthält Weichmacher = (schwer) flüchtige Kohlenwasserstoffe, die ausgasen und dadurch andere Materialien zersetzen und lösen können. Das Problem ist altbekannt - z.B. bei Kunststoff-/Gummi-Möbelfüßen auf PVC.
M.E. ist hier genau DAS passiert, d.h. der PVC ist „schuld“ daran, dass sich Materialien der Dämmunterlagen gelöst und mit dem PVC verbunden haben.
Haften müssen wird aber weder der PVC- noch der Dämmstoffhersteller, denn der Mieter hat hier die 2 Materialien zusammengebracht, was von Herstellerseite aus nicht so vorgesehen war.