Liebe Experten,
hat ein Mieter ein Anrecht auf eine Erneuerung des Badezimmers, der Küche und des Teppichboden nach einem gewissen Zeitraum (wegen Verschleiß oder Veraltung)? Falls ja, nach wie vielen Jahren muß der Vermieter den Bode, das Bad oder die Küche ersetzen?
Kann der Vermieter dann die Miete erhöhen, weil ja der „Wert“ nun höher ist?
Hat der Mieter ein Mitspracherecht bei der Erneuerung (z.B. möchte kein pinkfarbenen Fliesen oder hätte gern ein Ceranjochfeld etc.)?
Muß der Mieter für „Extra-Wünsche“ selbst aufkommen?
Grüße, Semi
Hallo,
hat ein Mieter ein Anrecht auf eine Erneuerung des
Badezimmers, der Küche und des Teppichboden nach einem
gewissen Zeitraum (wegen Verschleiß oder Veraltung)? Falls ja,
nach wie vielen Jahren muß der Vermieter den Bode, das Bad
oder die Küche ersetzen?
Der VM muss grundsätzlich nur ersetzen, was derart mangelhaft ist, dass es nicht benutzbar ist oder wen von dem Gegenstand/Bauteil eine Gefahr ausgeht. Mit dem VM einfach mal reden, vielleicht macht er freiwillig einige Arbeiten auf seine Kosten.
Kann der Vermieter dann die Miete erhöhen, weil ja der „Wert“
nun höher ist?
welcher Wert wenn Teile veraltet und nur ersetzt werden müssen ? Er kann aber die Miete im Rahmen des Miethöhegesetzes innerhalb von drei Jahren um 20 % erhöhen, solange er die Mieterhöhung im Rahmen der Ortsüblichkeit vornimmt.
Hat der Mieter ein Mitspracherecht bei der Erneuerung (z.B.
möchte kein pinkfarbenen Fliesen oder hätte gern ein
Ceranjochfeld etc.)?
Grundsätzlich nein, aber wenn der Mieter sich an den Kosten beteiligen wird, wird der VM kaum etwas gegen eine Mitsprache einzuwenden haben. Tipp hiwerzu. Wenn der Mieter eigenes Geld einsetzt sollte er mit dem VM klären, was zu geschehen hat. Ob der Mieter in einem bestimmten Zeitraum, sollte das Mietverhältnis beendet werden, einen Kostenanteil erhält oder ob alles entschädigungslos in Besitz des VM übergeht.
Muß der Mieter für „Extra-Wünsche“ selbst aufkommen?
Gruss Günter und schöne Feiertage