Hallo,
ich hoffe mir kann einer helfen:
Angenommen,
Ein Mietvertrag sieht die Renovierung bei Einzug vor.
Diese wurde durchgeführt:
Alte Tapeten abkrazt und neu tapeziert. (weisse Rauhfaser)
Beim Auszug wird die Wohnung unrenoviert übergeben.
Jetzt zieht die Nachmieterin ein und beginnt über die Tapeten drüber zustreichen, diese lösen sich dadurch ab.
Sie beschwert sich darüber beim Vermieter.
Ist es nicht so, das sie da keinerlei Ansprüche hat, da die Tapeten ja aus der 1.Renovierung stammen und sie eigentlich selbst erstmal tapezieren hätte müssen. Wenn sie die alten Tapeten weiterverwendet ist das dann nicht ihr Risiko.
In einem Raum wurde bei der ersten Renovierung über die Tapete drübergestrichen und sie hat gehalten, jetzt bei der Renovierung durch die Nachmieterin und 2.Drüberstreichen löst sie sich. Wie sieht es da aus.
Gruss Mark
Hallo Mark,
Jetzt zieht die Nachmieterin ein und beginnt über die Tapeten
drüber zustreichen, diese lösen sich dadurch ab.
Sie beschwert sich darüber beim Vermieter.
Ist es nicht so, das sie da keinerlei Ansprüche hat, da die
Tapeten ja aus der 1.Renovierung stammen und sie eigentlich
selbst erstmal tapezieren hätte müssen. Wenn sie die alten
Tapeten weiterverwendet ist das dann nicht ihr Risiko.
Ich sehe das so, wie von Dir beschrieben. Renovieren heisst erneuern.
Zwar kann ich aus eigener Erfahrung sagen, dass man gerne einfach
drüber streicht, aber wenn es nicht klappt, man auch einfach Pech
hat. Ich sehe hier keinen Anspruch der Nachmieterin, vor allem nicht
gegenüber dem Vormieter.
Selbst angenommen, der VM würde argumentieren, wenn eine zweite
Schicht Farbe nicht hielte, wäre nicht fachgerecht tapeziert worden
halte ich das a) für schwer haltbar und b) uU verjährt (z.B. durch
Übergabe/Abnahme bei Auszug).
In einem Raum wurde bei der ersten Renovierung über die Tapete
drübergestrichen und sie hat gehalten, jetzt bei der
Renovierung durch die Nachmieterin und 2.Drüberstreichen löst
sie sich. Wie sieht es da aus.
IMHO genau wie oben.
Gruß - Jaschiii
Hallo,
ich hoffe mir kann einer helfen:
Angenommen,
Ein Mietvertrag sieht die Renovierung bei Einzug vor.
Diese wurde durchgeführt:
Alte Tapeten abkrazt und neu tapeziert. (weisse Rauhfaser)
Beim Auszug wird die Wohnung unrenoviert übergeben.
Jetzt zieht die Nachmieterin ein und beginnt über die Tapeten
drüber zustreichen, diese lösen sich dadurch ab.
Sie beschwert sich darüber beim Vermieter.
Ist es nicht so, das sie da keinerlei Ansprüche hat, da die
Tapeten ja aus der 1.Renovierung stammen und sie eigentlich
selbst erstmal tapezieren hätte müssen. Wenn sie die alten
Tapeten weiterverwendet ist das dann nicht ihr Risiko.
In einem Raum wurde bei der ersten Renovierung über die Tapete
drübergestrichen und sie hat gehalten, jetzt bei der
Renovierung durch die Nachmieterin und 2.Drüberstreichen löst
sie sich. Wie sieht es da aus.
Hallo,
jaschii hat bereist das Notwendige gesagt. Ich sehe auch keinen Grund, dass jetzige Mieter Ansprüche an den Vormieter geltend machen kann. Der VM ohnehin nicht. Nach der Wohnungsübergabe können tatsächliche oder angebliche Mängel nachträglich nicht mehr geltend gemacht, wenn diese nicht bei der Wohnungsübergabe erhoben wurden.
Gruss Günter
Hallo Günther
Die Wohnungsübergabe ist „angenommen“ noch nicht erfolgt.
Gruss Mark
P.S. Gibt es eigentlich im Internet irgendwo Formulare zur Wohnungsübergabe zum download
Schau mal unter DMB - Deutscher Mieterbund nach .
Gruss Günter
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