Reperatur TV-Buchse, Vermieter will nicht zahlen

Hallo zusammen :smile:
Angenommen ein Mieter stellt fest,
dass sein Fernsehanschluss nicht geht und daraufhin bestellt seine Hausverwalterin den Elektriker für den nächsten Tag, der in der Wand geschwint einen losen Draht findet.
Die Buchse wahr nicht angeschlossen.

Nehmen wir weiter an der Vermieter wusste dass schon seit Einzug, dachte aber es wäre normal, dachte er hätte einfach keinen Anschluss und kein Recht auf einen solchen Anschluss.

Jedenfalls nehmen wir weiter an, dass in der Rechnung die Rede von einem Wackelkontakt und nicht einem losen Draht ist (wie die mündliche Auskunft des Elektronikers sei).
Der Rechnungsbetrag sei ca. 35 €.

Wer muss dann Zahlen ?
Der Mieter, weil der Schaden so gering war und so einfach, dass er in vielleicht hätte selber beheben können,
oder vielleicht weil, er über ein Jahr gewartet hat und somit keinen Anspruch mehr hat?

Oder der Vermieter, weil es einfach ein Fehler in der Wand war, und damit ein Verschulden des Mieters schon mal ausgeschlossen ist.

Und wenn ja mit welchen Paragraphen kann man das etwas untermauern, damit das Ganze ein wenig Eindruck macht.

Schönen Dank & Grüße Sebastian

Noch was: Rechnungsadresse sei die des Vermieters
Vielleicht ist es ja relevant:

Die Rechnung sei vom Elektroniker zuerst an den Vermieter geschickt worden und daraufhin, von diesem, mit einem Vermerk beim Mieter gelandet.

Schönen Dank & Grüße Sebastian

Hallo Sebastian,

Angenommen ein Mieter stellt fest,
dass sein Fernsehanschluss nicht geht und daraufhin bestellt
seine Hausverwalterin den Elektriker für den nächsten Tag, der
in der Wand geschwint einen losen Draht findet.
Die Buchse wahr nicht angeschlossen.

Nehmen wir weiter an der Vermieter wusste dass schon seit
Einzug, dachte aber es wäre normal, dachte er hätte einfach
keinen Anschluss und kein Recht auf einen solchen Anschluss.

Stellt der VM einen Fernsehanschluss bereit, muss dieser in Ordnung sein. Hier handelt es sich letztlich ohnehin nicht um den Anschluss an das Kabel oder an eine SAT-Anlage sondern es ist eine Reparatur im Leitungsnetz des Hauses. Reparaturen muss der Vermieter in diesen Fällen zahlen, insbesondere kann er sich auch nicht auf die Kleinreparaturklausel berufen, denn dieser Schaden lag schon vor Einzug vor. Aber auch nach dem Einzug wäre ein solcher Schaden in der Wand/an der Steckdose/an der Kabel/Antennendose vom VM zu tragen.

Jedenfalls nehmen wir weiter an, dass in der Rechnung die Rede
von einem Wackelkontakt und nicht einem losen Draht ist (wie
die mündliche Auskunft des Elektronikers sei).
Der Rechnungsbetrag sei ca. 35 €.

Ist im Prinzip egal, den Mangel bei Vermietung ist und bleibt ein Mangel und hätte vor Mietbeginn vom VM gerichtet werden müssen.

Wer muss dann Zahlen ?
Der Mieter, weil der Schaden so gering war und so einfach,
dass er in vielleicht hätte selber beheben können,
oder vielleicht weil, er über ein Jahr gewartet hat und somit
keinen Anspruch mehr hat?

Auch hier bleibt es dabei, der Mangel hat der Vm zu beheben, es sei denn, der Mieter hätte in dem Jahr sich an der Zuleitung zu schaffen gemacht. Er hätte dann möglicherweise das Problem zu erklären, dass der Schaden schon vorhanden war. Aber ein Jahr ohne Fernsehen ? Gibt es das noch ?

Oder der Vermieter, weil es einfach ein Fehler in der Wand
war, und damit ein Verschulden des Mieters schon mal
ausgeschlossen ist.

Urteile habe ich keine gefunden, die hier passen. Da der VM gem. Mietrecht verpflichtet ist nur Wohnungen in orndungsgemässen Zustand zu vermieten, trifft ihn hier die Haftung.

Gruss Günter

Informationsfreiheit
Hallo Günter,

Stellt der VM einen Fernsehanschluss bereit, muss dieser in
Ordnung sein. Hier handelt es sich letztlich ohnehin nicht um
den Anschluss an das Kabel oder an eine SAT-Anlage sondern es
ist eine Reparatur im Leitungsnetz des Hauses.

Na, dass sagt wohl schon alles. Danke. :smile:

Zu allem Überfluss habe ich noch was gefunden, wohl aber nur am Rande interessant:
Der Empfang von nicht ortsüblichen Programmen unterfällt dem Grundrecht auf Informationsfreiheit.

Reparaturen
muss der Vermieter in diesen Fällen zahlen, insbesondere kann
er sich auch nicht auf die Kleinreparaturklausel berufen, denn
dieser Schaden lag schon vor Einzug vor.

… Mangel bei Vermietung ist und bleibt
ein Mangel und hätte vor Mietbeginn vom VM gerichtet werden
müssen.

Sicherlich :smile: Dann umso mehr, wobei der VM möglicherweise nicht glauben könnte, das der Schaden über 1 Jahr nicht entdeckt wurde.

Aber auch nach dem
Einzug wäre ein solcher Schaden in der Wand/an der
Steckdose/an der Kabel/Antennendose vom VM zu tragen.

Begründung müsste wohl sein, das dieser Schaden in der Wand ist, also kaum vom M selbst verursacht sein kann (?).

Wobei in der Rechnung darauf ja nicht bezug genommen wird, sondern einfach nur von einem Wackelkontakt die Rede ist.

Könnte es hier problematisch werden?

Auch hier bleibt es dabei, der Mangel hat der Vm zu beheben,
es sei denn, der Mieter hätte in dem Jahr sich an der
Zuleitung zu schaffen gemacht. Er hätte dann möglicherweise
das Problem zu erklären, dass der Schaden schon vorhanden war.

Müsste der Mieter den seine Unschuld beweisen?
Wie könnte er dass tun, er hätte doch sicherlich keine Überwachungskamera die über 1 Jahr läuft und verplomt wird so eine Dose wohl auch kaum sein.

Andererseits, wäre es wohl schwehr zu glauben, dass ein Mieter so „doof“ ist sich die Mühe macht und selber einen Mangel (ein Kabel ab macht) in seiner Dose erzeugt.
Jedenfalls für mich schwehr vorstellbar.

Aber ein Jahr ohne Fernsehen ? Gibt es das noch ?

Äh, also ich kenne Leute die das sogar länger geschafft haben… ist aber wohl ein anderes Thema.
Gebe aber zu das es durchaus sehr selten ist.

Gruß Sebastian :smile:

Hallo Sebastian,

Stellt der VM einen Fernsehanschluss bereit, muss dieser in
Ordnung sein. Hier handelt es sich letztlich ohnehin nicht um
den Anschluss an das Kabel oder an eine SAT-Anlage sondern es
ist eine Reparatur im Leitungsnetz des Hauses.

Na, dass sagt wohl schon alles. Danke. :smile:

Zu allem Überfluss habe ich noch was gefunden, wohl aber nur
am Rande interessant:
Der Empfang von nicht ortsüblichen Programmen unterfällt dem
Grundrecht auf Informationsfreiheit.

Das Grundrecht auf Informationsfreiheit ist im Mietrecht auch nicht eingeschränkt. Daraus ist aber nicht abzuleiten, dass der VM ausser dem 1. und 2. Programm und dem landesweit 3. Programm weitere Programme zur Verfügung stellen muss. Und durch das neue Urteil des BGH ist auch klar, dass bei Kabelanschluss der VM künftig keine SAT Schüssel erlauben muss, wenn der Mieter eine Zusatzpaket von Kabel DE kaufen kann in seiner Heimatsprache. Ich finde dieses Urteil im Übrigen einen Fortschritt im Kampf gegen diese Salat-Schüssel-Dachfronten.

Reparaturen
muss der Vermieter in diesen Fällen zahlen, insbesondere kann
er sich auch nicht auf die Kleinreparaturklausel berufen, denn
dieser Schaden lag schon vor Einzug vor.

… Mangel bei Vermietung ist und bleibt
ein Mangel und hätte vor Mietbeginn vom VM gerichtet werden
müssen.

Sicherlich :smile: Dann umso mehr, wobei der VM möglicherweise
nicht glauben könnte, das der Schaden über 1 Jahr nicht
entdeckt wurde.

ist möglich

Aber auch nach dem
Einzug wäre ein solcher Schaden in der Wand/an der
Steckdose/an der Kabel/Antennendose vom VM zu tragen.

Begründung müsste wohl sein, das dieser Schaden in der Wand
ist, also kaum vom M selbst verursacht sein kann (?).

ja

Wobei in der Rechnung darauf ja nicht bezug genommen wird,
sondern einfach nur von einem Wackelkontakt die Rede ist.

Könnte es hier problematisch werden?

Es könnte dann problematisch werden, wenn der Schaden an der Dose liegt und bei Renovierungsarbeiten der Dosendeckel entfernt wurde. Man könnte dann ja auf die Idee kommen, dass der Schaden bei diesen Arbeiten verursacht worden ist.

Auch hier bleibt es dabei, der Mangel hat der Vm zu beheben,
es sei denn, der Mieter hätte in dem Jahr sich an der
Zuleitung zu schaffen gemacht. Er hätte dann möglicherweise
das Problem zu erklären, dass der Schaden schon vorhanden war.

Müsste der Mieter den seine Unschuld beweisen?

Er wird sich zumindest zu erklären haben, ob er an der Dose/Zuleitung etwas gemacht hat. Wenn nein, muss er diese bestreiten und der VM muss beweisen, dass der Mieter doch schuld ist.

Wie könnte er dass tun, er hätte doch sicherlich keine
Überwachungskamera die über 1 Jahr läuft und verplomt wird so
eine Dose wohl auch kaum sein.

Nachweisen, dass er die Zuleitung/die Zuleitungsdose weder geöffnet hat noch daran gearbeitet hat. Der Rest ist Glaubenssache.

Andererseits, wäre es wohl schwehr zu glauben, dass ein Mieter
so „doof“ ist sich die Mühe macht und selber einen Mangel (ein
Kabel ab macht) in seiner Dose erzeugt.
Jedenfalls für mich schwehr vorstellbar.

Aber ein Jahr ohne Fernsehen ? Gibt es das noch ?

Äh, also ich kenne Leute die das sogar länger geschafft
haben… ist aber wohl ein anderes Thema.
Gebe aber zu das es durchaus sehr selten ist.

Gruss Günter

Frohe Ostertage.