Hallo zusammen 
Angenommen ein Mieter stellt fest,
dass sein Fernsehanschluss nicht geht und daraufhin bestellt seine Hausverwalterin den Elektriker für den nächsten Tag, der in der Wand geschwint einen losen Draht findet.
Die Buchse wahr nicht angeschlossen.
Nehmen wir weiter an der Vermieter wusste dass schon seit Einzug, dachte aber es wäre normal, dachte er hätte einfach keinen Anschluss und kein Recht auf einen solchen Anschluss.
Jedenfalls nehmen wir weiter an, dass in der Rechnung die Rede von einem Wackelkontakt und nicht einem losen Draht ist (wie die mündliche Auskunft des Elektronikers sei).
Der Rechnungsbetrag sei ca. 35 €.
Wer muss dann Zahlen ?
Der Mieter, weil der Schaden so gering war und so einfach, dass er in vielleicht hätte selber beheben können,
oder vielleicht weil, er über ein Jahr gewartet hat und somit keinen Anspruch mehr hat?
Oder der Vermieter, weil es einfach ein Fehler in der Wand war, und damit ein Verschulden des Mieters schon mal ausgeschlossen ist.
Und wenn ja mit welchen Paragraphen kann man das etwas untermauern, damit das Ganze ein wenig Eindruck macht.
Schönen Dank & Grüße Sebastian