Wohnrecht lebenslang,muß'Enkel'nach Tod raus

Hallo Wissende,

Kopfschmerzthema. Man stelle sich bitte folgenden Fall vor:

Kinderloses Ehepaar B baut im Hinterhof der Eltern A ein Haus. Dies soll nach dem Tod des zuletzt versterbenden B an den Bruder der Ehefrau B, nämlich C welcher das Haus und Grundstück von A erbt, zufallen, da B nie eigene Kinder haben werden. Soweit so gut.

Ehemann B hat eine Schwester welche 1952 ein uneheliches Kind (welche Schande) zur Welt bringt. Ehepaar B zieht dieses Kind an Kindesstatt auf (nicht adoptiert). Ehemann B verstirbt und Ehefrau B nimmt nun den „Enkel“ (sprich Sohn des unehelichen Kindes) bei sich auf. Dieser meldet sich auch ordnungsgemäß um bzw. an.

Nun kann Bruder (Onkel) C diesen „Enkel“ absolut nicht leiden und droht permanent: Wenn „Oma“ stirbt fliegst Du umgehend aus dem Haus raus. Nun ist es wirklich so weit, dass es mit Oma dem Ende zugeht.

Frage: Kann der „Onkel“ und Erbe des Hauses den Jungen tatsächlich von heute auf morgen rausschmeissen oder muß hier eine Frist zur Wohnungssuche gewährt werden?

Danke für alle Ratschläge!

Hallo,

das Wohnrecht hat der OPA. Der Enkel hat darauf keinen Anspruch. Da wegen des Wohnrechts auch kein Mietverhältnis besteht kann der Enkel auch nicht die Fortsetzung des Mietverhältnisses mit ihm verlangen. Der Enkel sollte ruhig mal umschauen wo er künftig wohnen kann.

Gruss Günter und frohe Ostern.

Kopfschmerzthema. Man stelle sich bitte folgenden Fall vor:

Kinderloses Ehepaar B baut im Hinterhof der Eltern A ein Haus.
Dies soll nach dem Tod des zuletzt versterbenden B an den
Bruder der Ehefrau B, nämlich C welcher das Haus und
Grundstück von A erbt, zufallen, da B nie eigene Kinder haben
werden. Soweit so gut.

Ehemann B hat eine Schwester welche 1952 ein uneheliches Kind
(welche Schande) zur Welt bringt. Ehepaar B zieht dieses Kind
an Kindesstatt auf (nicht adoptiert). Ehemann B verstirbt und
Ehefrau B nimmt nun den „Enkel“ (sprich Sohn des unehelichen
Kindes) bei sich auf. Dieser meldet sich auch ordnungsgemäß um
bzw. an.

Nun kann Bruder (Onkel) C diesen „Enkel“ absolut nicht leiden
und droht permanent: Wenn „Oma“ stirbt fliegst Du umgehend aus
dem Haus raus. Nun ist es wirklich so weit, dass es mit Oma
dem Ende zugeht.

Frage: Kann der „Onkel“ und Erbe des Hauses den Jungen
tatsächlich von heute auf morgen rausschmeissen oder muß hier
eine Frist zur Wohnungssuche gewährt werden?

Danke für alle Ratschläge!

Hallo,

ist zwar die Oma, aber so kleinlich will ich mal nicht sein.

Nee, ist schon klar, dass der Jung nicht auf die Fortsetzung eines nicht eingegangenen Mietverhältnisses pochen kann oder so ähnlich. Frage ist nur, kann der „Onkel“ ihn von heute auf morgen rausschmeissen? Brutal gefragt: Oma stirbt Mittwoch, Donnerstag fliegt Enkel raus???

Gruß Rosamunde

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Hallo,

ist zwar die Oma, aber so kleinlich will ich mal nicht sein.

Nee, ist schon klar, dass der Jung nicht auf die Fortsetzung
eines nicht eingegangenen Mietverhältnisses pochen kann oder
so ähnlich. Frage ist nur, kann der „Onkel“ ihn von heute auf
morgen rausschmeissen? Brutal gefragt: Oma stirbt Mittwoch,
Donnerstag fliegt Enkel raus???

Hallo,

im Prinzip ja. Da ein Nutzungsverhältnis nach dem Tode der Oma formal begründet wird, wird einer Frit von vier Wochen bis zum Auszug nichts entgegen zu halten sein. Zumindest darf der junge Mann nicht einfach in die Wohnungslosigkeit entlassen werden.

Gruss Günter