Wohnungsübergabe ! in welchem Zustand ?

Hallo !!

Am 31.3. müssen meine Eltern nach 30 Jahren ihre Wohnung übergeben da sie ausziehen.

Als wir gestern vor Ort waren und die Wohnung komplett leer räumten und alles sauber gemacht haben (gesaugt, Böden gewischt, Generalreinigung eben) wurden wir von der Vermieterin angefahren, das klar sei, wir müssten alle Böden (Teppich, PVC, Laminat) rausreißen, und falls wir das nicht tun würden, würde sie uns das in Rechnung stellen.

Im Einheitsmietvertrag steht : Die Wohnung muß Vertragsgemäß in sauberem Zustand übergeben werden. Mehr steht zum Thema Übergabe nicht drin.

Wie verhält es sich nun, wie muß eine Wohnung übergeben werden ??

Danke für Eure Hilfe !!

Gruß

Hallo,

Am 31.3. müssen meine Eltern nach 30 Jahren ihre Wohnung
übergeben da sie ausziehen.

Als wir gestern vor Ort waren und die Wohnung komplett leer
räumten und alles sauber gemacht haben (gesaugt, Böden
gewischt, Generalreinigung eben) wurden wir von der
Vermieterin angefahren, das klar sei, wir müssten alle Böden
(Teppich, PVC, Laminat) rausreißen, und falls wir das nicht
tun würden, würde sie uns das in Rechnung stellen.

Eines dürfte sicher sein. Laminat gab es noch nicht vor 30 Jahren, also ist der Laminat zu entfernen, wenn der VM dies verlangt. Vorausssetzung ist allerdings, dass Laminat ohne Zustimmung und ohne Vereinbarung, dass er bei Auszug nicht zu entfernen ist, verlegt wurde.

Bei PVC und Teppichboden kommt es nun darauf an, was bei Einzug verlegt war. Ist es ein neuer PVC wird auch zu klären sein, ob früher PVC lag und weshalb er ersetzt wurde. Wurde der PVC ersetzt, weil der alte PVC kaputt gewesen ist hat der VM keinen Anspruch auf Entfernung.

Der Teppichboden dürfte auch nachträgliche verlegt worden sein. Hier ist nun die Frage, ob der Teppichboden auch wegen des Mangels ersetzt wurde oder ob der Teppichboden ohne Zustimmung des VM auf einen anderen Belag verlegt wurde. Dann wäre der Teppichboden zu entfernen.

Also ist hier zu klären. Was war bei Einzug ? Warum und weshalb wurde der jetzige Bodenbelag verlegt ? Wurde der Belag mit Zustimmung des VM verlegt ? Hat der VM bei Verlegung verlangt, dass bei Auszug der Belag zu entfernen ist ? Hat der VM Zustimmung zur Neuverlegung erteilt - egal für was - ohne den Verweis, dass der Belag bei Auszug zu entfernen ist ?

Gruss Günter ( vermutlich erst am Montag wieder zu erreichen )

Im Einheitsmietvertrag steht : Die Wohnung muß Vertragsgemäß
in sauberem Zustand übergeben werden. Mehr steht zum Thema
Übergabe nicht drin.

Wie verhält es sich nun, wie muß eine Wohnung übergeben werden
??

Danke für Eure Hilfe !!

Gruß

Hallo !!

Also vor 30 Jahren, und noch anderem Vermieter, war in der Wohnung PVC und Teppich verlegt. Diese wurden ersetzt weil die alten eben kaputt waren.

Das Laminat verlegt wird, darüber war der Vermieter informiert, und er hat damals nichts davon gesagt, das dieser wieder entfernt werden muß bei Auszug, gestern das erste Mal.

Ich habe nun vor ein Wohnungsübernahmeprotokoll auszudrucken und zur Übernahme mitzunhemen.Wenn der VM dieses nun Unterschreibt, kann er dann nachträglich noch kommen, und verlangen das die Beläge raus müssen ?

Und noch was, müßte im Vertrag nicht geregelt sein, daß die Beläge raus müssen, aber darin steht nur, müssen sauber verlassen werden (quasi Besenrein).

Gruß

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Am 31.3. müssen meine Eltern nach 30 Jahren ihre Wohnung
übergeben da sie ausziehen.

Als wir gestern vor Ort waren und die Wohnung komplett leer
räumten und alles sauber gemacht haben (gesaugt, Böden
gewischt, Generalreinigung eben) wurden wir von der
Vermieterin angefahren, das klar sei, wir müssten alle Böden
(Teppich, PVC, Laminat) rausreißen, und falls wir das nicht
tun würden, würde sie uns das in Rechnung stellen.

Eines dürfte sicher sein. Laminat gab es noch nicht vor 30
Jahren, also ist der Laminat zu entfernen, wenn der VM dies
verlangt. Vorausssetzung ist allerdings, dass Laminat ohne
Zustimmung und ohne Vereinbarung, dass er bei Auszug nicht zu
entfernen ist, verlegt wurde.

Bei PVC und Teppichboden kommt es nun darauf an, was bei
Einzug verlegt war. Ist es ein neuer PVC wird auch zu klären
sein, ob früher PVC lag und weshalb er ersetzt wurde. Wurde
der PVC ersetzt, weil der alte PVC kaputt gewesen ist hat der
VM keinen Anspruch auf Entfernung.

Der Teppichboden dürfte auch nachträgliche verlegt worden
sein. Hier ist nun die Frage, ob der Teppichboden auch wegen
des Mangels ersetzt wurde oder ob der Teppichboden ohne
Zustimmung des VM auf einen anderen Belag verlegt wurde. Dann
wäre der Teppichboden zu entfernen.

Also ist hier zu klären. Was war bei Einzug ? Warum und
weshalb wurde der jetzige Bodenbelag verlegt ? Wurde der Belag
mit Zustimmung des VM verlegt ? Hat der VM bei Verlegung
verlangt, dass bei Auszug der Belag zu entfernen ist ? Hat der
VM Zustimmung zur Neuverlegung erteilt - egal für was - ohne
den Verweis, dass der Belag bei Auszug zu entfernen ist ?

Gruss Günter ( vermutlich erst am Montag wieder zu erreichen )

Im Einheitsmietvertrag steht : Die Wohnung muß Vertragsgemäß
in sauberem Zustand übergeben werden. Mehr steht zum Thema
Übergabe nicht drin.

Wie verhält es sich nun, wie muß eine Wohnung übergeben werden
??

Danke für Eure Hilfe !!

Gruß

Hallo

Also vor 30 Jahren, und noch anderem Vermieter, war in der
Wohnung PVC und Teppich verlegt. Diese wurden ersetzt weil die
alten eben kaputt waren.

Dann muss der Mieter die heutigen Teppichbodenbeläge auch nicht entfernen. Im Gegenteil. Er ist sogar verpflichtet, dass er die Wohnung inkl. PVC und Teppichboden zurück gibt. Wäre dies nicht der Fall, käme nun wohl dieser VM und würde fordern, dass PVC und Teppichboden verlegt werden müssen, weil die Wohnung so auch vermietet worden sei.

Das Laminat verlegt wird, darüber war der Vermieter
informiert, und er hat damals nichts davon gesagt, das dieser
wieder entfernt werden muß bei Auszug, gestern das erste Mal.

Ich unterstelle mal, dass mangels Vereinbarung der Laminat bleiben darf, weil der VM Laminat ohne Bedingung erlaubt hat.

Ich habe nun vor ein Wohnungsübernahmeprotokoll auszudrucken
und zur Übernahme mitzunhemen.Wenn der VM dieses nun
Unterschreibt, kann er dann nachträglich noch kommen, und
verlangen das die Beläge raus müssen ?

Was am Tage der Übergabe im Protokoll steht ist gültig. Danach kann keine Seite an die andere weitere Ansprüche stellen.

Und noch was, müßte im Vertrag nicht geregelt sein, daß die
Beläge raus müssen, aber darin steht nur, müssen sauber
verlassen werden (quasi Besenrein).

selbst wenn dies geregelt wäre kann der VM nicht verlangen, dass von ihm eingebrachte Beläge vom Mieter zu entfernen sind. Die Mieter sollten einfach mal davon ausgehen, dass der VM die Beläge ersetzen will und nun jemand sucht, der die Entsorgungskosten trägt.

Gruß Günter