Hallo,
Am 31.3. müssen meine Eltern nach 30 Jahren ihre Wohnung
übergeben da sie ausziehen.
Als wir gestern vor Ort waren und die Wohnung komplett leer
räumten und alles sauber gemacht haben (gesaugt, Böden
gewischt, Generalreinigung eben) wurden wir von der
Vermieterin angefahren, das klar sei, wir müssten alle Böden
(Teppich, PVC, Laminat) rausreißen, und falls wir das nicht
tun würden, würde sie uns das in Rechnung stellen.
Eines dürfte sicher sein. Laminat gab es noch nicht vor 30 Jahren, also ist der Laminat zu entfernen, wenn der VM dies verlangt. Vorausssetzung ist allerdings, dass Laminat ohne Zustimmung und ohne Vereinbarung, dass er bei Auszug nicht zu entfernen ist, verlegt wurde.
Bei PVC und Teppichboden kommt es nun darauf an, was bei Einzug verlegt war. Ist es ein neuer PVC wird auch zu klären sein, ob früher PVC lag und weshalb er ersetzt wurde. Wurde der PVC ersetzt, weil der alte PVC kaputt gewesen ist hat der VM keinen Anspruch auf Entfernung.
Der Teppichboden dürfte auch nachträgliche verlegt worden sein. Hier ist nun die Frage, ob der Teppichboden auch wegen des Mangels ersetzt wurde oder ob der Teppichboden ohne Zustimmung des VM auf einen anderen Belag verlegt wurde. Dann wäre der Teppichboden zu entfernen.
Also ist hier zu klären. Was war bei Einzug ? Warum und weshalb wurde der jetzige Bodenbelag verlegt ? Wurde der Belag mit Zustimmung des VM verlegt ? Hat der VM bei Verlegung verlangt, dass bei Auszug der Belag zu entfernen ist ? Hat der VM Zustimmung zur Neuverlegung erteilt - egal für was - ohne den Verweis, dass der Belag bei Auszug zu entfernen ist ?
Gruss Günter ( vermutlich erst am Montag wieder zu erreichen )
Im Einheitsmietvertrag steht : Die Wohnung muß Vertragsgemäß
in sauberem Zustand übergeben werden. Mehr steht zum Thema
Übergabe nicht drin.
Wie verhält es sich nun, wie muß eine Wohnung übergeben werden
??
Danke für Eure Hilfe !!
Gruß