Es besteht ein Mietvertrag bis Ende März. Dabei handelt es sich um ein möbliertes Zimmer in einem privaten Wohnheim. Der Vermieter räumt ohne Vorwarnung an den Mieter drei Wochen vor Vertragsende das Zimmer aus - sämtliche persönliche Gegenstände auch. Eine Woche vor Vertragsende muss der Mieter das Zimmer nochmal nutzen. Alles was im Zimmer übrig ist, ist der Teppich. Die Türen sind offen.
Hat man als Mieter ein Recht auf Rückzahlung der letzten Monatsmiete? Kann der Vermieter wegen Hausfriedensbruch belangt werden? In welcher Form muss mit dem Vermieter Kontakt aufgenommen werden (also Einschreiben, telefonisch)?
Hallo,
der VM hat hier, wenn er vorzeitig die Wohnung räumt Anspruch auf den Teilbetrag der Miete. Hier sollte der Mieter Strafanzeige erstatten, insbesondere wenn das persönliche Eigentum nicht ausgehändigt oder gar beschädigt ist oder wenn Teile davon fehlen. Das Vorgehen ist willkürlich. Daher trägt die Kosten für die Inanspruchnahme auch der VM. Suche einen Anwalt auf und lassen Dich vertreten.
Gruss Günter
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Hi, weiter wäre möglich:
Einbruch (falls das Zimmer gewaltsam geöffnet wurde)
Unterschlagung /Diebstahl wenn er die Sachen nicht komplett herausgibt
Sachbeschädigung, wenn Sachen weg oder beschädigt sind
Neben der strafrechtlichen Schiene kannst Du natürlich zivilrechtlich Schadenersetz fordern (nicht nur für beschädigte/ wiederzubeschaffende Gegenstände, sondern auch für Vermögensschäden wie z.B. Hotelübernachtungen weil das angemietete Zimmer nicht mehr nutzbar war).
Würde mich auch von einem auf Mietrecht spezialisierten Anwalt beraten lassen.
A.
A.
Es besteht ein Mietvertrag bis Ende März. Dabei handelt es
sich um ein möbliertes Zimmer in einem privaten Wohnheim. Der
Vermieter räumt ohne Vorwarnung an den Mieter drei Wochen vor
Vertragsende das Zimmer aus - sämtliche persönliche
Gegenstände auch.
Beherbergungsvertrag oder Mietvertrag ?
Eine Woche vor Vertragsende muss der Mieter
das Zimmer nochmal nutzen. Alles was im Zimmer übrig ist, ist
der Teppich. Die Türen sind offen.
Hat man als Mieter ein Recht auf Rückzahlung der letzten
Monatsmiete? Kann der Vermieter wegen Hausfriedensbruch
belangt werden?
Im Prinzip ja aber wenn man nicht dabei war gibt es für Ihn gute Ausreden
Ergebnis nachher außer Spesen nichts gewesen.
Ob Man Geld wiederbekommt wie Günter schreibt, häng davon ab, was für ein Vertragsverhältnis vorliegt.
Bevor Du Kosten machst, lohnt der Blick auf die Beweise die für Dich und deinen Schadenersatz sprechen. Also Kostennachweis für die Ersatzlösung und hast Du dem VM Gelegenheit gegeben das Zimmer zur Verfügung zu stellen. Bis zum Mietende.
Sonst wird es wackelig für Deine Forderung.
Jakob
In welcher Form muss mit dem Vermieter Kontakt
aufgenommen werden (also Einschreiben, telefonisch)?
per Einfacheinschreiben.