Zaun für Reihenhausgarten - Ver-/Mietersache?

Hallo zusammen,

mal angenommen, eine Familie mit Säugling und Hund (Hundehaltung lt. Mietvertrag ausdrücklich gestattet) hat im Sommer des letzten Jahres ein neugebautes Reihen(end)haus in einer Stadt NRWs zur Miete bezogen.

Der zum Haus gehörige Garten (bei Bezug noch völlig brach liegend; mittlerweile aber ein bisschen begrast und mit Ziersträuchern versetzt) grenzt dabei an verschiedene andere Grundstücke. Eines davon wurde bereits eingefriedet, so dass hier schon - wenngleich auch nur anteilig - ein Lattenzaun auch angrenzend an besagtes RH gezogen wurde.

Wie verhält es sich nun mit dem Rest des Grundstückes? M. E. besteht doch in NRW grundsätzlich eine EinfriedungsPFLICHT. Ist der Vermieter (sprich Eigentümer) des Hauses verpflichtet, einen Zaun ziehen zu lassen? Oder können hierfür die Mieter belangt werden?

Lt. Nachbarschaftsrecht des Landes kann ja prinzipiell auch der Nachbar des Mieters von diesem wiederum eine Einfriedung verlangen. Einmal mehr wohl, wenn auf dem Grundstück z. B. ein Hund gehalten wird, der ohne Zaun stets im benachbarten Garten wühlen oder vielleicht auch nur den Bewohnern einen Schreck einjagen würde. Wie sieht es bezüglich der Kosten aus? Hat diese der Vermieter zu tragen oder der Mieter? Werden die Kosten mit dem Eigentümer des benachbarten Grundstückes geteilt, denn auch hier könnte von der Gegenseite ja prinzipiell eine Einfriedung verlangt werden?

Und was gilt überhaupt als Zaun? Mit 3 m Abstand zueinander gepflanzte Ziersträucher doch sicherlich nicht, oder? Wie verhält es sich mit lose aufgestelltem Karnickeldraht, der lediglich einmal befestigend um zwei Tannenstämme gewickelt wurde?

Und wie hat ein angemessener Zaun überhaupt auszusehen? Kann - sollte der Mieter selber für den Zaun sorgen, ihn also auch alleine zahlen müssen - er auf eine bestimmte Machart festgelegt werden? Oder könnte er sich auch für einen Zaun ganz nach seinem Gusto entscheiden, ohne dass der Eigentümer ein Mitspracherecht hat?

Für eine Antwort vorab vielen Dank.

Gruß
Kirsten

Kann mir denn hier niemand eine Antwort geben? Günter, du weißt doch sonst immer alles… :o(((

Kann mir denn hier niemand eine Antwort geben? Günter, du
weißt doch sonst immer alles… :o(((

Ich bin nicht Günter aber antworte trotzdem.
Der Vermieter (Eigentümer) muss das und zwar zusammen mit dem Grundstücksnachbarn.

Jakob

§§921 u. 922 BGB

Oh, hallo Jakob. Vielen Dank für deine Antwort.

Das benachbarte Grundstück gehört demselben Eigentümer wie unser Haus. Dann muss er die gesamten Kosten tragen? Derzeit versucht er nämlich, uns die Kosten auf’s Auge zu drücken bzw. sagt, ob wir einen Zaun setzen, ist allein unsere Sache.

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