Kinderwagenabstellplatz verweigert
Von: , Frage gestellt am Di, 29. Mär 2005
Hi,
der Kinderwagen einer Mieterin A konnte im Sommer im Hausdurchgang stehengelassen werden. Es ist ein Durchgang Richtung allgemeiner Garten.
Da es kalt wurde, stellt eine andere Mieterin B ihre frostempfindlichen Gartenpflanzen in den Durchgang.
der Vermieter hat daraufhin angeordnet, dass der Kinderwagen aus Platzgründen von der Mieterin A im Keller (über eine Treppe zu erreichen) abgestellt werden muss. Oder auch in das Gartenhäuschen am Ende des Gartens muss. Die Mieterin kann den Wagen kaum tragen bzw. durch das Abrollen über den Treppen wird der Wagen möglicherweise beschädigt. Das Kind ist währenddessen im Treppenhaus unbeaufsichtigt.
Alles in allem sehr unbefriedigend. Der Kinderwagen ist nach dem Unterstellen über Nacht im Gartenhaus weiterhin eiskalt und das kleine Kind (ca. 1 Jahr) muss dann direkt da rein.
Ist das Verhalen des Vermieters rechtens?
Gruß
Matthias
