Kinderwagenabstellplatz verweigert

Von: , Frage gestellt am Di, 29. Mär 2005

Hi,

der Kinderwagen einer Mieterin A konnte im Sommer im Hausdurchgang stehengelassen werden. Es ist ein Durchgang Richtung allgemeiner Garten.

Da es kalt wurde, stellt eine andere Mieterin B ihre frostempfindlichen Gartenpflanzen in den Durchgang.

der Vermieter hat daraufhin angeordnet, dass der Kinderwagen aus Platzgründen von der Mieterin A im Keller (über eine Treppe zu erreichen) abgestellt werden muss. Oder auch in das Gartenhäuschen am Ende des Gartens muss. Die Mieterin kann den Wagen kaum tragen bzw. durch das Abrollen über den Treppen wird der Wagen möglicherweise beschädigt. Das Kind ist währenddessen im Treppenhaus unbeaufsichtigt.
Alles in allem sehr unbefriedigend. Der Kinderwagen ist nach dem Unterstellen über Nacht im Gartenhaus weiterhin eiskalt und das kleine Kind (ca. 1 Jahr) muss dann direkt da rein.

Ist das Verhalen des Vermieters rechtens?

Gruß

Matthias

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 2 hilfreich
    Re: Kinderwagenabstellplatz verweigert

    Hallo Matthias, Da es kalt wurde, stellt eine andere Mieterin B ihre
    frostempfindlichen Gartenpflanzen in den Durchgang.
    Ist ja fast so wie bei uns damals. :)
    der Vermieter hat daraufhin angeordnet, dass der Kinderwagen
    aus Platzgründen von der Mieterin A im Keller (über eine
    Treppe zu erreichen) abgestellt werden muss. Oder auch in das
    Gartenhäuschen am Ende des Gartens muss. Die Mieterin kann den
    Wagen kaum tragen bzw. durch das Abrollen über den Treppen
    wird der Wagen möglicherweise beschädigt. Das Kind ist
    währenddessen im Treppenhaus unbeaufsichtigt.
    Alles in allem sehr unbefriedigend. Der Kinderwagen ist nach
    dem Unterstellen über Nacht im Gartenhaus weiterhin eiskalt
    und das kleine Kind (ca. 1 Jahr) muss dann direkt da rein.

    Ist das Verhalen des Vermieters rechtens?
    Bei uns war es die Mieterin der Erdgeschosswohnung, die sich durch den Anblick des im riesigen Flur stehenden Kinderwagens gestört fühlte, außerdem fehlte ihr dann der Platz für unzählige Pflanzen, die sie im Flur abstellte. Geholfen hat ihr das alles nicht, da der Flur wirklich sehr groß war und der Kinderwagen weder etwas zustellte, noch den Durchgang versperrte, mußte er dort geduldet werden.

    Viele Grüße,
    Doro

    • Antwort von nach 2 Stunden 1 hilfreich
      Re^2: Kinderwagenabstellplatz verweigert

      hmm, bloß wie geht man da vor? kann man wirklich fordern, dass platz für den kinderwagen geschaffen werden muss? kann der vermieter nicht bestimmen, was in seinem hausflur abgestellt wird? es geht ja, wie der sommer zeigt, mit dem kinderwagen im flur. vor allem weil dann der gang sogar mehr frequentiert ist (gartenzugang).

      • Antwort von nach 2 Stunden 2 hilfreich
        Re^3: Kinderwagenabstellplatz verweigert

        Hallo,



        Ich kann dir nur sagen, wie es damals bei uns war. Ausschlaggebend war, dass der Flur wirklich riesengroß war. Einzig und allein der Anblick des Kinderwagens störte die (kinderlose)Pflanzenliebhaberin aus dem Erdgeschoss.

        Sie beschwerte sich beim Vermieter, der hat sich an uns gewandt, wir haben uns an den Mieterverein gewandt, der hatte keinen Bock, also ab zum Anwalt, danach war Ruhe.

        Soweit ich weiß ist es aber was anderes, wenn der Flur klein ist, andere durch den Kinderwagen am Durchgang gestört werden oder der Kinderwagen irgendetwas blockiert. Da kannst du dann wenig machen. Wenn allerdings der Platz, den der Kinderwagen einnimmt, durch Pflanzen blockiert wird, würde ich doch mal freundlich nachfragen, ob nicht vielleicht die Pflanzen woanders überwintern können.

        Gruß,
        Doro [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach 5 Stunden 1 hilfreich
    Re: Kinderwagenabstellplatz verweigert

    Hallo, der Kinderwagen einer Mieterin A konnte im Sommer im
    Hausdurchgang stehengelassen werden. Es ist ein Durchgang
    Richtung allgemeiner Garten.

    Da es kalt wurde, stellt eine andere Mieterin B ihre
    frostempfindlichen Gartenpflanzen in den Durchgang.

    der Vermieter hat daraufhin angeordnet, dass der Kinderwagen
    aus Platzgründen von der Mieterin A im Keller (über eine
    Treppe zu erreichen) abgestellt werden muss. Oder auch in das
    Gartenhäuschen am Ende des Gartens muss. Die Mieterin kann den
    Wagen kaum tragen bzw. durch das Abrollen über den Treppen
    wird der Wagen möglicherweise beschädigt. Das Kind ist
    währenddessen im Treppenhaus unbeaufsichtigt.
    Alles in allem sehr unbefriedigend. Der Kinderwagen ist nach
    dem Unterstellen über Nacht im Gartenhaus weiterhin eiskalt
    und das kleine Kind (ca. 1 Jahr) muss dann direkt da rein.

    Ist das Verhalen des Vermieters rechtens?
    Nein, denn das Wohl des Kindes geht vor. Voraussetzung ist allerdings, dass genügend Platz im Treppenhaus ist. Pflanzen und Blumen haben jedoch im Treppenhaus nichts verloren. Sie können auch im Keller abgestellt werden. Ich verweise hier auf den bereits anderweitig dargelegten Hinweis zum Mieterbund.

    Gruss Günter

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