Nachmieter abgelehnt

Hallo,

angenommen ein Mieter kündigt seine Wohnung (3 Mon. Kündigungsfrist) und der Vermieter erlaubt ihm, einen Nachmieter vorzuschlagen, damit der Mieter früher aus dem Vertrag kommt. Er vereinbart mit diesem vorgeschlagenen Nachmieter auch die Übernahme einer Einbauküche für einen Preis X (Größenordnung ~1 Kaltmiete), für den Fall, dass der Vermieter den Nachmieter akzeptiert.

Nun lehnt der Vermieter den Nachmieter ab, mit der Begründung, dass keine Ausländer ins Haus kommen sollen, da er diesbezüglich schlechte Erfahrungen gemacht habe. Die Einkommensverhältnisse des vorgeschlagenen Nachmieters sind tadellos.

Ist die Ablehnung rechtens?
Falls nicht:
Kann der Mieter die Zahlung der Miete ab dem vorgesehenen Einzugstermin des abgelehnten Nachmieters verweigern?
Steht ihm Schadenersatz für den entgangenen Preis für die Einbauküche verlangen, falls der irgendwann später vom Vermieter gefundene Mieter diesen Preis nicht bezahlen will?

(Eine Mitnahme der Küche wäre für den ursprünglichen Mieter ebenfalls mit nicht unerheblichen Kosten verbunden)

Peace,
Kevin.

Hallo,

angenommen ein Mieter kündigt seine Wohnung (3 Mon.
Kündigungsfrist) und der Vermieter erlaubt ihm, einen
Nachmieter vorzuschlagen, damit der Mieter früher aus dem
Vertrag kommt. Er vereinbart mit diesem vorgeschlagenen
Nachmieter auch die Übernahme einer Einbauküche für einen
Preis X (Größenordnung ~1 Kaltmiete), für den Fall, dass der
Vermieter den Nachmieter akzeptiert.

Nun lehnt der Vermieter den Nachmieter ab, mit der Begründung,
dass keine Ausländer ins Haus kommen sollen, da er
diesbezüglich schlechte Erfahrungen gemacht habe. Die
Einkommensverhältnisse des vorgeschlagenen Nachmieters sind
tadellos.

Ist die Ablehnung rechtens?

Nein, diese Ablehnung verstösst gegen das GG. Ein Mieter darf nicht wegen seiner Staatsangehörigkeit alleine abgelehnt werden. Hoffen, wir, der Mieter kann beweisen, dass der VM aus diesem Grund die Nachmieterstellung abgelehnt hat.

Falls nicht:
Kann der Mieter die Zahlung der Miete ab dem vorgesehenen
Einzugstermin des abgelehnten Nachmieters verweigern?

Das Mietverhältnis endet frühestens dann, wenn der Nachmieter hätte einziehen können. Also hat der Mieter ab diesem Zeitpunkt die Miete nicht mehr zu zahlen. Allerdings - nachdem der Nachmieter weggefallen ist, wird der bisherige Mieter die Küche entfernen müssen.

Steht ihm Schadenersatz für den entgangenen Preis für die
Einbauküche verlangen, falls der irgendwann später vom
Vermieter gefundene Mieter diesen Preis nicht bezahlen will?

Nein

(Eine Mitnahme der Küche wäre für den ursprünglichen Mieter
ebenfalls mit nicht unerheblichen Kosten verbunden)

Grundsätzlich ist hinzuweisen, dass ein Mieter bei Auszug keinerlei Ansprüche darauf hat, dass er die Küche in der Wohnung lassen kann und der VM muss diese Küche auch nicht übernehmen. Kopplungsgeschäfte sind nicht erlaubt.

Gruss Günter