wie macht man es richtig wenn man einen Nachmieter stellen möchte?
es geht hier nur um eine einmonatigen früheren Auszug aus der Wohnung -
also Wohnung wurde erstmal fristgerecht gekündigt - in der Kündigung steht auch dass ein früherer Termin als den Fristtermin gewünscht wird.
evtl.Nachmieter und Interessenten wurden über Anzeige und Bekanntenkreis gefunden. Der Vermieter wünscht jedoch, dass keine Aussagen über die Miethöhe weitergegeben werden.(evtl. möchte er sie ja beim nächsten erhöhen).
Telefonnummern und Kontaktmöglichkeiten für neue Mieter wurden dem Vermieter per mail zugeschickt wie gewünscht.
Vermieter meint auf einmal, dass er noch nicht weiss ob das mit dem früheren Auszug geht, weil er sich in Ruhe erstmal alle Nachmieter anschauen möchte - die Zeit drängt aber, weil der Termin für die neue Wohnung steht. Der Mieter ist auch bereit für 14 Tage die Miete bis zur neuen Übernahme zu zahlen, damit der Vermieter in dieser Zeit anstehende Renovierungsarbeiten durchführen kann.
was muss man noch machen, damit man da ohne Probleme aus der Wohnung kommt und nicht einen weiteren Monat Miete zahlen muss?
einem Rechtsstreit um die evtl. dann einbehaltene Kaution möchte man aus dem Weg gehen.
Das sollte bereits reichen -> FAQ:1258
Wenn nicht, dann weiterfragen
ja danke, hatte ich mir auch durchgelesen , jedoch ist nicht ersichtlich, ob alles in Schriftform gemacht werden muss (und wie genau) oder auch mündliche Vereinbarungen zählen. Besser ist bestimmt alles schriftlich zu haben, jedoch wird in diesem Fall der Vermieter nichts mehr schriftlich bestätigen.
Das Problem ist, dass der Vermieter keine richtige Aussage trifft und sich immer mit „wir werden sehen“ oder „das muss ich mir noch überlegen“ rausredet. Da aber die Zeit knapp wird, kann der Mieter nicht länger warten.
soweit habe ich eigentlich bei der FAQ nicht gedacht. Ich ging davon aus, dass eine vertragliche Vereinbarung - alleine schon zu deren Beweisbarkeit - schriftlich erfolgt.
Solange der Mieter nicht die Zustimmung des VM hat - ob er warten kann oder nicht - kann er suchen wie er will. Der VM ist nicht verpflichtet einen Nachmieter anzuerkennen.
Noch ein Hinweis. Selbst wenn der VM der Stellung des Nachmieters zustimmt hat er das Recht der Prüfung des Angebotes. Bei einer Kündigungsfrist von drei Monaten ist die Nachmieterstellung meist völlig sinnlos. Die größte Chance hat ein Mieter dann, wenn ein VM es ablehnt einen Ausländer zu akzeptieren. Er wird dort ablehnen ohne die Voraussetzungen zu prüfen, ob der Mieter aus wirtschaftlichen Gründen in Betracht kommt.
Gruss Günter
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