Wg. fehlender NK klagen?

Hallo Ihr Wissenden,

ich habe kürzlich einen fiktiven Fall geschildert ( http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv… ) und wie immer ausführlichen Rat bekommen.

Nun will ich den Fall einmal weiter spinnen. Angenommen der Ex-Mieter hat dem Vermieter wie empfohlen eine Frist von 14 Tagen zur Erstellung einer korrekten Nebenkostenabrechnung gestellt. Dieser reagierte aber in keiner Weise. Was nun? Sollte der Mieter nun eine letzte Frist mit Klageandrohung stellen? Wegen was müsste er denn klagen? Versuchter Abrechnungsbetrug? Oder „lediglich“ auf Erstellung einer berichtigten Nebenkostenabrechnung?

In der Hoffnung auf erneuten Rat
mit besten Grüßen
Steffen B.

Hallo Steffen,

ich sage dir Bescheid, wenn ich endlich meine Nebenkostenabrechung von 2003 mit Hilfe meines Anwalts eingeklagt habe… Das ist nicht nur fiktiv, sondern real bei mir :frowning: Und ich weiss, dass ich definitiv Geld zurück bekomme, nur wie viel lässt Fragezeichen in meinem Gesicht entstehen.

Lieben Gruss
Asmodine

Hallo,

der VM befindet sich bereits mit der Vorlage der Abrechnung in Verzug. Es kann also ein Anwalt beauftragt werden. Die Kosten - wegen Verzug -hat der VM zu tragen.

Der Anwalt muss notfalls Klage auf Vorlage der Abrechnung erheben. Ein versuchter Abrechnungsbetrug setzt zuerst mal voraus, dass eine Abrechnung vorliegt und der Mieter dem Mieter nachweisen kann, dass er, der VM wusste, dass er falsch abrechnet. Was kaum möglich ist.

Gruss Günter

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vielen Dank! owt