Tele-Arbeit in der Wohnung - Kündigungsgrund?

Hallo allerseits,

Wenn ein „Jungunternehmer“ den Weg der Selbstständigkeit wählt und im Bereich des Online-Handels ein Gewerbe anmeldet, kann das vom Vermieter mit dem Hinweis es dürfe in der Wohnung kein Gewerbe betrieben werden, verboten werden?

vlg
Dimitri

Auch hallo.

Die Seite http://www.google.de/search?hl=de&q=wohnraum+%22gewe… weiss Bescheid: es kommt drauf an (Vertrag, Bundesland,…). Wenn die gewerbliche Nutzung von Wohnraum verboten ist, hat der Mieter schlechte Karten.

HTH
mfg M.L.

Hallo,

grundsätzlich ist ein Gewerbe in der Mietwohnung genehmigungspflichtig.
Allerdings gibt es Umstände, bei denen der Vermieter die Genehmigung nicht verweigern darf.

http://www.ra-kassing.de/vrbrauch/rechtgeb/mietrech/…

Liebe Grüße
Rocco

Hallo allerseits,

Wenn ein „Jungunternehmer“ den Weg der Selbstständigkeit wählt
und im Bereich des Online-Handels ein Gewerbe anmeldet, kann
das vom Vermieter mit dem Hinweis es dürfe in der Wohnung kein
Gewerbe betrieben werden, verboten werden?

Hi,

Tele-Arbeit von der Wohnung aus ist weder ein Kündigungsgrund noch besteht eine Zustimmungspflicht des VM solange - was bei Tele-Arbeit anzunehmen ist - kein Publikumsverkehr erfolgt und niemand durch die Ausübung der Arbeit gestört oder belästigt wird. Der VM hat solche Arbeiten zu dulden. ( LG Hamburg WM 92, 241 ). Nach einem Urteil des LG Frankfurt/M WM 96, 532 darf ein Mieter alle Geräte die für Tele-Arbeit benötigt werden aufstellen und betreiben. Durch einen einzelnen Telearbeitsplatz sind die Interessen des VM nicht berührt und Nachbarn werden nicht gestört. Lediglich weisst das Gericht hin, dass der Einsatz von Nadeldrucker, wenn diese durchgehend genutzt werden, nicht zulässig sein soll. Ein Büro darf man sich also einrichten und von dort aus arbeiten. Allerdings muss man selbst arbeiten und darf nicht Dritte beauftragen, also einen Arbeitnehmer beschäftigen. Und es darf nicht die komplette Wohnung für ein Büro umgebaut bzw. umgestaltet werden.

Gruss Günter

Hallo Markus,

das Mietrecht und die Voraussetzungen im Mietrecht sind Bundesrecht. Mit Ausnahme der Ruhezeiten greift Landesrecht nicht ins Mietrecht ein. Und nicht alles was in einem Vertrag steht ist wirksam oder was dort nicht steht darf nicht sein. Dies als Hinweis, damit künftig nicht wieder Diskussonen auftreten, welches Recht in welchem Bundesland bei Mietverträgen gilt.

Gruss Günter

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