Muss man Rolläden selbst reparieren?

Hallo www-wissende,

mal angenommen es gehen einem die Rolläden der Fenster kaputt ( nicht der Gurt, sondern die Lamellen brechen), man benachrichtigt seinen Vermieter, dieser schickt einen Handwerker und man bekommt die Rechnung vom Vermieter weitergeleitet. Ist das rechtsmäßig?

In dem Mietvertrag steht folgender Passus:

„Verschuldensunabhängig hat der Mieter die Kosten für kleinere Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster-und Türverschlüssen sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden, soweit sie einer unmittelbaren Einwirkung unterliegen, im Einzelfall bis zu einem Betrag von € 150,00 zu tragen.“

Meines Erachtens sind die Rolläden dort nicht eingeschlossen, oder irre ich mich da?

Und falls ich mich irren sollte, man zieht demnächst aus, da wird der Vermieter doch sicher den Betrag von der Kaution abziehen. was ist in dem Fall zu tun? Muss man dann wegen dem Betrag von 70 Euro vor Gericht ziehen?

Ich danke schon im vorfeld für die Antworten!

Viele Grüße

Stefan

Hallo Stefan,

mal angenommen es gehen einem die Rolläden der Fenster kaputt
( nicht der Gurt, sondern die Lamellen brechen), man
benachrichtigt seinen Vermieter, dieser schickt einen
Handwerker und man bekommt die Rechnung vom Vermieter
weitergeleitet. Ist das rechtsmäßig?

In dem Mietvertrag steht folgender Passus:

„Verschuldensunabhängig hat der Mieter die Kosten für kleinere
Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an den
Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas,
den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster-und
Türverschlüssen sowie den Verschlussvorrichtungen von
Fensterläden, soweit sie einer unmittelbaren Einwirkung
unterliegen, im Einzelfall bis zu einem Betrag von € 150,00 zu
tragen.“

Meines Erachtens sind die Rolläden dort nicht eingeschlossen,
oder irre ich mich da

Hallo,

zuerst eine Vorbemerkung: Der Mietvertrag muss in dieser Klausel den Passus enthalten, „im Einzelfall bis zu einem Betrag von höchstens 100 € und einem Gesamtbetrag im Jahr von höchstens xxx € / xxx % ( nicht mehr als 8 % der Jahresmiete“. Die Klausel muss ausdrücklich eine Begrenzung im Einzelfall und auf die Gesamtsumme im Jahr enthalten. Fehlt eine der beiden Grundlagen ist die Gesamtvereinbarung unwirksam. Bitte beim folgenden Text beachten. Der Text ist auf die Begrenzung im Einzelfall und im Jahr abgestimmt.

Du irrst Dich. Gerade Rolladen und Jalousien sind hier betroffen. Allerdings darf die Rechnung einschl. Fahrtkosten nicht höher sein als der vereinbarte Betrag.

Der Betrag über 150 € ist nicht zulässig. Mit der Höhe des Betrages versucht der VM Reparatrurne abzuwälzen. Beträge bis 100 € werden gerade noch von den Gerichten akzeptiert.Wird der Betrag überschritten hat der VM die gesamte Rechnung zu tragen. Durch die Änderung in der Mietrechtsreform haben sich auch Auswirkungen für Kleinreparaturklauseln ergeben. Früher hatte sich ein Mieter an den Kosten bis zu dem vereinbarten Betrag zu beteiligen, soweit es nicht ohnehin eine Reparatur war. Heute hat der Mieter nur Rechnungen in Höhe bis zum vereinbartren Betrag zu zahlen, höhere Rechnungen hat der VM zu tragen.

Und falls ich mich irren sollte, man zieht demnächst aus, da
wird der Vermieter doch sicher den Betrag von der Kaution
abziehen. was ist in dem Fall zu tun? Muss man dann wegen dem
Betrag von 70 Euro vor Gericht ziehen?

Da hier mindestens 100 € anzusetzen sind, sind 70 € vereinbart. Also sind sie auch zu bezahlen. Ist jedoch eine weitere Begrenzung auf das Jahr nicht enthalten, kann der VM nichts verrechnen. Notfalls überlegen, ob sich der Weg eines gerichtlichen Mahnverfahrens rentiert.

Gruss Günter

Vielen Dank Günther!