Hallo,
folgender Sachverhalt:
Ein Paar zieht im Juni 04 in eine neue wohnung. bedingung, schön ruhig gelegen (da einer der beiden studiert und ruhe braucht für hohen lernaufwand) und mit großem balkon (als gartenersatz).
wohnung angeschaut. ruhig, schöner großer balkon (so groß wie ein zimmer).
vor dem balkon befindet sich eine unbebaute fläche, angrenzend gärten der nachbargrundstücke, d.h. eine schöne sicht und viel viel platz vor dem balkon (schön ruhig!!!)den ganzen tag sonne. auf anfragen, ob dieses grundstück weiterhin unbebaut bliebe…ja.
ende des jahres 2004 wird angefangen mit dem bau eines mehrfamilienreihenhaus. eher noch am rand des grundstückes vor dem balkon. nun haben wir von nachbarn erfahren, auch ein zweites haus kommt dahin. direkt vor unseren balkon! d.h. aussicht pfutsch; keine sonne ganztägige sonne…und das wirklich schlimmste der baulärm; staub. das eine haus, hat schon gereicht. man ertrug dies in hinsicht, im sommer ist dies fertig, dann wieder ruhe auf dem balkon und in der wohnung. aber der bau des zweiten hauses raubt echt die nerven.
schon gegoogelt: mietminderung wegen baulärm auf nachbargrundstück bis zu 20%. aber, langfristig haben die mieter ein haus direkt in der sicht vor der nase, und bei einzug von 8 familien wohl auch wesentlich mehr lärm.
was also über die bauzeit hinaus? was kann gemindert werden?
wieviel?
*verzweiflung*
achso, was macht man, wenn der vermieter die mietminderung nicht akzeptiert?
Danke für jede antwort!
Franci
PS: über wohnungswechsel wir schon nachgedacht.
Moin Franci,
grundsätzlich ist eine langfristige Mietminderung aufgrund der Verschlechterung der Lage möglich. Aber wie du schon sagst, was ist wenn der Vermieter nicht auf die Minderung eingeht. Notfalls bleibt da nur die Klage.
Grundsätzliches gibt es unter:
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht.htm
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Hallo,
ich halte es für fraglich, dass langfristig eine Mietminderung hier möglich ist.
Es mag sein, dass die Mieter sich durch einen Neubau beeinträchtigt fühlen. Dieser Umstand, dass hier bebaut werden kann, war wohl auch bei der Besichtigung der Wohnung erkennbar. Eine Baulücke in einem Wohnbereich lässt grundsätzlich die Annahme zu, dass in absehbarer Zeit diese Baulücke geschlossen wird.
Nun haben die Mieter die Auskunft erhalten, die Grundstücke bleiben unbebaut. Sie werden in dem Falle nachweisen müssen, dass die Zusage so erfolgt ist, wider besseren Wissens. Sodann erst erhebt sich die Frage ob und in welchem Umfang überhaupt eine Mietminderung möglich sein könnte.
Jedoch wusste der VM , dass die unbebauten Grundtücke bebaut werden, denn sofern er Anrainer ist, musste er bei einem Baugesuch angehört werden. Seine Auskunft wären dann falsch gewesen. Er hätte die Mieter auf eine konkrete Frage hin getäuscht. Hier müssen dann alle Umstände geprüft werden, die zu einer solchen Einschränkung führen, dass daraus eine Mietminderung zu rechtfertigen ist.
In einem streitigen Verfahren wird man daher eher den Fall auf die Frage ausrichten müssen, dass die Mieter diese Wohnung nie angemietet hätten, hätte der VM eine wahrheitsgemässe Auskunft erteilt. Die Mieter müssen beweisen, dass sie arglistig zum Zwecke des Abschlusses eines Mietvertrages über künftige Verwendungszwecke der Grundstücke getäuscht wurden.
Gruss Günter
Gruss Günter
folgender Sachverhalt:
Ein Paar zieht im Juni 04 in eine neue wohnung. bedingung,
schön ruhig gelegen (da einer der beiden studiert und ruhe
braucht für hohen lernaufwand) und mit großem balkon (als
gartenersatz).
wohnung angeschaut. ruhig, schöner großer balkon (so groß wie
ein zimmer).
vor dem balkon befindet sich eine unbebaute fläche, angrenzend
gärten der nachbargrundstücke, d.h. eine schöne sicht und viel
viel platz vor dem balkon (schön ruhig!!!)den ganzen tag
sonne. auf anfragen, ob dieses grundstück weiterhin unbebaut
bliebe…ja.
ende des jahres 2004 wird angefangen mit dem bau eines
mehrfamilienreihenhaus. eher noch am rand des grundstückes vor
dem balkon. nun haben wir von nachbarn erfahren, auch ein
zweites haus kommt dahin. direkt vor unseren balkon! d.h.
aussicht pfutsch; keine sonne ganztägige sonne…und das
wirklich schlimmste der baulärm; staub. das eine haus, hat
schon gereicht. man ertrug dies in hinsicht, im sommer ist
dies fertig, dann wieder ruhe auf dem balkon und in der
wohnung. aber der bau des zweiten hauses raubt echt die
nerven.
schon gegoogelt: mietminderung wegen baulärm auf
nachbargrundstück bis zu 20%. aber, langfristig haben die
mieter ein haus direkt in der sicht vor der nase, und bei
einzug von 8 familien wohl auch wesentlich mehr lärm.
was also über die bauzeit hinaus? was kann gemindert werden?
wieviel?
*verzweiflung*
achso, was macht man, wenn der vermieter die mietminderung
nicht akzeptiert?
Danke für jede antwort!
Franci
PS: über wohnungswechsel wir schon nachgedacht.
Moin Franci,
grundsätzlich ist eine langfristige Mietminderung aufgrund der
Verschlechterung der Lage möglich. Aber wie du schon sagst,
was ist wenn der Vermieter nicht auf die Minderung eingeht.
Notfalls bleibt da nur die Klage.
Grundsätzliches gibt es unter:
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht.htm