Mietkaution

Hallo zusammen,

hat der Mieter das Recht einzusehen, wie seine bezahlte Kaution angelegt wurde? Was ist, wenn die Kaution in das Privatvermögen des VM geflossen ist?

Herzliche Grüße

Carina

Hallo zusammen,

hat der Mieter das Recht einzusehen, wie seine bezahlte
Kaution angelegt wurde? Was ist, wenn die Kaution in das
Privatvermögen des VM geflossen ist?

Herzliche Grüße

Hallo Carina,

der VM muss gemäß § 551 BGB die Mietkaution anlegen. Er hat dem Mieter nachzuweisen, wo die Kaution getrennt von seinem Konto angelegt wurde.

Gruss Günter