Frist Nebenkostenabrechnung die 99te

Folgender Fall:
Mietzeit 1.1.2003 - 1.7.2004, Abrechnungszeitraum 1.6. - 31.5.
Im März 2005 kommt Abrechnung für 1.6.2003 - 31.5.2004 und wird vom VM mit Kaution verrechnet.
Mieter fordert daraufhin fehlende Abrechnung für 1.1.2003-31.5.2003 an.
VM antwortet, dass diese angeblich im September 2003 zugeschickt worden sei, diese ist aber nie angekommen (Vermutung: VM hat diese nie abgeschickt, damit Mieter durch hohe Nachzahlung nicht sofort wieder auszieht, da Wohnung schwer zu vermieten).
Wie sieht es jetzt mit der Beweislast aus? Kann VM nach 1,5 Jahren ohne irgendwelche Mahnungen noch Geld einfordern?
Gruß, Werner

Folgender Fall:
Mietzeit 1.1.2003 - 1.7.2004, Abrechnungszeitraum 1.6. - 31.5.
Im März 2005 kommt Abrechnung für 1.6.2003 - 31.5.2004 und
wird vom VM mit Kaution verrechnet.

Die Abrechnung ( 01.06.03 - 31.05.04 ) hat der Mieter zu zahlen. Selbst wenn man den § 556 BGB eng auslegen sollte, liegt die Forderung innerhalb der zwölf Monate.

Mieter fordert daraufhin fehlende Abrechnung für
1.1.2003-31.5.2003 an.
VM antwortet, dass diese angeblich im September 2003
zugeschickt worden sei, diese ist aber nie angekommen
(Vermutung: VM hat diese nie abgeschickt, damit Mieter durch
hohe Nachzahlung nicht sofort wieder auszieht, da Wohnung
schwer zu vermieten).

Die Abrechnung 01.01.2003-31.05.2005 hat der Mieter nur zu zahlen, wenn der VM nachweisen kann, dass die Abrechnung dem Mieter zugegangen ist.

Gruss Günter