Hallo,
ich habe mal eine bescheidene Frage. Wir sind Vermieter und haben im
letzten Jahr in einer Wohnung 2 Personen gehabt. Als diese einzogen,
wollten Sie eine neue Wohnungstüre, Teppichboden neu und Tapeten, weil Sie gerne spezielle Farben wollten. Nach vielem hin und her, haben wir uns mit den Mietern geeinigt und Ihnen laut Mietvertrag 250,00 € für die „Renovierung“ der Wohnung gegeben. Dies ist wie gesagt schriftlich verankert. Nun sind die beiden Ausgezogen und haben nur von diesem Geld Teppich gekauft. Den wollten sie den Nachmietern verkaufen, die wollten aber nicht so bunte Farben. Also haben die Mieter den Teppich mitgenommen, sonst aber in der Wohnung nichts geändert. Daraufhin habe ich dann bei der Kautionsauszahlung die 250,00 € abgezogen, da der Teppich entfernt wurde. Nun ist das Problem, das die Damen der Meinung sind, ihnen steht das Geld zu. Hat irgendeiner so eine Situation schon erlebt, oder mal irgendwo Erfahrungen gesammelt?? Für einen Tipp wär ich dankbar.
Grüsse
Bianca
Hallo,
ich habe mal eine bescheidene Frage. Wir sind Vermieter und
haben im
letzten Jahr in einer Wohnung 2 Personen gehabt. Als diese
einzogen,
wollten Sie eine neue Wohnungstüre, Teppichboden neu und
Tapeten, weil Sie gerne spezielle Farben wollten. Nach vielem
hin und her, haben wir uns mit den Mietern geeinigt und Ihnen
laut Mietvertrag 250,00 € für die „Renovierung“ der Wohnung
gegeben. Dies ist wie gesagt schriftlich verankert. Nun sind
die beiden Ausgezogen und haben nur von diesem Geld Teppich
gekauft. Den wollten sie den Nachmietern verkaufen, die
wollten aber nicht so bunte Farben. Also haben die Mieter den
Teppich mitgenommen, sonst aber in der Wohnung nichts
geändert. Daraufhin habe ich dann bei der Kautionsauszahlung
die 250,00 € abgezogen, da der Teppich entfernt wurde. Nun ist
das Problem, das die Damen der Meinung sind, ihnen steht das
Geld zu. Hat irgendeiner so eine Situation schon erlebt, oder
mal irgendwo Erfahrungen gesammelt?? Für einen Tipp wär ich
dankbar.
Grüsse
Hallo Bianca,
derart „tolle Fälle“ habe ich leider fast jenen Monat mindestens einmal. Hier stellt sich die Frage, was wirklich vereinbart wurde. Vor allem, ob und wie es schriftlich fixiert ist. Auch ist von Interesse, wenn die Mieter eine Einzugsrenovierung lt. Vertrag geschuldet oder zugesagt haben, dass diese dann auch vorgenommen wurde. Ansonsten besteht bei Auszug möglicherweise Leistungspflicht.
Wenn die Mieter hier jedoch für das Geld keine Leistungen erbracht haben und zudem den Teppichboden mitgenommen haben, ist der Einbehalt dieses Geldes korrekt. Denn es war sicherlich nicht Vereinbarung, dass 250 EURO übergeben werden und dann die Zahlungen des VM an den Mieter als Kostenersatz auch dann zu gelten haben, wenn der Mieter den Belag in sein Eigentum nimmt.
Bei Bedarf setze Dich direkt mit mir in Verbindung.
Gruss Günter