hallo liebe www´ler,
mal folgende hypothetische frage:
angenommen ein ehepaar zieht in eine wohnung einer genossenschaft ein, die wohnung wird unrenoviert übernommen, dafür erhält das ehepaar den schlüssel 2 wochen früher, damit der mann renovieren kann.
der mietvertrag sieht vor, das in gewissen fristen renoviert werden muss, zusätzlich wird vereinbart, das das ehepaar, dadurch das der schlüssel 2 wochen früher übergeben wurde, so gestellt sei als sei die wohnung renoviert (rauhfaser weiss gestrichen etc.) übergeben worden, es wird auf die korrekte einhaltung der renovierungsfristen verzichtet.
während der wohndauer hätte der mann die einzelnen zimmer der reihe nach noch einmal renoviert, jedoch nicht weiss, sondern farbig (pastelltöne keine volltöne)
nach 3,5 jahren würde nun das ehepaar ausziehen, die genossenschaft würde darauf hinweisen, dass die wohnung rauhfaser weiss gestrichen zu übergeben wäre.
wäre das in ordnung ?
oder wären eventuelle absprachen mit möglichen nachmietern möglich ,die eine wohnungsübernahme im zustand wie vorhanden vorsehen würden, z.b. als entschöädigung dafür, dass der nachmieter 2 wochen früher in die wohnung könnte, bzw. die genossenschaft in diesen 2 wochen z.b. neuen PVC boden legen könnte ?
vielen dank für anregungen
der jörg
hallo liebe www´ler,
mal folgende hypothetische frage:
angenommen ein ehepaar zieht in eine wohnung einer
genossenschaft ein, die wohnung wird unrenoviert übernommen,
dafür erhält das ehepaar den schlüssel 2 wochen früher, damit
der mann renovieren kann.
der mietvertrag sieht vor, das in gewissen fristen renoviert
werden muss, zusätzlich wird vereinbart, das das ehepaar,
dadurch das der schlüssel 2 wochen früher übergeben wurde, so
gestellt sei als sei die wohnung renoviert (rauhfaser weiss
gestrichen etc.) übergeben worden, es wird auf die korrekte
einhaltung der renovierungsfristen verzichtet.
während der wohndauer hätte der mann die einzelnen zimmer der
reihe nach noch einmal renoviert, jedoch nicht weiss, sondern
farbig (pastelltöne keine volltöne)
nach 3,5 jahren würde nun das ehepaar ausziehen, die
genossenschaft würde darauf hinweisen, dass die wohnung
rauhfaser weiss gestrichen zu übergeben wäre.
wäre das in ordnung ?
Nein es sei denn es stünde im MVertrag
oder wären eventuelle absprachen mit möglichen nachmietern
möglich ,die eine wohnungsübernahme im zustand wie vorhanden
vorsehen würden, z.b. als entschöädigung dafür, dass der
nachmieter 2 wochen früher in die wohnung könnte, bzw. die
genossenschaft in diesen 2 wochen z.b. neuen PVC boden legen
könnte ?
Der VM ist sehr im Nachteil, wenn er das macht! Für den M ist es ok, wenn der VM das duldet.
Aber bitte vom VM bestätigen lassen, daß das geht. Wenn der NM die Wohnung in Besitz nimmt.
Jakob
Und immer Beweissicherung nicht vergessen wenn man die MWohnung verlässt.:
vielen dank für anregungen
der jörg
Hallo Jörg,
mal folgende hypothetische frage:
angenommen ein ehepaar zieht in eine wohnung einer
genossenschaft ein, die wohnung wird unrenoviert übernommen,
dafür erhält das ehepaar den schlüssel 2 wochen früher, damit
der mann renovieren kann.
der mietvertrag sieht vor, das in gewissen fristen renoviert
werden muss, zusätzlich wird vereinbart, das das ehepaar,
dadurch das der schlüssel 2 wochen früher übergeben wurde, so
gestellt sei als sei die wohnung renoviert (rauhfaser weiss
gestrichen etc.) übergeben worden, es wird auf die korrekte
einhaltung der renovierungsfristen verzichtet.
während der wohndauer hätte der mann die einzelnen zimmer der
reihe nach noch einmal renoviert, jedoch nicht weiss, sondern
farbig (pastelltöne keine volltöne)
nach 3,5 jahren würde nun das ehepaar ausziehen, die
genossenschaft würde darauf hinweisen, dass die wohnung
rauhfaser weiss gestrichen zu übergeben wäre.
wäre das in ordnung ?
ja, die Genossenschaft hat dem Mieter nicht erlaubt, dass er die Wände farblich streicht, sondern sie hat dem Mieter lediglich erlaubt die Wohnung vor Einzug selbst zu renovieren. Üblicherweise ist davon auszugehen, dass eine Wohnung weiss oder in ganz leichten Pastelltönen gestrichen wird. Jede andere Farbtönung oder starke Farbtönung, die nicht dem durchschnittlichen Geschmack eines Mieters entspricht, muss der VM nicht hinnehmen. Der Mieter muss hier renovieren.
oder wären eventuelle absprachen mit möglichen nachmietern
möglich ,die eine wohnungsübernahme im zustand wie vorhanden
vorsehen würden, z.b. als entschöädigung dafür, dass der
nachmieter 2 wochen früher in die wohnung könnte, bzw. die
genossenschaft in diesen 2 wochen z.b. neuen PVC boden legen
könnte ?
Ob und in welchem Umfang der VM hier Erlaubnis erteilt, muss der Mieter vor Klärung mit einem potentiellen Nachmieter klären. Auf jedne Fall muss eien derartige Zustimmung des VM schriftlich vorliegen. Der ausziehende Mieter und der einziehende Mieter können zwar ohne eine Zustimmung des VM Vereinbarungen treffen. Der VM ist jedoch nicht daran gehalten.
Gruss Günter