Guten tag,
angenommen Familie A hat im Februar ein älteres Haus mit Ofenheizung per Vertrag für 5 Jahre befristet (danach Eigenbedarf Sohn des Eigentümers) Beginn zum 1. Mai angemietet.
Bei vorheriger Besichtigung hat der Vormieter noch im Haus gewohnt. Sämtliche Möbel waren vorhanden (Wände teilweise verstellt). Alle Fenster auf Kippfunktion, obwohl Winter!
Jetzt ist das Haus leer und Familie A wollte mit Vermiete Haus besichtigen, um wegen der Malerarbeiten abzuklären.
Familie A kommt ins Haus und bekommt einen Schock!
- Haus stinkt im Wohnzimmer,Küche nach Muff,Schimmel etc.
- Speisekammer zeigt Schwarzschimmel an Wand 50x60cm etwa
- Wohnzimmer großer Feuchtigkeitsfleck 80x100cm an Innenwand. (Der Fleck ist im unteren Eck am Anschluß an mit Holpaneelen verkleideten Außenwand.
- Ofenanschlüsse sind in Kinderzimmern nicht geöffnet.
- Alte Holzeinbauschränke stinken vermodert.
uva
Das Haus ist nicht unterkellert.
Familie A wollte in dieses Haus, da im anderen Schimmelbefall war, und Tochter an Neurodermites und Allergien leidet.
Der Vermieter hat angeboten alles zu „weisseln“.
Familie A glaubt das das Haus wegen o.g. Gründe Feucht ist und Schimmelbefall gegeben ist der Gesundheitsschädlich ,und nicht so schnell in diesem alten Haus zu beheben ist. Somal Einzugstermin 1 Mai wäre.
Familie A möchte aus diesen Gründen den Mietvertrag rückgängig machen.
Und hat auch das Problem eine neue Bleibe in 3 Wochen finden zu müssen.
Nun die Frage:
Muß der Vermieter Familie A aus dem Mietvertrag rauslassen bzw nichtig erklären, oder könnte er den Einzug in dieses Mief-Haus verlangen???
Bitte um Antwort es muß Heute ein Entscheidung fallen.
Danke
Simona