5 Jahresvertrag ab Mai nun Feucht und muffig im Ha

Guten tag,
angenommen Familie A hat im Februar ein älteres Haus mit Ofenheizung per Vertrag für 5 Jahre befristet (danach Eigenbedarf Sohn des Eigentümers) Beginn zum 1. Mai angemietet.
Bei vorheriger Besichtigung hat der Vormieter noch im Haus gewohnt. Sämtliche Möbel waren vorhanden (Wände teilweise verstellt). Alle Fenster auf Kippfunktion, obwohl Winter!
Jetzt ist das Haus leer und Familie A wollte mit Vermiete Haus besichtigen, um wegen der Malerarbeiten abzuklären.
Familie A kommt ins Haus und bekommt einen Schock!

  1. Haus stinkt im Wohnzimmer,Küche nach Muff,Schimmel etc.
  2. Speisekammer zeigt Schwarzschimmel an Wand 50x60cm etwa
  3. Wohnzimmer großer Feuchtigkeitsfleck 80x100cm an Innenwand. (Der Fleck ist im unteren Eck am Anschluß an mit Holpaneelen verkleideten Außenwand.
  4. Ofenanschlüsse sind in Kinderzimmern nicht geöffnet.
  5. Alte Holzeinbauschränke stinken vermodert.
    uva

Das Haus ist nicht unterkellert.
Familie A wollte in dieses Haus, da im anderen Schimmelbefall war, und Tochter an Neurodermites und Allergien leidet.

Der Vermieter hat angeboten alles zu „weisseln“.
Familie A glaubt das das Haus wegen o.g. Gründe Feucht ist und Schimmelbefall gegeben ist der Gesundheitsschädlich ,und nicht so schnell in diesem alten Haus zu beheben ist. Somal Einzugstermin 1 Mai wäre.
Familie A möchte aus diesen Gründen den Mietvertrag rückgängig machen.
Und hat auch das Problem eine neue Bleibe in 3 Wochen finden zu müssen.

Nun die Frage:
Muß der Vermieter Familie A aus dem Mietvertrag rauslassen bzw nichtig erklären, oder könnte er den Einzug in dieses Mief-Haus verlangen???
Bitte um Antwort es muß Heute ein Entscheidung fallen.
Danke
Simona

Hallo Simona,

üble Sache, das. Ich hoffe, dass euch Günther dazu eine fundierte Antwort gibt.

Mir scheint es zunächst so zu sein, dass der Vermieter erst einmal die Wohnung in einen bewohnbaren Zustand zu bringen hat. Ob „weisseln“ dafür bereits ausreicht ist hier offensichtlich fraglich.

Evtl. müsste ein Sachverständiger das erst einmal klären. Wer diesen beauftragen und zahlen muss, entzieht sich meiner Kenntnis.

Jedoch glaube ich nicht, dass man - wenn der Vermieter sich bereit erklärt Abhilfe zu schaffen - den Mietvertrag auf eine blosse „Vermutung“ hin lösen kann.

Wie gesagt, ein Mangel scheint offensichtlich zu bestehen und der müsste m.E. erst einmal abgestellt bzw. beseitigt werden (vor Einzug).

Sicherlich ist es in Eurem Fall besser, sich fachlichen Rat beim Mieterverein einzuholen.

Gruss
Nita

Guten tag,
angenommen Familie A hat im Februar ein älteres Haus mit
Ofenheizung per Vertrag für 5 Jahre befristet (danach
Eigenbedarf Sohn des Eigentümers) Beginn zum 1. Mai
angemietet.
Bei vorheriger Besichtigung hat der Vormieter noch im Haus
gewohnt. Sämtliche Möbel waren vorhanden (Wände teilweise
verstellt). Alle Fenster auf Kippfunktion, obwohl Winter!
Jetzt ist das Haus leer und Familie A wollte mit Vermiete Haus
besichtigen, um wegen der Malerarbeiten abzuklären.
Familie A kommt ins Haus und bekommt einen Schock!

  1. Haus stinkt im Wohnzimmer,Küche nach Muff,Schimmel etc.
  2. Speisekammer zeigt Schwarzschimmel an Wand 50x60cm etwa
  3. Wohnzimmer großer Feuchtigkeitsfleck 80x100cm an Innenwand.
    (Der Fleck ist im unteren Eck am Anschluß an mit Holpaneelen
    verkleideten Außenwand.
  4. Ofenanschlüsse sind in Kinderzimmern nicht geöffnet.
  5. Alte Holzeinbauschränke stinken vermodert.
    uva

Das Haus ist nicht unterkellert.
Familie A wollte in dieses Haus, da im anderen Schimmelbefall
war, und Tochter an Neurodermites und Allergien leidet.

Der Vermieter hat angeboten alles zu „weisseln“.
Familie A glaubt das das Haus wegen o.g. Gründe Feucht ist und
Schimmelbefall gegeben ist der Gesundheitsschädlich ,und nicht
so schnell in diesem alten Haus zu beheben ist. Somal
Einzugstermin 1 Mai wäre.
Familie A möchte aus diesen Gründen den Mietvertrag rückgängig
machen.
Und hat auch das Problem eine neue Bleibe in 3 Wochen finden
zu müssen.

Nun die Frage:
Muß der Vermieter Familie A aus dem Mietvertrag rauslassen bzw
nichtig erklären, oder könnte er den Einzug in dieses
Mief-Haus verlangen???

Würde Er diese "Schäden absichtlich verschleiert haben dann Ja wg. Arglistiger Täuschung — aber beweisen ist das Problem.

Jein - wenn er diese Schäden abstellt, kann er die Erfüllung des Vertrages verlangen.
Gut, daß er vorher schon erfährt, was im argen ist. Schriflich dazu auffordern und Abwarten .
Tut er das nicht, dann kann man auf den Einzug verzichten mit dem Hinweis aud die Gesundheitsgefahr. Schwerer Schimmelbefall!
Kaum zu glauben das bei all den Mängeln vorher nichts bemerkt wurde, bei der Besichtigung.
Auch zu beachten ob im Mietvertrag Hinweise auf Schäden/Unzulänglichkeiten stehen, die wären hinzunehmen…

Jakob

Bitte um Antwort es muß Heute ein Entscheidung fallen.
Danke
Simona

Jein - wenn er diese Schäden abstellt, kann er die Erfüllung
des Vertrages verlangen.
Gut, daß er vorher schon erfährt, was im argen ist.
Schriflich dazu auffordern und Abwarten .
Tut er das nicht, dann kann man auf den Einzug verzichten mit
dem Hinweis aud die Gesundheitsgefahr. Schwerer
Schimmelbefall!
Kaum zu glauben das bei all den Mängeln vorher nichts bemerkt
wurde, bei der Besichtigung.
Auch zu beachten ob im Mietvertrag Hinweise auf
Schäden/Unzulänglichkeiten stehen, die wären hinzunehmen…

Jakob

Hallo Jakob,

Familie A würde devinitiv erst einziehen, wenn alles genau unter die Lupe genommen werden würde. Denn als Familie mit 3 Kindern ist es unmöglich (Schule usw.) nach kurze Zeit, wenn doch wieder Schimmel kommt umzuziehen.

Außerdem wie lange soll Familie A noch warten? Es sind noch 3 Wochen bis sie aus ihrem anderen gekündigten Haus rausmüssen! Nachmieter für dieses Haus sind vertraglich festgehalten. Und mit 3 Kindern und 2 Hunden in 3 Wochen in diesem Wohnort etwas bezahbaren anderes zu bekommen fast aussichtslos. Da ist es kaum möglich auf eine evt Schadensbehebung zu warten, um 3 Tage vorher festzustellen, einziehen ist unmöglich, dann sitzt Familie A samt Kids auf der Strasse. Ist das nicht ein bischen zu viel verlangt?
Mängel vorher bemerken ging nicht:
Fenster alle auf durchzug (zudem wurde gerade gekocht, dadurch kein Mief erkennbar)
Die befallenden Wände waren mit großen Wohnwänden verstellt.

Gruß simona
Gruß Simi

Jein - wenn er diese Schäden abstellt, kann er die Erfüllung
des Vertrages verlangen.
Gut, daß er vorher schon erfährt, was im argen ist.
Schriflich dazu auffordern und Abwarten .
Tut er das nicht, dann kann man auf den Einzug verzichten mit
dem Hinweis aud die Gesundheitsgefahr. Schwerer
Schimmelbefall!
Kaum zu glauben das bei all den Mängeln vorher nichts bemerkt
wurde, bei der Besichtigung.
Auch zu beachten ob im Mietvertrag Hinweise auf
Schäden/Unzulänglichkeiten stehen, die wären hinzunehmen…

Jakob

Hallo Jakob,

Familie A würde devinitiv erst einziehen, wenn alles genau
unter die Lupe genommen werden würde. Denn als Familie mit 3
Kindern ist es unmöglich (Schule usw.) nach kurze Zeit, wenn
doch wieder Schimmel kommt umzuziehen.

Außerdem wie lange soll Familie A noch warten? Es sind noch 3
Wochen bis sie aus ihrem anderen gekündigten Haus rausmüssen!
Nachmieter für dieses Haus sind vertraglich festgehalten. Und
mit 3 Kindern und 2 Hunden in 3 Wochen in diesem Wohnort etwas
bezahbaren anderes zu bekommen fast aussichtslos.

Rechtlich belanglos weil das nicht das Problem des VM ist.

Da ist es
kaum möglich auf eine evt Schadensbehebung zu warten, um 3
Tage vorher festzustellen, einziehen ist unmöglich, dann sitzt
Familie A samt Kids auf der Strasse. Ist das nicht ein bischen
zu viel verlangt?

In dem man keinen Hehl daraus macht, Schadenersatz zu verlangen vom Vertrag zurückzutreten wegen Nichterfüllung, wenn die Gesundheitlichen Risiken nicht beseitigt wurden.
Schadenersatz wg. Nichterfüllung seitens des VM möglich wenn der Mieter nicht einziehen kann.
Jakob

Mängel vorher bemerken ging nicht:

Er muss eine Bewohnbare wohnung anbieten, der Miete muss abwarten ob er das tut.

Fenster alle auf durchzug (zudem wurde gerade gekocht, dadurch
kein Mief erkennbar)
Die befallenden Wände waren mit großen Wohnwänden verstellt.

Beweise das es Absichtliche Täuschung war.

§ 123
Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung

(1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.
" Abgabe einer Willenserklärung= Vertragschluss" Jakob
(2) Hat ein Dritter die Täuschung verübt, so ist eine Erklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben war, nur dann anfechtbar, wenn dieser die Täuschung kannte oder kennen musste. Soweit ein anderer als derjenige, welchem gegenüber die Erklärung abzugeben war, aus der Erklärung unmittelbar ein Recht erworben hat, ist die Erklärung ihm gegenüber anfechtbar, wenn er die Täuschung kannte oder kennen musste.

Soviel dazu
Beweisen!!!

Gruß simona
Gruß Simi

Hallo Simona,

angenommen Familie A hat im Februar ein älteres Haus mit
Ofenheizung per Vertrag für 5 Jahre befristet (danach
Eigenbedarf Sohn des Eigentümers) Beginn zum 1. Mai
angemietet.
Bei vorheriger Besichtigung hat der Vormieter noch im Haus
gewohnt. Sämtliche Möbel waren vorhanden (Wände teilweise
verstellt). Alle Fenster auf Kippfunktion, obwohl Winter!
Jetzt ist das Haus leer und Familie A wollte mit Vermiete Haus
besichtigen, um wegen der Malerarbeiten abzuklären.
Familie A kommt ins Haus und bekommt einen Schock!

  1. Haus stinkt im Wohnzimmer,Küche nach Muff,Schimmel etc.
  2. Speisekammer zeigt Schwarzschimmel an Wand 50x60cm etwa
  3. Wohnzimmer großer Feuchtigkeitsfleck 80x100cm an Innenwand.
    (Der Fleck ist im unteren Eck am Anschluß an mit Holpaneelen
    verkleideten Außenwand.
  4. Ofenanschlüsse sind in Kinderzimmern nicht geöffnet.
  5. Alte Holzeinbauschränke stinken vermodert.
    uva

Das Haus ist nicht unterkellert.

Zumindest dies war bei Besichtigung bekannt, hier bestehen keine Ansprüche. Der Mieter sollte einen Anwalt einschalten. Hier liegt auch das Problem vor, dass der VM möglicherweise erklärt, dass der Mieter mit dem seinzeitigen Zustand einverstanden gewesen ist und sich die Frage ergibt, ob der Mieter die Mängel hätte erkennen müssen.

Familie A wollte in dieses Haus, da im anderen Schimmelbefall
war, und Tochter an Neurodermites und Allergien leidet.

Wurde - möglichste unter Zeugen - bei diesen Vorproblemen nach Schimmelbefall gefagt und welche Antwort wurde gegeben ?

Der Vermieter hat angeboten alles zu „weisseln“.
Familie A glaubt das das Haus wegen o.g. Gründe Feucht ist und
Schimmelbefall gegeben ist der Gesundheitsschädlich ,und nicht
so schnell in diesem alten Haus zu beheben ist. Somal
Einzugstermin 1 Mai wäre.
Familie A möchte aus diesen Gründen den Mietvertrag rückgängig
machen.
Und hat auch das Problem eine neue Bleibe in 3 Wochen finden
zu müssen.

Ein Rücktritt dürfte hier - soweit bisher Informationen vorliegen - nicht möglich sein. Zumindest müssen die VM einer Vertragsaufhebung zustimmen.

Nun die Frage:
Muß der Vermieter Familie A aus dem Mietvertrag rauslassen bzw
nichtig erklären, oder könnte er den Einzug in dieses
Mief-Haus verlangen???
Bitte um Antwort es muß Heute ein Entscheidung fallen.

Der VM hat Anspruch auf Miete.

Der Mieter muss nun schriftlich alle Mängel auflisten und dem VM einen Termin zur Mängelbeseitigung setzen. Soweit erforderlich sollte der Mieter ankündigen, wenn der VM seiner Verpflichtung zur Beseitigung der Mängel nicht nachkommt, dass er, der Mieter, sich vorbehält das Mietverhältnis fristlos zu kündigen und Schadenersatzansprüche geltend macht. Die Miete muss unter Vorbehalt gezahlt werden.

Gruss Günter

Nun die Frage:
Muß der Vermieter Familie A aus dem Mietvertrag rauslassen bzw
nichtig erklären, oder könnte er den Einzug in dieses
Mief-Haus verlangen???
Bitte um Antwort es muß Heute ein Entscheidung fallen.

Der VM hat Anspruch auf Miete.

Guten Abend,

vielen Dank für Ihre Antwort. Wir sitzen wirklich in der Klemme.

Der Mieter muss nun schriftlich alle Mängel auflisten und dem
VM einen Termin zur Mängelbeseitigung setzen. Soweit
erforderlich sollte der Mieter ankündigen, wenn der VM seiner
Verpflichtung zur Beseitigung der Mängel nicht nachkommt, dass
er, der Mieter, sich vorbehält das Mietverhältnis fristlos zu
kündigen und Schadenersatzansprüche geltend macht. Die Miete
muss unter Vorbehalt gezahlt werden.

Hm, ist nicht aber eigentlich für den Vermieter besser Familie A aus dem Vertrag zu lassen. Schließlich kann er ja nicht genau wissen, ob bis 1 Mai alles behoben ist, und er wäre dann zu Schadensersatz verpflichtet.
Und er könnte doch dann bei Aufhebung des vertrages seine evt Auslagen (Ausfallen der Miete ab Mai) vom VORmieter zurück holen?
Schließlich ist der ja der Verursacher, bzw hat den Schaden nicht gemeldet.
Es kann doch nicht sein das Familie A nun nicht nur die Sorgen, sondern auch die Kosten tragen muß.
Und ob der Schimmel nach laienhafter Behandlung wirklich ganz weg ist? Wer entscheidet das? Kann Familie A auf ein Gutachten bzw Fachmännisches Schriftstück pochen, indem versichert wird das keine Sporen mehr vorhanden sind? Denn Jeder sagt: einmal Sporen ist wahrscheinlich das sie wiederkommen, wenn Ursache unbekannt.

Bitte nochmal um Antwort.
Bin sehr dankbar für Ihre Ausführungen.
Gruß
Simona

Nun die Frage:
Muß der Vermieter Familie A aus dem Mietvertrag rauslassen bzw
nichtig erklären, oder könnte er den Einzug in dieses
Mief-Haus verlangen???
Bitte um Antwort es muß Heute ein Entscheidung fallen.

Der VM hat Anspruch auf Miete.

Guten Abend,

vielen Dank für Ihre Antwort. Wir sitzen wirklich in der
Klemme.

Der Mieter muss nun schriftlich alle Mängel auflisten und dem
VM einen Termin zur Mängelbeseitigung setzen. Soweit
erforderlich sollte der Mieter ankündigen, wenn der VM seiner
Verpflichtung zur Beseitigung der Mängel nicht nachkommt, dass
er, der Mieter, sich vorbehält das Mietverhältnis fristlos zu
kündigen und Schadenersatzansprüche geltend macht. Die Miete
muss unter Vorbehalt gezahlt werden.

Hm, ist nicht aber eigentlich für den Vermieter besser Familie
A aus dem Vertrag zu lassen. Schließlich kann er ja nicht
genau wissen, ob bis 1 Mai alles behoben ist, und er wäre dann
zu Schadensersatz verpflichtet.

Hallo,

könnte er natürlich. Der Mieter sollte hier versuchen eine Annulierung des Vertrages zu ereichen. Nur, damit ist dem Mieter kaum gedient, denn er muss letztlich aus der alten Wohnung raus und kann der Nachmieter nicht einziehen, bestehen wiederum gegen den bisherigen Mieter Schadenersatzansprüche.

Und er könnte doch dann bei Aufhebung des vertrages seine evt
Auslagen (Ausfallen der Miete ab Mai) vom VORmieter zurück
holen?

Weshalb ? Wenn er die Wohnung so übernommen hat, hat er keine Ansprüche.

Schließlich ist der ja der Verursacher, bzw hat den Schaden
nicht gemeldet.

Das aber hatte der VM bei der Wohnungsübergabe zu klären. Oder in einem späteren Vergleich, notfalls vor Gericht. Solange kann aber wohl der Mieter, der nun einziehen will, nicht warten.

Es kann doch nicht sein das Familie A nun nicht nur die
Sorgen, sondern auch die Kosten tragen muß.
Und ob der Schimmel nach laienhafter Behandlung wirklich ganz
weg ist? Wer entscheidet das? Kann Familie A auf ein Gutachten
bzw Fachmännisches Schriftstück pochen, indem versichert wird
das keine Sporen mehr vorhanden sind? Denn Jeder sagt: einmal
Sporen ist wahrscheinlich das sie wiederkommen, wenn Ursache
unbekannt.

Der VM muss hier eben einen Fachmann an die Arbeit setzen. Und zwar sehr rasch. Der Mieter muss dem VM nun zuerst die Möglichkeit der Mängelbeseitigung geben, wenn der VM nicht bereit ist, den Vertrag für nichtig zu erklären (schriftlich)

Wenn noch Fragen sind, bitte melden.

Gruss Günter