Änderung des Mietvertrages

Eine Mieterin (65) hat ihren Lebensgefährden (75) bei sich einziehen lassen. Nun soll der Mietvertrag auf beide umgeschrieben werden.

Ist dies günstig für den Vermieter? Was ist dabei zu beachten?
Was wird in so eine Änderung des Mietvertrages geschrieben?

Gruß Gerald

Hallo Gerald,

eine Eintragung des Lebensgefährten im Mietvertrag führt dazu, dass der Lebensgefährte gesamtschuldnerisch gemeinsam mit der bisherigen Mieterin für Mietrückstände, Betriebskosten, Schäden und Mängel ( die von den Mietern verursacht sind) haftet und alle Verpflichtungen und Rechte aus dem Vertrag übernimmt.

Eine Kündigung kann nur gemeinsam erfolgen. Trennen sich die Beiden müssen sie mit dem VM klären, ob er zustimmt, dass eine Partei den Vertrag alleine übernimmt oder ob er weiterhin darauf besteht, dass beide den Vertrag beenden müssen.

Für eine Änderung reicht es aus, wenn zum bisherigen Mietvertrag ein Zusatz vereinbart wird, dass der Lebenspartner ab xx.xx.xxxx in das Mietverhältnis gesamtschuldnerisch eintritt. Schriftlich und als Anhang zum Mietvertrag. Reicht aus.

Ob es sich für den VM lohnt ist eine Frage, einerseits des Vertrauens in die Mietpartei und andererseits ob der neue Mietmieter möglichst die wirtschaftliche bessere Position hat. Wobei hier sinnvoller erscheint, wenn der VM der Hauptmieterin die Zustimmung erteilt, dass sie im Rahmen des Mietvertrages den Lebenspartner aufnehmen darf, das Mietverhältnis jedoch ohne Anspruch auf Fortsetzung mit dem Lebenspartner mit dem Ableben der Hauptmieterin endet. Denn was macht der VM, wenn die bisherige Mieterin sterben sollte, der Lebenspartner wohnt nun mit mehr als 75 Jahren gebrechlich und wirtschaftlich nicht sicher in der Wohnung ?

Im Übrigen war die Mieterin gesetzlich verpflichtet den VM um Zustimmung - vor Einzug des Lebensgefährten zu ersuchen - dass dieser einziehen darf ( BGH VIII ZR 371/02).

Meine persönliche Meinung: Ich würde nur Zustimmung zum Einzug erteilen, jedoch die Zustimmung durch Unterschrift aller Parteien begrenzen bis zum Tode der Hauptmieterin. Der Lebensgefährte käme bei mir nicht in den Mietvertrag.

Bei jüngeren Paaren empfehle ich durchaus in bestimmten Fällen einen gemeinsamen Vertrag - aber auch nur wenn keine Kinder da sind - sonst sollte eine Frau mit Kindern den Vertrag auf ihren Namen lassen.

Hier -im vorliegenden Fall - können Alter und Gesundheit für den VM zum Risiko werden.

Gruss Günter

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