Hallo Experten,
angenommen, ein junges Paar bezieht zum 01.Juli 2003 eine Wohnung und schliesst nach Aufforderung des Vermieters einen Vertrag mit einem Wasserversorger ab. Bis heute dachte das Paar (warum auch immer), daß dieser Versorger auch den Strom liefert, denn es hat bis heute keine separate Stromabrechnung erhalten. Nun wurde festgestellt, dass der Strom eben nicht von diesem Anbieter kommt und der Strom auch nicht in den Nebenkosten enthalten ist.
Es wurde also seit mehr als 21 Monaten kein Strom bezahlt. Wie kann so etwas passieren? Der Strom fliesst und niemand will Geld. Wie muss sich das Paar verhalten? Wann verjähren rückwirkende Forderungen?
Vielen Dank im voraus,
Kalle
Hallo,
die Stromkosten sind nicht in den Betriebskosten enthalten. Zahlt nun ein Mitmieter diese Stromkosten würde ich empfehlen nach nächsten Abschnitt zu verfahren.
Zuerst einmal ist zu klären, wer bisher den Strom bezahlt hat. Aus persönlicher Sicht wäre es sinnvoll, dass sich die Parteien sodann einigen, dass die Kosten entsprechend übernommen werden. Jedes E-Werk hat Mitarbeiter, die gegen einen geringen Aufpreis den etwaigen Kostenanteil berechnen können.
Verjährt sind Ansprüche aus diesen Leistungen innerhalb von drei Jahren nach deren Fälligkeit. Der Mieter wird, wenn er sich hier auf Verjährung beruft nicht durchkommen. Er kann sich auch nicht darauf berufen, sofern der VM die Kosten getragen hat, dass dieser innerhalb eines Jahres abzurechnen hat, also 2003 am 31.12.2004 nicht mehr zu leisten wären. Damit diese Regelung im BGB überhaupt greifen kann, müsste vereinbart sein, dass die Stromkosten vom VM abgerechnet werden.
Gruss Günter
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Hallo Günter,
Zahlt nun ein Mitmieter diese Stromkosten würde ich empfehlen
nach nächsten Abschnitt zu verfahren.
Zuerst einmal ist zu klären, wer bisher den Strom bezahlt hat.
Wäre es nicht möglich, daß das E-Werk das einfach nur verbummelt hat?
Verstehe ich das richtig, daß es dann noch gar keine Forderung gäbe, und diese dementsprechend auch nicht verjährt wäre?
Danke und Gruß,
Kalle
Hallo,
ich kann mir also kaum vorstellen, dass ein E-Werk derart bummelt. Da jedoch nichts verjährt ist, kann auch das E-Werk selbstverständlich noch Forderungen stellen.
Gruss Günter
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