Hallo zusammen!
Der Mieter einer Wohnung hat beim Einzug seine eigene Arbeitsplatte samt Spülbecken, Armatur etc. in die schon vorhandene Küche eingebaut. Das heisst, die Schränke blieben und bekamen nur neue Spüle und Arbeitsplatte drauf.
Beim Auszug hat der Mieter alles wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt. Das Wasser der Spüle hat er allerdings abgedreht (an dem Hahn, der aus der Wand kommt im Spülschrank).
Bei der Wohnungsübergabe hat der Vermieter überprüft, ob noch Wasser kommt (d.h. den Hahn aufgedreht und Wasser laufen lassen). Das war in Ordnung.
Eine Woche später ruft der Vermieter beim (nun ehemaligen) Mieter an und erzählt, dass er einen Wasserschaden in Höhe von etwa 2000€ in der Wohnung hat, weil eine Verbindung zwischen Spüle und Wasseranschluss nicht dicht war. (diese Verbindung hat der Mieter allerdings nie gelöst und das Wasser war ja abgedreht beim Auszug)
Kann der Vermieter nun das Geld von dem ehemaligen Mieter verlangen?
Wird der Mieter ohne Anwalt evtl. genauso gute Chancen haben?
Danke und Grüße
Regina
Hallo zusammen!
Der Mieter einer Wohnung hat beim Einzug seine eigene
Arbeitsplatte samt Spülbecken, Armatur etc. in die schon
vorhandene Küche eingebaut. Das heisst, die Schränke blieben
und bekamen nur neue Spüle und Arbeitsplatte drauf.
Beim Auszug hat der Mieter alles wieder in den ursprünglichen
Zustand versetzt. Das Wasser der Spüle hat er allerdings
abgedreht (an dem Hahn, der aus der Wand kommt im
Spülschrank).
Bei der Wohnungsübergabe hat der Vermieter überprüft, ob noch
Wasser kommt (d.h. den Hahn aufgedreht und Wasser laufen
lassen). Das war in Ordnung.
Eine Woche später ruft der Vermieter beim (nun ehemaligen)
Mieter an und erzählt, dass er einen Wasserschaden in Höhe von
etwa 2000€ in der Wohnung hat, weil eine Verbindung zwischen
Spüle und Wasseranschluss nicht dicht war. (diese Verbindung
hat der Mieter allerdings nie gelöst und das Wasser war ja
abgedreht beim Auszug)
Kann der Vermieter nun das Geld von dem ehemaligen Mieter
verlangen?
Wird der Mieter ohne Anwalt evtl. genauso gute Chancen haben?
Hallo Regina,
der Hauptwasserhahn war zu, wie Du darlegst. Der VM hat dann überprüft, ob Wasser kommt. Dass muss ja jemand unter Zeugen den Hauptwasserhahn geöffnet haben. Und es erhebt sich sodann die weitere Frage, warum der Hauptwasserzugang daach nicht wieder geschlossen wurde. Die Beweisfrage hier wird sein, ob der VM tätig war und er nach der Wohnungsübernahme den Zugang nicht mehr gesperrt hat. Wenn erst bei der Wohnungsübergabe durch den VM oder auf Aufforderung des VM der Hauptwasserhahn geöffnet wurde und es war alles in Ordnung dann dürfte die Haftung den VM selbst treffen, wenn er wusste dass der Zufluss nicht gesperrt ist und war nach der Übergabe verantwortlich.
Hier sollte der Mieter einen Anwalt einschalten. Ausserem, wenn vorhanden, die Haftpflichtversicherung verständigen. Möglicherweise wird ein Anwalt prüfen lassen, was wirklich geschehen ist. Auf keinen Fall aber vorher dem VM Antwort geben. Hier wird es um Beweiswürdigung gehen bei der Frage wer verantwortlich ist.
Ist die Mietkaution zufällig so hoch wie der Schaden ? Dann unbedingt zu einem Anwalt.
Gruss Günter