Hallo!
Folgender Fall: Ein Mieter ist vor vier Jahren in eine
Altbauwohnung (Baujahr: 1960) gezogen. In dieser Wohnung lag
zu disem Zeitpunkt in Küche und Eßzimmer PVC (zwar nicht
hochmodern, da dunkelgrün, aber in Topzustand). Der Mieter hat
damals beim Einzug ohne Wissen des Vermieters begonnen
besagten PVC rauszureisen und zu fliesen. Eigentlich sind die
Böden nicht dafür geeignet, da die Böden/Decken aus Holzbalken
sind. Der Vermieter bekam das ganze erst mit, als die Küche
schon gefliest war und konnte lediglich abwenden, dass auch
noch im Esszimmer gefliest wird.
Nun steht der Auszug bevor und in der Küche sind keine bzw.
nur leichte Sprünge aufgetreten (Fläche ca. 7m²), allerdings
sind die Fliesen angeschlagen. Und dies nicht nur leicht.
Jetzt möchte der Nachwuchs vom Vermieter einziehen und möchte
diesen angeschlagenen Flisenboden nicht haben. Kann der
Vermieter nun verlangen, dass der Fliesenbelag wieder entfernt
wird, da er ohne Genehmigung verlegt wurde?
Falls ja: Da allerdings nicht zu erwarten ist, dass der Mieter
der Aufforderung nachkommt (da Frau mit drei Kindern), was
wäre angemssen von Kaution einzubehalten. (vermieter will kein
Unmensch sein, aber schließlich bleibt die gnaze Arbeit und
Neubeschaffnf an ihm hängen).
Hallo,
der Einbau der Fliesen wurde vom VM nicht genehmigt. Der VM muss nun den Mieter auffordern (hier dürfte wohl der Vermieter nachfragen ) den Fliesenbelag auf eigene Kosten bis zum Auszug zu entfernen und den ursprünglichen Zustand, die Verlegung eines PVC-Belages herzustellen.
Sodann muss der VM ein Angebot einholen, welche Kosten verursacht werden durch den Ausbau der Fliesen, wenn der Mieter diese nicht selbst entfernt - was er wohl auch mit Ehefrau und drei Kindern tun kann - aber auch eine Frau mit drei Kindern kann dies erledigen -.
Und es muss dann selbstverständlich in Höhe der Kosten eines PVC-Belages - wobei der alte nach seiner Liegedauer mit 15 Jahren - noch nicht abgeschrieben ist, ein Angebot eingeholt werden.
Die anteiligen Kosten der Verlegung und die Kosten - wenn der VM die Fliesen entfernt - und deren Abfallbeseitigung sind zu berechnen. Die Gesamtkosten müssen dem Mieter mitgeteilt werden.
Ein anderer Weg wäre die Verrechnung mit der Kaution. Hierzu muss der VM vom Mieter schriftlich die Zustimmung haben. Es muss also ein Vertrag geschlossen werden, wo sich der Mieter verpflichtet die Kaution in voller Höhe dem VM zu überlassen als Erstattung der Kosten für den Austausch des Bodenbelages. In dem Vertrag muss vereinbart werden, dass der VM und der Mieter keinerei gegenseitige Ansprüche in dieser Sache gegeneinander erheben oder aufrechnen können. Es muss auch der Hinweis in den Vertrag, dass der Mieter auf einen Nachweis über die Höhe der Kosten bei Überlassung der Kaution verzichtet.
Ich sehe nur ein anderes Problem vor dem Auszug. Über die Kaution kann erst nach dem Auszug verfügt werden, weil ja letztlich möglicherweise noch weitere Mängel nach dem Auszug aus der Kaution zu befriedigen sind. Hier müsste notfalls noch die zusätzliche Vereinbarung - wenn schon vorher eine Vereinbarung bezüglich der Bodenbeläge geschlossen wurde - erfolgen, dass weitere Schäden und Mängel nach dem Auszug vom Mieter auf eigenen Kosten zu entfernen sind, und diese Mängel nicht mit der Kaution verrechnet werden können, da diese zweckgebunden bereits verbraucht ist.
Gruss Günter