Noch eine Renovierungsfrage

Liebe Experten,

die FAQs zum Thema habe ich gelesen, auch noch einges andere im Internet, aber es fällt mir schwer, die Regelungen zum Thema Renovierung zu verstehen, vor allem welche Vertragsklauseln gültig sind und welche nicht.

Nehmen wir folgenden Fall an:
Das Mietverhältnis besteht seit 1980. Der Mieter hat bei Einzug tapeziert, Türen gestrichen und Teppichboden gelegt sowie zwecks Heizkostensenkung die Decken niedriger gehängt. Diese Renovierung ist im Vertrag bestätigt worden.

Im Vertrag finden sich folgende Klauseln:
"Der Mieter ist verpflichtet, die Schönheitsreparaturen … wenn erforderlich, mindestens aber in der nachstehenden Reihenfolge fachgerecht auszuführen:

Küche, Bad, Toilette 3 Jahre
alle übrigen Räume 5 Jahre."

„Der Mieter ist auch bei Beendigung des Mietverhältnisses verpflichtet, Schönheitsreparaturen durchzuführen, wenn die Fristen … seit den letzten durchgeführten Schönheitsreparaturen verstrichen sind.“

Und: „Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Wohnung in fachgerecht renoviertem Zustand zu übergeben.“

(Die angegebenen Fristen sind nicht eingehalten worden, die Wohnung wurde vor 12 Jahren zuletzt renoviert.)

Das bedeutet: Anfangsrenovierung, laufende Renovierung laut Plan und Auszugsrenovierung. Mir kommt das etwas viel vor. Muss ein Mieter das alles tragen? Oder muss ein Vermieter auch für irgendetwas aufkommen?

Danke im voraus.
Gruß
Ravenna

Hallo,

Das bedeutet: Anfangsrenovierung, laufende Renovierung laut Plan und Auszugsrenovierung.

Du tust so, als wenn das drei verschiedene Sachen wären. Du musst doch nur nachholen, was du versäumt hast!

Mir kommt das etwas viel vor.

Wieso viel? Die Fristen von 3 bzw. 5 Jahren sind doch in Ordnung!

Muss ein Mieter das alles tragen? Oder muss ein Vermieter auch für irgendetwas aufkommen?

Wofür gibt es Verträge?

Gruß
Peter

Hallo Peter,

bei Gelegenheit werde ich eine Umfrage machen unter Vermietern, ob sie denn ihre eigenen Wohnungen auch alle 3 bzw. 5 Jahre renovieren. Die Wohnung dieses Vermieters sah eher aus als habe sie seit 15-20 Jahren keinen Pinsel mehr gesehen.

Es handelt sich bei der fraglichen Wohnung übrigens nicht um meine sondern um die meiner Mutter, die nicht in der Lage ist, eine Renovierung selbst vorzunehmen. Wenn sie das regelmäßig von einer Firma hätte machen lassen, wären ihre Ersparnisse vermutlich aufgebraucht. Also wird die Sache an mir hängen bleiben. 3,5 ZKB. Leider sind keine Hilfstruppen verfügbar. Da dachte ich, ich darf ja mal fragen, ob das so richtig ist.

Gruß
Ravenna

Liebe Experten,

die FAQs zum Thema habe ich gelesen, auch noch einges andere
im Internet, aber es fällt mir schwer, die Regelungen zum
Thema Renovierung zu verstehen, vor allem welche
Vertragsklauseln gültig sind und welche nicht.

Nehmen wir folgenden Fall an:
Das Mietverhältnis besteht seit 1980. Der Mieter hat bei
Einzug tapeziert, Türen gestrichen und Teppichboden gelegt
sowie zwecks Heizkostensenkung die Decken niedriger gehängt.
Diese Renovierung ist im Vertrag bestätigt worden.

Im Vertrag finden sich folgende Klauseln:
"Der Mieter ist verpflichtet, die Schönheitsreparaturen …
wenn erforderlich, mindestens aber in der nachstehenden
Reihenfolge fachgerecht auszuführen:

Küche, Bad, Toilette 3 Jahre
alle übrigen Räume 5 Jahre."

„Der Mieter ist auch bei Beendigung des Mietverhältnisses
verpflichtet, Schönheitsreparaturen durchzuführen, wenn die
Fristen … seit den letzten durchgeführten
Schönheitsreparaturen verstrichen sind.“

Und: „Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die
Wohnung in fachgerecht renoviertem Zustand zu übergeben.“

(Die angegebenen Fristen sind nicht eingehalten worden, die
Wohnung wurde vor 12 Jahren zuletzt renoviert.)

Das bedeutet: Anfangsrenovierung, laufende Renovierung laut
Plan und Auszugsrenovierung. Mir kommt das etwas viel vor.
Muss ein Mieter das alles tragen? Oder muss ein Vermieter auch
für irgendetwas aufkommen?

Danke im voraus.
Gruß

Hallo Ravenna,

der vorliegende Vertrag enthält wirksame Klauseln. Insbesondere ist die Klausel hinsichtlich der neueren Rechtsprechung des BGH bei der Vereinbarung über Schönheitsreparaturen während der Mietzeit zu betrachten. Der Zusatz " wenn erforderlich" ist keine feste Klausel sondern lässt dem Mieter das Recht nach Bedarf zu renovieren.

Allerdings ist aus dieser Klausel dann auch abzuleiten, dass mindestens alle dri Jahre oder alle fünf Jahre wenn erforderlich, spätestens aber bei Auszug zu renovieren ist, wenn diese Fristen überschritten sind. Was hier ja unweigerlich der Fall ist.

Andererseits muss wegen der Anfangsrenovierung auch beachtet werden, wann zuletzt die Schönheitsreparaturen durchgeführt worden sind. Bei den Nassräumen wie Büd, Küche, WC darf die letzte Schönheitsreparatur also nicht mehr als drei Jahre her sein, bei den anderen Räumen düerfen es nicht mehr als fünf Jahre sein. Sonst muss auf jeden Fall in den zutreffenden Fällen renoviert werden. Der Mieter wird in den Fällen, wo er erklärt, er habe die Arbeitern ausgeführt, den Nachweis führen müssen.

Bitte beachten, dass zu Schönheitsreparaturen nicht nur Wände und Decken, sondern auch Innetüren, Innenfensterrahmen und Heizkörper gehören. Farbige Wände und Decken muss der VM nicht akzpetieren und der Mieter hat diese weiss zu streichen, notfalls muss er tapezieren, wenn die Farbe nicht mit weiss gedeckt wird.

Ein weiteres, mögliches Problem stellt auch oft bei längerer Mietzeit dar, dass zwar die Schönheitsreparaturen immer erledigt wurden, aber während der Mietzeit Tapetenbeschädigungen einfach mit Farbe überstrichen worden sind. In diesne Fällen kann der VM - auch wenn die Fristen immer eingehalten wurden - auf der Auszugsrenovierung bestehen, denn beschädigte Tapeten stellen einen Schaden dar und sind unter diesem Gesichtspunkt zu ersetzen und selbstverständlich gelten dann auch die erforderlichen Malerarbeiten als Folge des Schadens.

In dem speziell hier vorliegenden Fall wurde nunmehr seit Einzug vor zwölf Jahren nicht renoviert. Es gibt also keinen Zweifel. Die Mieter müssen renovieren. Sie werden nicht benachteiligt. Die Mieter sind in der Mietzeit den vereinbarten Auslegungen nicht nachgekommen, weil sie offenbar keinen Bedarf für Malerarbeiten gesehen haben, müssen sich aber nun gefallen lassen, dass die Leistung zum Auszug fällig wird. Es dürfte auch unbestritten sein, dass nach 12 Jahren Mietdauer die Wohnung abgewohnt ist.

Gruss Günter

Hallo,

bei Gelegenheit werde ich eine Umfrage machen unter Vermietern, ob sie denn
ihre eigenen Wohnungen auch alle 3 bzw. 5 Jahre renovieren. Die Wohnung dieses
Vermieters sah eher aus als habe sie seit 15-20 Jahren keinen Pinsel mehr gesehen.

Das ändert aber nichts an der Vertragslage!

Da dachte ich, ich darf ja mal fragen, ob das so richtig ist.

Natürlich darfst du! :smile: Aber du wolltest doch eine ehrliche Antwort?! Oder bist du mir jetzt böse?

Auch wenn du an meiner Frage hier zwei Beiträge tiefer erkennen kannst, dass ich selbst Vermieter bin, denke mal nicht allzu schlecht über mich! Ich habe ein Zweifamilienhaus, mir bisher die Mieter immer nach Sympathie ausgesucht und zu allen ein gutes Verhältnis gehabt.

Es handelt sich bei der fraglichen Wohnung übrigens nicht um meine sondern um
die meiner Mutter, die nicht in der Lage ist, eine Renovierung selbst vorzunehmen.
Wenn sie das regelmäßig von einer Firma hätte machen lassen, wären ihre
Ersparnisse vermutlich aufgebraucht.

Das war aber doch bei Vertragsabschluss absehbar?

Weißt du, auch wenn ich kein Mieter (mehr) bin, stehe ich bei den meisten Sachen, die man hier liest, doch auf Mieterseite. Ich bin einfach für Fair Play und halte gefühlsmäßig eher zu den Schwachen, das entspricht meiner sozialen Einstellung und meinem politischen Standpunkt.

Aber Fair Play gilt immer für beide Seiten. Verträge dienen doch dazu, dass jeder von vornherein weiß, zu was er sich verpflichtet und was er zu erwarten hat. Da staune ich doch immer wieder, wenn (nicht nur hier im Mietrechtsbrett" Anfragen kommen, die man vereinfacht so formulieren könnte: „Ich habe einen Vertag abgeschlossen, möchte ihn aber nicht einhalten. Kennt jemand einen Trick, wie ich da rauskomme? Was für Nachteile der andere dabei hat, ist mir egal, ich will meinen Vorteil.“

Nimm das bitte nicht persönlich, so krass war deine Anfrage ja nicht. Aber viele sind so, und, wie gesagt, nicht nur in Mietfragen.

Gruß
Peter

PS
Die Vertragsfloskel „Renovierung Alle … Jahre“ ist doch ohnehin mieterfreundlicher als die, die Wohnung vollrenoviert übergeben zu müssen.
Kann der Vermieter im Konfliktfall denn nachweisen, dass seit 12 Jahren nichts an der Wohnung gemacht wurde?
Ansonsten ist es doch so: Wenn deine Mutter die Wohnung pfleglich behandelt hat und ein Zimmer so aussieht, als wäre es mit den angegebenen Fristen renoviert worden, dann braucht man da ja gar nichts zu tun.

Danke Günter,

um diese Fragen ging es mir und deine Antwort kann ich nachvollziehen.

Wenn mich diese Praxis auch zu etwas Ketzerei reizt:
Ich werde also die Wohnung mit der billigsten Rauhfaser tapezieren, die zu kriegen ist, und weiß streichen. Türrahmen dito. Heizkörper kann ich außer acht lassen, da sie eloxiert sind. Es gibt nur jeweils 1 Steckdose pro Raum, wenn der nächste Mieter also mehr Bedarf hat wird er wieder von vorne anfangen und Schlitze kloppen. Falls weiß nicht sein Geschmack ist, kauft er neue Farbe und streicht drüber. Um die astmatische Klospülung (braucht ca. 15 Minuten für 8 Liter), kann ich drumherum streichen, ebenso wie um die Plastikfliesen und das in Ehren ergraute Waschbecken im Badezimmer. Nur was ich mit dem schräg durch die Küche verlaufenden und damals - weil ungenutzt - tapezierten Ofenrohr mache, weiß ich noch nicht genau…

Was ich sagen will: meiner Meinung nach müßte die Wohnung nicht nur renoviert werden, sondern von Grund auf saniert, neue Elektroinstallation, neues Badezimmer und Toilette. Wenn ich erst renoviere und dann der Vermieter oder Nachmieter von vorne beginnen, betrachte ich das als Geldverbrennung. Und ich hoffe irgendwie noch, dass der Vermieter einen hellen Moment hat und auch auf diese Idee kommt.

Allerseits einen schönen Tag wünscht
Ravenna

kurze Ergänzung
Nachdem ich meinen Beitrag abgeschickt hatte, sehe ich den von GünterW.

Ich hatte ja gefragt:

Kann der Vermieter im Konfliktfall denn nachweisen, dass seit
12 Jahren nichts an der Wohnung gemacht wurde?

Günter schreibt jedoch, dass deine Mutter die vertragsgerechte Renovierung nachweisen muss.

Nun, wenn du die Arbeit gemacht haben solltest, bist du, auch als Tochter, vollgültige Zeugin.

Dies ist aber nicht als augenzwinkende Aufforderung zum Schummeln gemeint. Ich meine das im Rahmen des bereits erwähnten Fair Play. Das heißt, nur wenn ein Raum aussieht, als wäre er innerhalb der vertraglichen Fristen renoviert, wäre ich als Sohn der Mieterin schummelbereit. Als Vermieter würde ich in einem solchen Fall aber auch nicht auf Renovierung bestehen, selbst wenn ich beweisen könnte, was wirklich der Fall ist.

Allerdings sollte man so etwas offen besprechen. Wenn ich merken würde, dass ein Mieter mich zu täuschen vesucht, würde auch ich sauer. Dann würde ich mich auf die Paragraphen zurückziehen.

Allerdings ist eine Wohnung, wie GünterW sagte, nach 12 Jahren vermutlich so abgewohnt, dass Kompromisse schwer denkbar sind.

Gruß
Peter

Nachdem ich meinen Beitrag abgeschickt hatte, sehe ich den von
GünterW.

Hallo Peter,

Ich hatte ja gefragt:

Kann der Vermieter im Konfliktfall denn nachweisen, dass seit
12 Jahren nichts an der Wohnung gemacht wurde?

Günter schreibt jedoch, dass deine Mutter die vertragsgerechte
Renovierung nachweisen muss.

Ich habe den Text teilweise allgemein gehalten, bin in Einzelformen dann auf die direkten Fragen eingegangen. Tatsache ist, dass seit zwölf Jahren in dem Fall nicht renoviert wurde. Ich habe es nur für wichtig angesehen - um anderen Usern Irrtümern und Missverständnisse bei der Auslegung Ihres Vertrages zu vermeiden - zuerst generelle Hinweise zu geben.

Nun, wenn du die Arbeit gemacht haben solltest, bist du, auch
als Tochter, vollgültige Zeugin.

Dies ist aber nicht als augenzwinkende Aufforderung zum
Schummeln gemeint. Ich meine das im Rahmen des bereits
erwähnten Fair Play. Das heißt, nur wenn ein Raum aussieht,
als wäre er innerhalb der vertraglichen Fristen renoviert,
wäre ich als Sohn der Mieterin schummelbereit. Als Vermieter
würde ich in einem solchen Fall aber auch nicht auf
Renovierung bestehen, selbst wenn ich beweisen könnte, was
wirklich der Fall ist.

Allerdings sollte man so etwas offen besprechen. Wenn ich
merken würde, dass ein Mieter mich zu täuschen vesucht, würde
auch ich sauer. Dann würde ich mich auf die Paragraphen
zurückziehen.

Allerdings ist eine Wohnung, wie GünterW sagte, nach 12 Jahren
vermutlich so abgewohnt, dass Kompromisse schwer denkbar sind.

Hierzu ein Hinweis. Das Urteil BGH VIII ZR 192/04 ist zwar noch nicht im Internet zu bekommen, aber die Presseerklärung liegt bereits unter http://www.bundesgerichtshof.de vor.

Auch unter dem Gesichtspunkt dieses Urteils - wobei ich selbst schon ein derartiges Urteil vor Gericht miterstritten habe - ist nach diesem langen Zeitraum die Verpflichtung zur Durchführung der Schönheitsreparaturen gegeben. Man kann nicht nach zehn Jahren und mehr von einer ordnungs- und vertragsgemässen Wohnung ausgehen. Ich berate in diese Richtung Mieter und Vermieter.

Gruss Günter

Peter,

es ging mir in erster Linie darum, ob diese Vertragsklauseln denn gültig sind, da ich gelesen hatte, dass bestimmte Klauseln, die in Formverträgen stehen, eben nicht gültig sind. Und da ich keine Juristin bin, fällt es mir schwer, solche Formulierungen zu verstehen. Ich glaube aber, ich habe es jetzt verstanden.

Was die Frage angeht, dass das ja alles bei Vertragsbeginn bekannt war: ja natürlich, damals waren meine Eltern noch zu zweit und im Vollbesitz ihre geistigen und körperlichen Kräfte. Heute ist alles anders und ich muss schauen wie ich mit der Situation fertig werde. Wie steht in meiner Antwort an Günter. Und in der Tat finde ich es in Anbetracht der Preise von Malern nur wenig überzogen zu sagen, dass eine alte Frau mit wenig Rente es sich eigentlich nicht mehr leisten kann, zur Miete zu wohnen wegen der hohen Begleitkosten (für Sozialhilfe ist sie noch nicht arm genug).

Und ich kanns mir nicht verkneifen: Wie oft renovierst du dein Badezimmer?

Mit ketzerische Grüßen
Ravenna

Hallo Ravenna,

um diese Fragen ging es mir und deine Antwort kann ich
nachvollziehen.

Wenn mich diese Praxis auch zu etwas Ketzerei reizt:
Ich werde also die Wohnung mit der billigsten Rauhfaser
tapezieren, die zu kriegen ist, und weiß streichen. Türrahmen
dito. Heizkörper kann ich außer acht lassen, da sie eloxiert
sind. Es gibt nur jeweils 1 Steckdose pro Raum, wenn der
nächste Mieter also mehr Bedarf hat wird er wieder von vorne
anfangen und Schlitze kloppen. Falls weiß nicht sein Geschmack
ist, kauft er neue Farbe und streicht drüber. Um die
astmatische Klospülung (braucht ca. 15 Minuten für 8 Liter),
kann ich drumherum streichen, ebenso wie um die Plastikfliesen
und das in Ehren ergraute Waschbecken im Badezimmer. Nur was
ich mit dem schräg durch die Küche verlaufenden und damals -
weil ungenutzt - tapezierten Ofenrohr mache, weiß ich noch
nicht genau…

Was ich sagen will: meiner Meinung nach müßte die Wohnung
nicht nur renoviert werden, sondern von Grund auf saniert,
neue Elektroinstallation, neues Badezimmer und Toilette. Wenn
ich erst renoviere und dann der Vermieter oder Nachmieter von
vorne beginnen, betrachte ich das als Geldverbrennung. Und ich
hoffe irgendwie noch, dass der Vermieter einen hellen Moment
hat und auch auf diese Idee kommt.

Es gibt hier natürlich noch die Möglichkeit, sich mit dem VM zu einigen. Tatsache ist aber - und zwar unbeschadet dessen in welchem Zustand die Wohnung ist - dass ein Anspruch auf Renovierungen besteht. Im Übrigen. Selbst wenn der VM die Räume umbauen sollte, hätte er einen geldwerten Anspruch. Was dann, wenn die Wohnung selbst gemalert wird, wegfallen würde ist die Mehrwertsteuer. Sie kann dem Mieter natürlich nicht berechnet werden, wenn sie nicht zu zahlen ist. Auch ist umstritten, ob die üblichen Arbeitslöhne über 7,50 € anerkannt werden können.

Gruss Günter

Pflicht, Vernunft und gegenseitiges Veständnis
:stuck_out_tongue:eter,

Hallo,

wenn du mich vorher mit „Hallo Peter“ und jetzt nur noch mit „Peter“ ansprichst, fühlst du dich wohl doch auf die Füße getreten? Verstehe ich echt nicht, habe mir doch soviel Mühe gegeben. Tut mir weh.

Ich würde dich auch gerne mit "Hallo … " ansprechen, habe nur immer Probleme mit solcher Anrede, wenn offensichtlich ist, dass die Unterschrift kein wirklicher Name ist. Tut mir also leid, wenn dein Name in meiner Anrede fehlt.

Und ich kanns mir nicht verkneifen: Wie oft renovierst du dein Badezimmer?

Ganz einfach: Dann, wenn es mir nicht mehr gefällt. Wobei ich nicht auf den Kalender gucke, denn ich habe keinen Vertrag, der mich zwingt. Aber auch keinen der mich hindert, es öfter zu tun. Eins meiner beiden Badezimmer habe ich kürzlich komplett neu gefliest und mit neuen Sanitärobjekten ausgestattet, weil die vorherigen nicht mehr zeitgemäß waren.

Aber, liebe …, es ist doch einfach so: Wenn du mal nicht mehr nur dein Interesse, sondern ganz fair auch das des Vermieters siehst:

Angenommen im Vertrag stünde: „Der Mieter renoviert dann, wenn er es für notwendig hält.“ Dann gäbe es Leute, die würden nicht nur 12, sondern vielleicht sogar 20 Jahre darin wohnen, ohne etwas zu rnovieren. Oder solche, die hausen in einem Stil, dass es schon nach 2 Jahren so aussieht, als wäre seit 50 Jahren nichts mehr gemacht worden. Und bei Auszug erklären sie dann: „Mir gefällt das so, ich halte keine Renovierung für notwendig!“ Der Vermieter hat dann aber Probleme, die Wohnung ohne Verlust weiterzuvermieten, weil andere das eben anders sehen. Wäre das fair?

Deshalb gibt es Fristen. Jeder weiß, was er zu tun hat. Und jeder kann sich auf den anderen verlassen. Ist das nicht fair?

Heute ist alles anders und ich muss schauen wie ich mit der Situation fertig werde.

Richtig. Und nun denkst du, nicht du, sondern der Vermieter muss schauen, wie er damit fertig wird? Was ist dann der Sinn eines Vertrags? Sollte man nicht ganz darauf verzichten, oder schreiben: Jeder macht das, was er möchte, oder was ihm nützt?

Mir scheint, du siehst, wie andere hier manchmal auch, den Vermieter als ein Wesen, das irgendwo hoch über den Wolken in Geld schwimmt. Man schließt mit ihm einen Vertrag, besteht, wenn er dagegen verstößt, auf Einhaltung, erwartet aber, dass er auf seine Rechte verzichtet, wenn man für sich selbst ein Problem sieht. Kennst du seine Probleme?

Und in der Tat finde ich es in Anbetracht der Preise von Malern nur wenig
überzogen zu sagen, dass eine alte Frau mit wenig Rente es sich eigentlich
nicht mehr leisten kann,zur Miete zu wohnen

Liebe …, ist das das Problem des Vermieters? Er muss sich, genau wie deine Mutter, auf die Einhaltung des Vertrags verlassen können. Auch er hat Verpflichtungen: Die Bank, an die er die Zinsen für die laufenden Darlehen zahlt, kennt keinen Pardon. Die Handwerker, die das Haus äußerlich im Stand halten, die Stadtverwaltung, die Straßengebühren und anderes fordert, verlangen auch ihr Geld.

Sollen in Zukunft Klauseln in Verträge eingebaut werden wie z. B. „Falls der Mieter seinen Ehepartner verliert … oder falls er älter als … Jahre wird, dann …“?

Wenn so etwas Gesetz würde, dann würde genau das eintreten, was jetzt schon im Arbeitsmarkt der Fall ist: Leute über 45 stellt man nicht mehr ein, nimmt man dann auch nicht mehr als Mieter.

Gruß
Peter

PS1
In meiner Kinderzeit gab es noch gar keine Renovierungsvereinbarungen in Mietverträgen und keine gesetzlichen Regelungen dazu. Da meine Eltern vielfach umgezogen wind, passierte mehrfach, dass sie eine perfekt gepflegte Wohnung verließen, weil sie halt solche Typen waren, die neue Wohnung aber komplett renovieren mussten, weil sie wie ein Saustall aussah. Sind die heute üblichen oder gesetzlich vorgeschriebenen Regeln da nicht fairer?
Sicher mag es unsinnig sein, die Wohnung auf, wie du schreibst, biligste Art zu renovieren, wenn der Nachmieter alles wieder auf den Kopf stellt. Aber es ist besser als die fühere.
Niemand hindert dich im Übrigen daran, dich mit dem Vermieter oder auch Nachmieter, wenn es den schon gibt, zu einigen.
Ér verzichtet z. B. in einem Raum auf die vertraglich vereinbarte Renovierung, dafür legst du in einem anderen Raum die von dir als erforderlich erachteten neuen Stomkabel. Oder ähnlich.

PS2
Günter betont in einer Antwort an mich, dass er sich neutral ausgedrückt hat. Dass muss er auch, da er in seinem Amt als Berater mit vielen Leuten zu tun hat, die er nicht kennt. Trotzdem spricht nichts dagegen, dass du mit dem Vermieter deiner Mutter eine einvernehmliche Lösung suchst.

PS2
Ich habe in einem meiner Beträge von „politischer Einstellung“ gesprochen.
Wenn dir all das, was in unserem Staat passiert, nicht passt, von den von dir als überhöht betrachteten Malerpreisen bis zur Renovierungspflicht alter Leute, dann musst du politisch aktiv werden und dich für Gesetze einsetzen, die so etwas verhindern!
Welcome in the Club!

Hallo Peter,

zum Inhalt ist wohl alles gesagt, was sinnvoll ist. Trotzdem verstehe ich beide Seiten. Generell sollte man bei Antworten zu diesen Themen einfach die persönliche Note - wann immer möglich - weglassen.

Es ist nun einfach mal so,ohne jetzt die Ausgangsfrage direkt und in Bezug zu nehmen, dass der Verweis auf die gesetzlichen Vorschriften ohne weitere Bewertung oder nur geringe Bewertung völlig anders und wesentlich lockerer aufgenommen wird als der Hinweis, wer so lange nichts gemacht hat, muss sich dann bei Auszug an die Vereinbarungen halten. Eine Belehrung, was jemand zu tun hatte - das erlebe ich in der täglichen Arbeit - ist meist fatal. Solche Äusserungen werden als Vorwurf aufgenommen - auch wenn dies sicher nicht so gemeint ist.

Eine Erläuteruzng, was unter welchen Voraussetzungen und nach welchen Bedingungen zu tun ist - auch wenn man dabei inhaltlich dasselbe sagt -wird als Hinweis verstanden.

Nehmt deshalb einfach die Positionen zur Kenntnis und - eine fehlende Anrede - muss nicht immer vorsätzlich sein.

Gruss Günter

Hallo Günter,

Generell sollte man bei Antworten zu diesen Themen einfach die persönliche
Note - wann immer möglich - weglassen.

…dass der Verweis auf die gesetzlichen Vorschriften ohne weitere Bewertung oder
nur geringe Bewertung völlig anders und wesentlich lockerer aufgenommen wird
Auszug als der Hinweis, wer so lange nichts gemacht hat, muss sich dann bei
an die Vereinbarungen halten.

Tja, da bin ich völlig anders. Mich ärgern Gesetze, wenn ich ihren Sinn nicht einsehe oder sie als ungerecht empfinde. Und weil ich für Fair Play bin, suche ich ggf. nach ihrem Sinn und erkläre ihn, wenn ich ihn für richtig finde.

Aber wenn man das Ergebnis siehst, hast du wohl recht.

Schade. Aber danke.
Gruß
Peter

Guten Morgen Peter,

die Anrede ohne „Hallo“ war keineswegs unhöflich oder unfreundlich gemeint, sondern in der Eile aus dem Email-Umgang in einer internationalen Umgebung übernommen. Solltest du dich hiervon auf den Schlips getreten fühlen, möchte ich mich entschuldigen, es war wie gesagt nicht unfreundlich gemeint.

Leider fehlt mir die Zeit, um auf alle Punkte deines Beitrags einzugehen. Allerdings habe ich den Eindruck, dass du etwas überinterpretierst. Wir könnten jetzt lange über deine und meine Sichtweisen über den Sinn von verschiedenen Gesetzen diskutieren, aber wie gesagt, keine Zeit.

Ich bedanke mich für alle Beiträge und wünsche einen schönen Tag.
Gruß
Ravenna