Hallo Leute,
nach Lesen der untenstehenden Renovierungsartikel ist mir folgendes eingefallen:
Angenommen, mein Kumpel hat in seiner Mietwohnung von einer Fachfirma Laminat legen lassen. Das Verhältnis zur Vermieterin ist gut und sie hat beim Einzug gesagt, Fußböden sind Mietersache, da der vorhandene Teppichboden bei Einzug zwar erst 2 Jahre alt war, aber schon ziemlch fleckig. Darüber gibt es allerdings nix Schriftliches. Wie gesagt, nun hat er Laminat verlegen lassen und meint nun, bei Auszug könne die Vermieterin nicht auf Herstellung des ursprünglichen Zustandes bestehen, da sie erstens gesagt habe , dass Fußböden Mietersache seien (sehe hier im Ernstfall allerdings ein Beweisproblem für ihn…) und zweitens das fachgerecht verlegte Laminat eine Verbesserung der Mietsache darstellt. Stimmt das denn? Wenn ein eventueller Nachmieter nun kein Laminat mag…? Was ist eigentlich eine Verbesserung der Mietsache? Er hat nämlich außerdem (ebenfalls von einer Fachfirma) an den Kunststoff-Dachflächenfenstern Rollos anbringen lassen, für die die Fensterrahmen angebohrt werden mussten…
Danke für eure Antworten
HariBo
nach Lesen der untenstehenden Renovierungsartikel ist mir
folgendes eingefallen:
Angenommen, mein Kumpel hat in seiner Mietwohnung von einer
Fachfirma Laminat legen lassen. Das Verhältnis zur Vermieterin
ist gut und sie hat beim Einzug gesagt, Fußböden sind
Mietersache, da der vorhandene Teppichboden bei Einzug zwar
erst 2 Jahre alt war, aber schon ziemlch fleckig. Darüber gibt
es allerdings nix Schriftliches. Wie gesagt, nun hat er
Laminat verlegen lassen und meint nun, bei Auszug könne die
Vermieterin nicht auf Herstellung des ursprünglichen Zustandes
bestehen, da sie erstens gesagt habe , dass Fußböden
Mietersache seien (sehe hier im Ernstfall allerdings ein
Beweisproblem für ihn…) und zweitens das fachgerecht
verlegte Laminat eine Verbesserung der Mietsache darstellt.
Hallo HariBo,
wie richtig dargestellt, der Bodenbelag ist Mietersache. Daher hat die Vermieterin nichts mit dem Laminat am Hut. Auf Verlangen muss der Mieter den Laminat entfernen. Gerade weil die Vermieterin erklärt hat, der Bodenbelag sei Mietersache, kann er daraus nicht eine Übernahme des Laminats durch die Vermieterin verlangen. Er kann aber mit der VM verhandeln, notfalls muss der Mieter klären, ob die VM einverstanden ist, dass der Nachmieter den Belag übernimmt. Jedoch gilt dies dann nur insoweit, dass der Bodenbelag von Mieter auf Mieter übergeht, also der Nachmieter möglicherweise das Problem hat, den übernommenen Laminat ausbauen zu müssen.
Die Verbesserung der Mietsache muss der VM nicht übernehmen. Auch wenn in der Einbahnstrasse dieser Regelung der VM das Recht hat, unter Zahlungen des Restwertes vom Mieter zu verlangen, dass eine Verbesserung bleiben muss. Der Mieter kann aber vom VM keine Übernahme seiner Einbauten verlangen.
Stimmt das denn? Wenn ein eventueller Nachmieter nun kein
Laminat mag…? Was ist eigentlich eine Verbesserung der
Mietsache? Er hat nämlich außerdem (ebenfalls von einer
Fachfirma) an den Kunststoff-Dachflächenfenstern Rollos
anbringen lassen, für die die Fensterrahmen angebohrt werden
mussten…
Wenn die Vermieterin verlangt, dass die Rollos entfernt werden, müssen auch die Fenster gerichtet werden. Notfalls ist Schadenersatz fällig.
Gruss Günter