Hallo,
angenommen, man wohnt 4 Jahre lang in einem Ort, wo Zweitwohnungssteuer erhoben wird. Man weiß allerdings nichts von dieser Steuer, von der Gemeinde kommt 4 Jahre lang auch nichts (keine Rechnung, kein Bescheid).
Im 5. Jahr zieht man in eine neue Wohnung in selben Ort und wird nun zur Zahlung der Zweitwohnungssteuer sowohl für das 5. Jahr als auch für die 4 zurückliegenden Jahre verdonnert.
Kann die Gemeinde für so eine lange Zeit rückwirkend noch die Steuer einholen oder verjährt diese nach einer gewissen Zeit?
Bestens Dank im Voraus,
Carlos