hallo,
folgende situation:
ein haus mit zwei eigentumswohnungen und eben zwei eigentümern. es gibt einen teilungsvertrag.
ein grundstück gehört zu wohnung A das andere zu wohnung B.
auffahrt pkw stellfläche sowie ein garten (ca.400qm)werden von beiden eigentümern gemeinsam genutzt.
ein mieter mietet wohnung A benutzt auch anteilig den garten.
das haus wird verkauft und jetzt gibt es nur noch einen eigentümer (neuer vermieter)!
hat mieter der wohnung A nun anteilig den garten mitgemieter und darf er ihn weiter nutzen? kann der neue eigentümer das dazugehörige grundstück der wohnung A verkleinern?
im mietvertrag steht nur, daß ein grundstück mit ca.4000qm mitgemietet wurde.
was meint ihr?
gruß ute
Ich denke schon was er vorher gemietet hatte darf Ihm der neue Eigentümer jetzt VM nicht wegnehmen.
Es sei denn die Miete verringert sich, falls man damit einverstanden ist.
Jakob
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hallo,
folgende situation:
ein haus mit zwei eigentumswohnungen und eben zwei
eigentümern. es gibt einen teilungsvertrag.
ein grundstück gehört zu wohnung A das andere zu wohnung B.
auffahrt pkw stellfläche sowie ein garten (ca.400qm)werden von
beiden eigentümern gemeinsam genutzt.
ein mieter mietet wohnung A benutzt auch anteilig den garten.
das haus wird verkauft und jetzt gibt es nur noch einen
eigentümer (neuer vermieter)!
hat mieter der wohnung A nun anteilig den garten mitgemieter
und darf er ihn weiter nutzen? kann der neue eigentümer das
dazugehörige grundstück der wohnung A verkleinern?
im mietvertrag steht nur, daß ein grundstück mit ca.4000qm
mitgemietet wurde.
Hallo Ute,
ohne Zustimmung des Mieters kann der neue VM die Fläche des mitgenutzten Grundstückes nicht verkleinern.
Gruss Günter