Hallo Forum,
mal angenommen in einer Wohnanlage mit 32 WE ist eine analoge SAT-Anlage mit 24 Programmen installiert. Die Mieter zahlen direkt an die Wohnungseigentümerin Antennengebühren.
Leider gibt es oft Programmausfälle, analog ist ja auch nicht mehr angezeigt. Derzeit würden z. B. 12 Programme Streifen aufweisen. Ersatzteile gibt es nicht mehr (die Anlage wurde in 2000 gebaut)! Reparaturdauer- und kosten sind unbestimmt.
Viele Mieter wären da natürlich sauer.
Jetzt überlegt die Wohnungseigentümerin, ob sie eine Kabelgesellschaft mit der TV-/Radioversorgung beauftragen soll.
Die SAT-Anlage käme dann natürlich weg und die Mieter müssten statt an die Wohnungseigentümerin an die Kabelgesellschaft die Nutzungsgebühr bezahlen.
Meine Fragen:
Müsste die Wohnungseigentümerin vorher die Mieter um Genehmigung bitten?
Oder habt Ihr Vorschläge, wie sie da am Besten vorgehen sollte.
Vielen Dank im Voraus.
Gruß Reni