Hallo!
Angenommen jemand hat einen Mietvertrag für eine Wohnung unterzeichnet während der Vormieter noch dort wohnhaft war. Nach dem Auszug des Vormieters sind dem künftigen Mieter und einem Fachmann einige erhebliche Mängel aufgefallen, wie: Decke lässt sich nicht streichen, weil der Putz runter kommt. Die Tapeten kommen von der Wand, weil der Putz sich löst. Auf dem Flur wurden 3 verschiedene Tapeten geklebt (2 gleiche, allerdings 1x matt und 1x glänzend; zudem als Ausbesserung eine ganz andere, die nur farblich passt), was durch den relativ dunlen Flur vorher nicht auffiel. Davon sind 2 nicht oder nur sehr schlecht streichbar, da es sich um eine Fließtapete handelt. Unter dem Laminat wurde keine Ausgleichung vorgenommen, so das beim Betreten die Federn des dazu sehr billigen Laminates brechen. Der Wind zieht durch die Wohnung, weil die Fenster nicht richtig schließen. Die Herdplatten haben Löcher und sind total verrostet…
Die Frau des Vermieters (bevollmächtigt) und der künftige Mieter haben über die Mängel gesprochen. Die Vermieterin erklärte daraufhin, das die Mängel von ehemaligen Mietern zustande gekommen sind und sie selber nicht schuldhaft ist. -In der Vergangenheit sei es so gewesen, das nie eine Kaution verlangt wurde und die Miete gering ist, dafür die Mieter aber sämtliche Renovierungen selber vorgenommen haben, wobei die Vermieter das Material gestellt haben.-
Der künftige Mieter macht darufhin den Vorschlag eine Kaution zu hinterlegen und dafür eine vernünftig nenovierte Wohnung zu übernehmen (da dies ja der angebliche Grund für die mangelnde Pflege sei). Außerdem schlägt der künftige Mieter vor, einen Maler hinzuzuziehen, damit schnell, effektiv, fachmännisch und ordentlich gearbeitet wird (Ein weiterer Grund für den Maler ist, das der künftige Mieter der Vermieterin nicht glaubt in Bezug auf die angeblich von Vormietern verschuldeten Mängel, da sie selber eine der 3 Tapeten auf dem Flur geklebt hat und zudem sehr geizig ist. Das stellte sich raus, als ein Gespräch über Teppichböden, die max. 5,-/qm kosten sollten, sowie ein bereits gekaufter Laminatboden, der künftig verlegt werden soll sich nach Ansicht des künftigen Mieters als absoluter Ramschartikel herausstellte). Die Vermieterin willigt ein. In der darauffolgenden Woche wurden von den Vermietern Tapeten in der Wohnung entfernt, eine schimmelige Decke im Bad gestrichen, die, laut Absprache auch von einem Maler renoviert werden sollte, und einige Pfuscharbeiten mehr.
Der künftige Mieter ist darüber sehr sauer und möchte am liebsten gar nicht mehr in diese Wohnung ziehen, da er vermutet, dass sich in Zukunft noch weiter Probleme mit dem Vermieter auftun.
Die Wohnung ist noch nicht übergeben !
Wie ist die Rechtslage für eine außerordentliche Kündigung durch den Mieter in diesem Fall.
Hallo,
ich möchte dies mal werten. Der Mieter ist hier auf einen skrupellosen VM reingefallen. Der VM lässt sich offenbar von den Mieter seine unbewohnbare Bruchbude richten.
Der Mieter muss hier einen Anwalt oder Mieterverein einschalten. Der VM muss aufgefordert werden sämtliche Mängel bis zum Einzug zu beseitigen. Ein Anwalt/Mieterverein wird einen Termin setzen und wenn der Termin nicht eingehalten wird, kann der Mieter mit Unterstützung der Beratung/Anwalt zur Selbstvornahme greifen und notfalls die anfallenden Kosetn mit der künftig fällig werdenden Miete verrechnen. Der künftige Mieter sollte auf ejdne Fall den Vormireter suchen und klären, was bei seinem Einzug geschehen ist. So wie sich der Vorgang hier stellt dürfte der Vormieter unter ähnlichen Umständen gelitten haben.
Gruss Günter
Angenommen jemand hat einen Mietvertrag für eine Wohnung
unterzeichnet während der Vormieter noch dort wohnhaft war.
Nach dem Auszug des Vormieters sind dem künftigen Mieter und
einem Fachmann einige erhebliche Mängel aufgefallen, wie:
Decke lässt sich nicht streichen, weil der Putz runter kommt.
Die Tapeten kommen von der Wand, weil der Putz sich löst. Auf
dem Flur wurden 3 verschiedene Tapeten geklebt (2 gleiche,
allerdings 1x matt und 1x glänzend; zudem als Ausbesserung
eine ganz andere, die nur farblich passt), was durch den
relativ dunlen Flur vorher nicht auffiel. Davon sind 2 nicht
oder nur sehr schlecht streichbar, da es sich um eine
Fließtapete handelt. Unter dem Laminat wurde keine
Ausgleichung vorgenommen, so das beim Betreten die Federn des
dazu sehr billigen Laminates brechen. Der Wind zieht durch die
Wohnung, weil die Fenster nicht richtig schließen. Die
Herdplatten haben Löcher und sind total verrostet…
Die Frau des Vermieters (bevollmächtigt) und der künftige
Mieter haben über die Mängel gesprochen. Die Vermieterin
erklärte daraufhin, das die Mängel von ehemaligen Mietern
zustande gekommen sind und sie selber nicht schuldhaft ist.
-In der Vergangenheit sei es so gewesen, das nie eine Kaution
verlangt wurde und die Miete gering ist, dafür die Mieter aber
sämtliche Renovierungen selber vorgenommen haben, wobei die
Vermieter das Material gestellt haben.-
Der künftige Mieter macht darufhin den Vorschlag eine Kaution
zu hinterlegen und dafür eine vernünftig nenovierte Wohnung zu
übernehmen (da dies ja der angebliche Grund für die mangelnde
Pflege sei). Außerdem schlägt der künftige Mieter vor, einen
Maler hinzuzuziehen, damit schnell, effektiv, fachmännisch und
ordentlich gearbeitet wird (Ein weiterer Grund für den Maler
ist, das der künftige Mieter der Vermieterin nicht glaubt in
Bezug auf die angeblich von Vormietern verschuldeten Mängel,
da sie selber eine der 3 Tapeten auf dem Flur geklebt hat und
zudem sehr geizig ist. Das stellte sich raus, als ein Gespräch
über Teppichböden, die max. 5,-/qm kosten sollten, sowie ein
bereits gekaufter Laminatboden, der künftig verlegt werden
soll sich nach Ansicht des künftigen Mieters als absoluter
Ramschartikel herausstellte). Die Vermieterin willigt ein. In
der darauffolgenden Woche wurden von den Vermietern Tapeten in
der Wohnung entfernt, eine schimmelige Decke im Bad
gestrichen, die, laut Absprache auch von einem Maler renoviert
werden sollte, und einige Pfuscharbeiten mehr.
Der künftige Mieter ist darüber sehr sauer und möchte am
liebsten gar nicht mehr in diese Wohnung ziehen, da er
vermutet, dass sich in Zukunft noch weiter Probleme mit dem
Vermieter auftun.
Die Wohnung ist noch nicht übergeben !
Wie ist die Rechtslage für eine außerordentliche Kündigung
durch den Mieter in diesem Fall.
Da hier die Termine zur Mängelbeseitigung einzuhalten sind, wäre derzeit nur eine Vertragsaufhebung in beiderseitigem Einverständnis möglich.
Gruss Günter