Büro in Mietswohnung? VM lehnt ab

Hallo!
Angenommen, jemand ist selbständig mit einem Internet-Versandhandel ohne Laufkundschaft und sucht eine Wohnung, die er zusätzlich als Betriebsstätte nutzen möchte (ca. 1-1,5 Zimmer von insgesamt 4), sprich Arbeitsplatz mit Internet etc. und Lagerung von Haushaltsartikeln. Muss er das dem VM angeben, bzw. kann ein VM aus diesem Grund den M ablehnen?

Hallo Meike!

kann ein VM aus diesem Grund :den M ablehnen?

Ja, kann er. Es bleibt dem Vermieter überlassen, an wen und für welche Zwecke er seine Wohnung vermietet.
Daneben können u. U. Bestimmungen der Gemeinde einem Gewerbe entgegen stehen.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

das Betreiben eines Büros in der eigenen Wohnung ohne Laufkundschaft dürfte kein Problem bereiten. Hier muss der VM zustimmen. Aber wenn dann auch noch Wohnräume zu Lagerräumen umgewandelt werden sollen, muss der Mieter sich die Zustimmung des VM einholen.

Im Übrigen kann der VM jederzeit einen Mieter ohne Angabe von Gründn bei der Wohnungsvergabe ablehnen.

Gruss Günter

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