Hallo.
diese Auskunft ist falsch. Es gibt keinen Heizungsausfall.
[…]
zeitweise abzuschalten ist. Es gibt keinen Heizungsausfall.
Zweimal wiederholt und stimmt trotzdem 
In der Heizperiode (Oktober-März) legitimiert ein Totalausfall
der Heizung eine Mietminderung bis 100%.
Eine pauschale Antwort in dieser Höhe ist ebenso falsch. Ich
empfehle die Rechtsprechung hier zu beachten.
Wie hier etwa:
http://www.geizkragen.de/magazin/verbrauchernews/urt…
(Quelle: google.de heizungsausfall mietminderung)
Aber gerade deswegen doch das Wort bis: das schliesst
auch bedeutend geringere Abzüge mit ein.
Hallo Markus,
die Richtigkeit des Hinweises wird doch nicht bestritten. Nur wurde bei der Frage ausdrücklich hingewiesen, das die Heizung funktioniert.
Du hast dann auf die Mietminderung bei Heizungsausfall hingewiesen. Auch dass das zulässig ist, wird nicht bestritten. Doch hier hat sich die Problematik des Heizungsausfalls ja nicht gestellt. Um dies ging es mir.
Warmwasserausfall - erkläre mir mal, wie man Duschen oder
Baden kann - wenn man wasser auf dem Herd zubereitet - führt
zur Mietminderung. Der von Dir immer wieder bemühte Mieterbund
Korrektur: da unsereins auch um die schädlichen Auswirkungen
des zu üppigen Mieterschutzes kennt und bisher keine andere
Seite zum Thema entdeckt hat…
Zur Klarstellung, ich habe auch Vermieter zu beraten. Ich verfasse für Vermieter genauso Kündigungen wie für Mieter. Erstelle Mängelanzeigen für Mieter und für Vermieter Abmahnungen. Darf Mieterhöhungen erklären und andererseits Mieterhöhungen zurückweisen oder anerkennen.
Mir sind juristisch betrachtet wenig Unterschiede zwischen Mietern und Vermietern bekannt. Aber eines ist nicht zu verschweigen. So falsch und oft beim Formularmietvertrag durch Zusatzvereinbarungen unwirksame Klauseln können nur VM vornehmen. Mir stellen sich - soweit ich noch welche habe - oftmals die Haare zu Berge.
Ob man es nun will oder nicht - ein Mietvertrag sollte ein Fachmann ausfüllen. Dieser gesamte Unfug im Internet, das man einen Vertrag meist auch noch gegen Geld herunterladen kann und dann das „Entprechenden/Zutreffende anzukreuzen ist“ kann doch der Laie angesichts der sich dauernd veränderten Urteile und Gesetze überhaupt nicht mehr ohne Fehler zu machen.
Und aus der beruflichen Praxis muss ich immer wieder feststellen, dass eben immer noch bei der Mehrheit der privaten Vermieter der Gundsatz „mein Haus, meine Wohnung, da mache ich was ich will, der Staat hat mir nichts vorzuschreiben“ gilt. Und wer so denkt, wird kaum einen Vertrag dem Mieter geben, der nicht mindestens zwei unwirksame Vereinbarungen enthält. Also nicht jammern.
Hm, irgendwo hatte ich was von ‚2 von 4 Wochen‘ geschrieben.
Und ein Maximum von 20-30% wurde auch eingeräumt. Worunter
auch die 15% fallen (7,5% f. 2 Wochen)
mag doch da richtig gewesen sein. Doch nochmals, die Heizung funktioniert in dem heutigen Fall.
ps: ganz zur Not kann man Wasser auch mit einer anderen
Vorrichtung vorheizen und in eine Wanne kippen. Ist allerdings
etwas umständlicher…
Muss aber der Mieter nicht tun. Bekanntlich kann er sogar bei längerem Warmwasserausfall vom VM verlangen, das dieser ihm mindestens je nach Beruf in einer Woche mehrfach die Gelegenheit gibt und zahlt, ein öffentliches Bad zu nutzen.
Gruss und schönen Sonntag
Günter