Hallo,
Wenn eine Kneipe zur Belüftung ihrer Räume einen Ventilator auf dem Dach installiert, muss sie dann die Belange der umliegenden Mietwohnungen berücksichtigen? Insbesondere, wenn das Flachdach, auf dem der Ventilator läuft niedriger liegt als einige Balkone und Stockwerke?
Der Ventilator erzeugt ein permanentes Hintergrundsrauschen, das zwar nicht so laut ist, wie ein Automotor im Hof, aber durchaus mit einer Schnellstrasse in der Nähe des Hauses vergleichbar. Es stört, wenn die Anwohner auf dem Balkon sitzen und ist auch bei geöffneten Fenstern in den Wohnungen zu hören.
Welche Stellen/Behörden wären die Ansprechpartner, wenn Gespräche mit den Kneipenbesitzern keine Wirkung, oder immer nur kurzfristige Wirkung zeigen? Kann man unverbindlich den Lärmpegel messen lassen? Gibt es Richtwerte, wieviel man als Mieter hinzunehmen hat? Die Kneipe befindet sich in einer Innenstadt. Niemand erwartet völlige Ruhe, aber hilfreich wäre schon ein Abschalten am Abend zu einer bestimmten Uhrzeit oder am Sonntag. Haben die Anwohner darauf einen Anspruch?
Mit vielen Grüssen, Walkuerax