Hallo wissende, Leider war ich im falschem Brett. Daher ein Doppel-Posting
ich ziehe um und mein Vermieter verlang von mir dass ich alle Tapeten von der Wand entferne. Ist er da im Recht? Muss ich das?
Es sind normale Tapeten und keine extravagante oder so.
Es geht darum dass die Wohnung, 120 Quadrat, in einer WG umgebaut wird.
Eure Meinungen sind dringend erwünscht.
Schöne Grüße
Claude
entscheidend ist, ob vorher schon Tapeten in der Wohnung waren.
Wenn nein, kann der Vermieter verlangen dass die alte Ordnung wieder hergestellt werden muß.
Hallo Claude,
ich kenne das so:
Bei Bezug unrenovierte Wohnungen, werden beim Auszug unrenoviert übergeben, renovierte Wohnungen entsprechend renoviert.
Das heißt, dass die Tapeten runter müssten, wenn vorher auch keine Tapeten da waren (bzw. kleben bleiben können) - wenn vorher frisch tapeziert war, muss wieder neu tapeziert werden.
Was sagt der Vermieter?
Genauers müsste / könnte im Mietvertrag stehen.
Gruß
Molika
ganz wichtig ist, was im Mietvertrag steht. Wenn dort diese Massnahme verlangt wird, muss die Tapete entfernt werden, auch wenn bei Einzug vom Vormieter Tapeten übernommen wurden.
Bitte also prüfen und dann evtl. noch einmal unter Angabe der Einzelheiten nachfragen, wenn noch Klärungsbedarf besteht.
Hallo wissende, Leider war ich im falschem Brett. Daher ein Doppel-Posting
ich ziehe um und mein Vermieter verlang von mir dass ich alle
Tapeten von der Wand entferne. Ist er da im Recht? Muss ich
das?
Es sind normale Tapeten und keine extravagante oder so.
Es geht darum dass die Wohnung, 120 Quadrat, in einer WG
umgebaut wird.
Eure Meinungen sind dringend erwünscht.
Schöne Grüße
Hallo Claude,
generell besteht keine Verpflichtung die Tapeten zu entfernen, auch wenn bei Einzug keine Tapeten vorhanden waren. Ein Hinweis im Mietvertrag - wie so oft - „Bei Auszug ist der alte Zustand wieder herzustellen“ ist gem. Rechtsprechung zu unbestimmt und beinhaltet nicht, dass die Tapeten entfernt werden müssen.
Auch eine Vereinbarung, dass der Mieter bei Auszug die Tapeten wieder zu entfernen hat, ist nicht grundsätzlich so zu sehen. Vor allem kommt es darauf an, was im Mietvertrag vereinbart ist. Vor allem beachten, was überhaupt vereinbart wurde und ob nach den Urteilen des BGH überhaupt eine Renovierung verlangt werden darf. Ist eine „starre Frist“ bei den Schönheitsreparaturen vereinbart ( die unwirksam ist ) besteht auch - selbst wenn mietvertraglich vereinbart, keine Verpflichtung, die Tapeten zu entfernen.
Andererseits kann es so sein, dass auch nicht im Mietvertrag vereinbart ist, dass die Tapeten entfernt werden müssen und der Mieter muss sie deshlab entfernen, weil er so oft die Tapeten überstrichen hat, dass ein weiteres Überstreichen nicht mehr möglich ist. Dies wird dann jedoch unter den Begriff „Schadensbeseitigung“ fallen.