man stelle sich folgenden hypothetischen Fall vor.
Mieterin A wohnt seit 2 Jahren in einer Wohnung - zuerst mit Ex-Mitbewohner B zusammen.
Im Janunar ist B ausgezogen und C und D sind in die Wohnung eingezogen, und der Mietvertrag läuft auf den Namen der drei.
Nun ist im Zimmer der A Schimmel an der Wand zum Bad aufgetaucht (das letzte Mal wurde die Stelle Anfang Januar begutachtet, da war nichts davon zu sehen) - mittlerweile ist auf einer Länge von ca. 2 Metern in ca 20 cm Höhe ein Schimmelstreifen.
Nun wurde festgestellt, daß die Waschmaschine die C gehört und zu Beginn der Mietzeit von C und D angeschlossen wurde, munter vor sich hintröpfelt. Benutzt wurde die Waschmaschine von allen 3 Mietern.
Wie sieht die Sache jetzt rechtlich aus? Ist es die gemeinsame Schuld von allen Mietern, weil sie das Tröpfeln nicht bemerkt haben? Oder liegt sie anders bei den Mietern? Vielleicht bei C und D, da sie die Waschmaschine angeschlossen haben, oder bei C weil ihr die Waschmaschine gehört? etc…
Oder kann sie auch beim Vermieter liegen, da die Fugen der Fliesen im Bad am Boden sehr spröde sind (teilweise richtige Löcher) und das Wasser eigentlich gar nicht das Bad hätte verlassen können?
wer möchte denn in deinem hypothetischen Fall an wen Ansprüche stellen? Zunächst einmal ist der Schaden ja eindeutig durch eine gemeinsam genutzte Waschmaschine entstanden. Wieso sollte da C als Eigentümer den Schaden tragen?
Zweitens muss der Vermieter über den Schimmel informiert werden. Aber mit Sicherheit trägt er, da die verursachende „Täterin“ identifiziert ist, den Schaden nicht, sondern wird im Gegenteil zur Beseitigung auffordern. Dem Vermieter gegenüber sind die Mieter alle drei, da sie alle im Mietvertrag stehen, haftbar.
Ob und wieweit dem Vermieter eine Mitschuld wegen „undichter“ Fliesen angelastet werden kann, kann ich nicht sagen, ich bezweifle es aber insbesondere da ich annehme, dass keine Meldung an den Vermieter diesbezüglich gemacht wurde und keine Aufforderung den Mangel zu beheben.
Hallo Nita,
danke dir für deine Antworten… bei der Frage handelt es sich wohl darum wer die Renovierung zu tragen hat - so, daß das Zimmer wieder bewohnbar ist.
:Aber mit Sicherheit trägt er, da die verursachende
„Täterin“ identifiziert ist, den Schaden nicht, sondern wird
im Gegenteil zur Beseitigung auffordern. Dem Vermieter
gegenüber sind die Mieter alle drei, da sie alle im
Mietvertrag stehen, haftbar.
Zahlt sowas die Haftpflichtversicherung? Oder müssten die 3 voll aus eigener Tasche für den Schaden aufkommen?
Hallo Nita,
danke dir für deine Antworten… bei der Frage handelt es sich
wohl darum wer die Renovierung zu tragen hat - so, daß das
Zimmer wieder bewohnbar ist.
:Aber mit Sicherheit trägt er, da die verursachende
„Täterin“ identifiziert ist, den Schaden nicht, sondern wird
im Gegenteil zur Beseitigung auffordern. Dem Vermieter
gegenüber sind die Mieter alle drei, da sie alle im
Mietvertrag stehen, haftbar.
Zahlt sowas die Haftpflichtversicherung? Oder müssten die 3
voll aus eigener Tasche für den Schaden aufkommen?
Gruß,
Hallo Julia,
die Versicherung wird den Schaden nicht tragen. Die Mieter müssen ihr Geld zusammen legen und den Schaden beseitigen.