angenommen, jemand wohnt seit 01.01.2001 in einer Wohnung. Diese Wohnung wurde in gutem Zustand, aber nicht frisch gestrichen übernommen.
Angenommen der Mietvertrag sagt folgendes aus:
„Die Schönheitsreparaturen sind vom Vermieter/Mieter zu tragen (Mieter ist angekreuzt). Hat der Mieter die Schönheitsreparaturen übernommen, so hat er spätestens bei Ende des Mietverhältnisses alle bis dahin - je nach dem Grad der Abnutzung oder Beschädigung - erforderlichen Arbeiten auszuführen.“
Angenommen das Mietverhältnis wurde nun fristgerecht zum 30.04.2005 vom Mieter gekündigt. Der Vermieter möchte nun 200 EUR für ein Streichen der Wohnung von der Kaution einbehalten. Die Wohnung wurde in den 4 Jahren nicht stark abgewohnt (Nichtraucher, Angestellte mit Reisetätigkeit war 60% des Jahres nicht zu Hause).
Was bedeutet „Hat der Mieter die Schönheitsreparaturen übernommen, so hat …“? Heißt das „Wenn hier „Mieter“ angekreuzt ist, dann …“ oder „Wenn der Mieter die Wohnung renoviert übernommen hat, dann …“?
Muss der Mieter die 200 EUR zahlen?
Wenn ja, sind 200 EUR für das Weißstreichen der Wände einer 40 m² Wohnung gerechtfertigt?
angenommen, jemand wohnt seit 01.01.2001 in einer Wohnung.
Diese Wohnung wurde in gutem Zustand, aber nicht frisch
gestrichen übernommen.
Hier gilt es zu beachten, dass bei einer Toleranz derartiger Mängel von einer Duldung derselben ausgegangen werden kann.
Angenommen der Mietvertrag sagt folgendes aus:
„Die Schönheitsreparaturen sind vom Vermieter/Mieter zu tragen
(Mieter ist angekreuzt). Hat der Mieter die
Schönheitsreparaturen übernommen, so hat er spätestens bei
Ende des Mietverhältnisses alle bis dahin - je nach dem Grad
der Abnutzung oder Beschädigung - erforderlichen Arbeiten
auszuführen.“
Angenommen das Mietverhältnis wurde nun fristgerecht zum
30.04.2005 vom Mieter gekündigt. Der Vermieter möchte nun 200
EUR für ein Streichen der Wohnung von der Kaution einbehalten.
Die Wohnung wurde in den 4 Jahren nicht stark abgewohnt
(Nichtraucher, Angestellte mit Reisetätigkeit war 60% des
Jahres nicht zu Hause).
Was bedeutet „Hat der Mieter die Schönheitsreparaturen
übernommen, so hat …“? Heißt das „Wenn hier „Mieter“
angekreuzt ist, dann …“ oder „Wenn der Mieter die Wohnung
renoviert übernommen hat, dann …“?
Das heisst, dass der Mieter für Schäden und Schönheitsreparaturen (bis zu einer bestimmten Höhe) aufzukommen hat.
Muss der Mieter die 200 EUR zahlen?
Wenn ja, sind 200 EUR für das Weißstreichen der Wände einer
40 m² Wohnung gerechtfertigt?
Gemessen an der Größe und dem Abnutzungsgrad eher nicht. Aber wurden diese Mängel nicht irgendwann einmal toleriert …?
angenommen, jemand wohnt seit 01.01.2001 in einer Wohnung.
Diese Wohnung wurde in gutem Zustand, aber nicht frisch
gestrichen übernommen.
Angenommen der Mietvertrag sagt folgendes aus:
„Die Schönheitsreparaturen sind vom Vermieter/Mieter zu tragen
(Mieter ist angekreuzt). Hat der Mieter die
Schönheitsreparaturen übernommen, so hat er spätestens bei
Ende des Mietverhältnisses alle bis dahin - je nach dem Grad
der Abnutzung oder Beschädigung - erforderlichen Arbeiten
auszuführen.“
Angenommen das Mietverhältnis wurde nun fristgerecht zum
30.04.2005 vom Mieter gekündigt. Der Vermieter möchte nun 200
EUR für ein Streichen der Wohnung von der Kaution einbehalten.
Die Wohnung wurde in den 4 Jahren nicht stark abgewohnt
(Nichtraucher, Angestellte mit Reisetätigkeit war 60% des
Jahres nicht zu Hause).
Was bedeutet „Hat der Mieter die Schönheitsreparaturen
übernommen, so hat …“? Heißt das „Wenn hier „Mieter“
angekreuzt ist, dann …“ oder „Wenn der Mieter die Wohnung
renoviert übernommen hat, dann …“?
Muss der Mieter die 200 EUR zahlen?
Wenn ja, sind 200 EUR für das Weißstreichen der Wände einer
40 m² Wohnung gerechtfertigt?
Gruß,
Hallo Myriam,
in diesem speziellen fall sollte der Mieetr freudig diesen 200 € zustimmen. Der Mieter müsste zumindest jetzt Bad, Küche, WC streichen. Wohn- und Schlafräume müssten zumindenst anteilig mit 80 % gezhalt werden. Daher zustimmen.
Es heisst nach Grad der Abnutzung spätestens bei Auszug. Pro Jahr werden für Nassräume ( alle 3 Jahre) Küche,Bad,WC)) 33 1/3 % berechnet, für Wohn-und Schlafräume ( alle 5 Jahre ) 20 % pro Jahr.
Nimm mal überschlägig die Fläche mal drei. 120 qm x Mindestlohn von 5 €/qm ergibt rd. 600 €. Hier müssten die Kosten für Wohn-/Schlafbereich auf 80 % gekürzt werden. Hinzu kommen Fensterrahmen pro laufender Meter mindestens 0,75 €, Heizkörper pro Stück mindestens 50 € und Türen inkl Türzargen pro Stück mindestens rd. 100 € ( soweit diese gestrichen werden können ). Auch die anteiligen Kosten vomn 80 % sind in Wohn- und Schlafräumen zu entrichten. Es sollte keine Frage mehr bestehen, wie ein Mieter sich bei der Forderung seines Vermieters verhalten sollte.
Danke Günter, genau so habe ich es meiner „fiktiven“ Kollegin auch gesagt. Sie kommt aus Kolumbien und die deutschen Mietverträge sind ihr nicht eingängig („Wieso muss ich streichen? sieht doch noch OK aus“).