Abnahme / Falsch informiert

Hallo zusammen,

was ist wenn bei der Abnahme der Wohnung der Mieter falsch informiert wurde (zumindest das Gefühl hat falsch informiert wurden zu sein). Angenommen bei der Abnahme wurden die Mängel im z.B. Badezimmer aufegschrieben. 2 Jahre später beim Auszug verlangt der Vermieter aber, dass diese Mängel behoben werden (alle Mängel - wie Löcher - wurden mit der Anzahl bei der Abnahme notiert). Der Vermieter beruft sich auf eine Unterschrift, wo der Mieter aber von einem anderen Mitarbeiter falsch aufgeklärt wurde.

Ich hoffe, dass die Frage verständlich ist.

Danke im voraus

Hallo zusammen,

was ist wenn bei der Abnahme der Wohnung der Mieter falsch
informiert wurde (zumindest das Gefühl hat falsch informiert
wurden zu sein). Angenommen bei der Abnahme wurden die Mängel
im z.B. Badezimmer aufegschrieben. 2 Jahre später beim Auszug
verlangt der Vermieter aber, dass diese Mängel behoben werden
(alle Mängel - wie Löcher - wurden mit der Anzahl bei der
Abnahme notiert). Der Vermieter beruft sich auf eine
Unterschrift, wo der Mieter aber von einem anderen Mitarbeiter
falsch aufgeklärt wurde.

Ich hoffe, dass die Frage verständlich ist.

Hallo,

wenn bei Einzug die Dübellöcher notiert wurden, dann kann dr Mietr bewiesne, dass er nicht zuständig ist und der VM hat auch hier keine Ansprüche. Was in dme Protokoll steht hast Du - leider - nicht hier dargelegt.

Gruss Günter