Hallo,
nehmen wir mal an, jemand zieht nach 3,5 Jahren aus einer Wohnung aus, die bis auf das Schlafzimmer komplett gefliest ist.
Von Zeit zu Zeit entstehen in bis zu 10 Fliesen Risse, da der Ästrich noch zu frisch war, als die Fliesen beim Bau der Wohnung verlegt wurden (Erklärung des Vermieters).
Nun ist dem Vermieter in der Küche ein Topf auf die Fliesen gefallen und eine weitere Fliese wurde beschädigt.
Beim Auszug wird der Schaden dieser Fliese in das Wohnungsabnahmeprotokoll aufgenommen und vereinbart das die beschädigten Fliesen für den Nachmieter erneuert und die Kosten für die eine Fliese in der Küche durch die Nebenkostenabrechnung 2004 abgerechnet werden.
In 2005 erhält der ehemalige Mieter die Nebenkostenabrechnung mit den anteiligen Kosten von EUR 60,00. Der Vermieter weigert sich aber eine Rechnung für die Fliesenlegerarbeiten vorzulegen (evt. hat er auch keine weil es eine „Gefälligkeitsarbeit“ eines Bekannten von Ihm war).
Muss der ehemalige Mieter das so hinnehmen, obwohl Ihm die anteiligen Kosten von EUR 60,00 zu hoch erscheinen?
Vielen Dank für Eure Meinungen zu diesem Thema!
Gruss
Ingo
Hallo Ingo,
der Mieter muss dies hinnehmen. Der VM kann natürlich kostengünstig die Arbeiten erledigen lassen. Er darf aber auch nur einen Ersatz verlangen und keine Reparatur ausführen. Allerdings - darauf ist zu achten - Mehrwertsteuer steht dem VM nicht zu, wenn er die Arbeiten privat erledigen lässt oder nicht erledigt.
Gruss Günter
nehmen wir mal an, jemand zieht nach 3,5 Jahren aus einer
Wohnung aus, die bis auf das Schlafzimmer komplett gefliest
ist.
Von Zeit zu Zeit entstehen in bis zu 10 Fliesen Risse, da der
Ästrich noch zu frisch war, als die Fliesen beim Bau der
Wohnung verlegt wurden (Erklärung des Vermieters).
Nun ist dem Vermieter in der Küche ein Topf auf die Fliesen
gefallen und eine weitere Fliese wurde beschädigt.
Beim Auszug wird der Schaden dieser Fliese in das
Wohnungsabnahmeprotokoll aufgenommen und vereinbart das die
beschädigten Fliesen für den Nachmieter erneuert und die
Kosten für die eine Fliese in der Küche durch die
Nebenkostenabrechnung 2004 abgerechnet werden.
In 2005 erhält der ehemalige Mieter die Nebenkostenabrechnung
mit den anteiligen Kosten von EUR 60,00. Der Vermieter weigert
sich aber eine Rechnung für die Fliesenlegerarbeiten
vorzulegen (evt. hat er auch keine weil es eine
„Gefälligkeitsarbeit“ eines Bekannten von Ihm war).
Muss der ehemalige Mieter das so hinnehmen, obwohl Ihm die
anteiligen Kosten von EUR 60,00 zu hoch erscheinen?
Ein Fachmann würde erheblich mehr kosten.