Hallo Forum,
nehmen wir an, ein Mieter bittet den Vermieter im Feb. 05 schriftlich um Senkung der Miete. Dieser lehnt im Feb. 05 schriftlich ab. Nach einem Telefonat im April 05 stimmt der Vermieter einer Senkung der Miete zu, weil der Mieter erklärt, dass er sonst die Wohnung kündigen müsse. Der Vermieter bestätigt die Mietsenkung schriftlich.
Anlässlich des Telefonats wurde auch besprochen, dass die Kündigungsfrist 6 Monate beträgt, da Mietvertrag in '99 unterschrieben und Mietbeginn 01.01.2000 ist, so dass das neue Mietrecht nicht greift und damit die Staffelkündigungsfristen gem. Mietvertrag einzuhalten sind.
Nehmen wir weiter an, der Mieter lässt nun über einen Mietrechtsverein die Wohnung zum 31.07.05, also mit 3-monatiger Frist kündigen.
Hierzu 2 Fragen:
Kann der Vermieter die gewährte Mietsenkung rückgängig machen, auch wenn im Bestätigungsschreiben zwar Bezug auf das Telefonat aber für die Mietsenkung keine entsprechende Einschränkung gemacht wurde.
Grundsätzlich würde der Vermieter der Reaktion des Mietrechtsvereins auf die Ablehnung der Kündigung zum gewünschten Termin gelassen entgegen sehen. Aber angenommen er stellt nun bei Durchsicht des Mietvertrags fest, dass ein Widerspruch im Mietvertrag bei § Kündigung ist.
Also angenommen da steht:
Unter 1: Das Mietverhältnis beginnt am 01.01.2000 und endet frühestens am 31.12.2002. Es verlängert sich auf unbestimmte Zeit, wenn es nicht gekündigt wird. Kündigungsfristen 2 + 3.
Unter 2: steht jetzt aber, dass das Mietverhältnis erstmalig 3 Monate vor Ablauf der ersten 5 Jahre gekündigt werden kann.
Unter 3: stehen dann die alten Kündigungsfristen mit 5, 8 und 10 Jahren.
Der Widerspruch besteht zwischen Pkt. 1 (=3 Jahre) und Pkt. 2 (5 Jahre). Ist damit die Gültigkeit der Vereinbarung unter Pkt. 3 hinfällig?
Vielen Dank für Eure Hilfe schon mal im Voraus.
Gruß Reni