Mietsenkung wirksam trotz Kündigung?

Hallo Forum,

nehmen wir an, ein Mieter bittet den Vermieter im Feb. 05 schriftlich um Senkung der Miete. Dieser lehnt im Feb. 05 schriftlich ab. Nach einem Telefonat im April 05 stimmt der Vermieter einer Senkung der Miete zu, weil der Mieter erklärt, dass er sonst die Wohnung kündigen müsse. Der Vermieter bestätigt die Mietsenkung schriftlich.

Anlässlich des Telefonats wurde auch besprochen, dass die Kündigungsfrist 6 Monate beträgt, da Mietvertrag in '99 unterschrieben und Mietbeginn 01.01.2000 ist, so dass das neue Mietrecht nicht greift und damit die Staffelkündigungsfristen gem. Mietvertrag einzuhalten sind.

Nehmen wir weiter an, der Mieter lässt nun über einen Mietrechtsverein die Wohnung zum 31.07.05, also mit 3-monatiger Frist kündigen.

Hierzu 2 Fragen:

Kann der Vermieter die gewährte Mietsenkung rückgängig machen, auch wenn im Bestätigungsschreiben zwar Bezug auf das Telefonat aber für die Mietsenkung keine entsprechende Einschränkung gemacht wurde.

Grundsätzlich würde der Vermieter der Reaktion des Mietrechtsvereins auf die Ablehnung der Kündigung zum gewünschten Termin gelassen entgegen sehen. Aber angenommen er stellt nun bei Durchsicht des Mietvertrags fest, dass ein Widerspruch im Mietvertrag bei § Kündigung ist.

Also angenommen da steht:

Unter 1: Das Mietverhältnis beginnt am 01.01.2000 und endet frühestens am 31.12.2002. Es verlängert sich auf unbestimmte Zeit, wenn es nicht gekündigt wird. Kündigungsfristen 2 + 3.

Unter 2: steht jetzt aber, dass das Mietverhältnis erstmalig 3 Monate vor Ablauf der ersten 5 Jahre gekündigt werden kann.

Unter 3: stehen dann die alten Kündigungsfristen mit 5, 8 und 10 Jahren.

Der Widerspruch besteht zwischen Pkt. 1 (=3 Jahre) und Pkt. 2 (5 Jahre). Ist damit die Gültigkeit der Vereinbarung unter Pkt. 3 hinfällig?

Vielen Dank für Eure Hilfe schon mal im Voraus.

Gruß Reni

Hallo!

  1. Bin ich der Auffassung, das die Mietsenkung nicht rückgängig gemacht werden kann, da es sich um ein anderes Rechtsgeschäft handelt.

  2. Glaube ich, dass die Kündigungsfrist - weil falsch - im Vertrag generell undgültig ist.

Schlechte Karten für den VM.

Sollte jemand jedoch dieses Problem jemals in der Realität haben, dann wäre er gut beraten sich fachanwaltlich beraten zu lassen.

Gruß Ivo

Hallo Reni,

nehmen wir an, ein Mieter bittet den Vermieter im Feb. 05
schriftlich um Senkung der Miete. Dieser lehnt im Feb. 05
schriftlich ab. Nach einem Telefonat im April 05 stimmt der
Vermieter einer Senkung der Miete zu, weil der Mieter erklärt,
dass er sonst die Wohnung kündigen müsse. Der Vermieter
bestätigt die Mietsenkung schriftlich.

Anlässlich des Telefonats wurde auch besprochen, dass die
Kündigungsfrist 6 Monate beträgt, da Mietvertrag in '99
unterschrieben und Mietbeginn 01.01.2000 ist, so dass das neue
Mietrecht nicht greift und damit die Staffelkündigungsfristen
gem. Mietvertrag einzuhalten sind.

Nehmen wir weiter an, der Mieter lässt nun über einen
Mietrechtsverein die Wohnung zum 31.07.05, also mit
3-monatiger Frist kündigen.

Hierzu 2 Fragen:

Kann der Vermieter die gewährte Mietsenkung rückgängig machen,
auch wenn im Bestätigungsschreiben zwar Bezug auf das
Telefonat aber für die Mietsenkung keine entsprechende
Einschränkung gemacht wurde.

Der Widerruf der Mieterhöhung ist aus meiner Sicht dann zulässig, wenn der VM in seinem Schreiben, dass die Miete reduziert wird, ausdrücklich die Reduzierung mit der Fortsetzung des Mietverhältnisses begründet hat.

Fehlt dieser Hinweis wird der VM beweisne müssen, was mündlich vereinbart wurde und zur schriftlichen Erklärung geführt hat.

Der Mieter hatte offensichtlich nie die Absicht in der Wohnung zu verbleiben, sondern wollte unter Vortäuschung falscher Tatsachen lediglich eine Reduzierung der Mieter bis zum Auszug erreichen.

Dies entnehme ich aus der Vortrag, dass erst im April 2005 in einem Telefonat ( was notfalls zu beweisen ist ) der Mieter erklärt hat, dass er bei reduzierter Miete nicht ausziehen wird, ihm diese Reduzierung dann bestätigt wurde und er offenbar jetzt - auch wieder im April 2005 kündigen lässt.

Wobei es sich offensichtlich um einen Altvertrag ohne die Klausel mit der nach fünf Jahren höheren Kündigungsfrist handelt, denn die Aussage des VMs mit sechs Monaten trifft wohl nicht zu, wenn im April gekündigt wird zum 31.07…

Grundsätzlich würde der Vermieter der Reaktion des
Mietrechtsvereins auf die Ablehnung der Kündigung zum
gewünschten Termin gelassen entgegen sehen. Aber angenommen er
stellt nun bei Durchsicht des Mietvertrags fest, dass ein
Widerspruch im Mietvertrag bei § Kündigung ist.

Also angenommen da steht:

Unter 1: Das Mietverhältnis beginnt am 01.01.2000 und endet
frühestens am 31.12.2002. Es verlängert sich auf unbestimmte
Zeit, wenn es nicht gekündigt wird. Kündigungsfristen 2 + 3.

Unter 2: steht jetzt aber, dass das Mietverhältnis erstmalig 3
Monate vor Ablauf der ersten 5 Jahre gekündigt werden kann.

Unter 3: stehen dann die alten Kündigungsfristen mit 5, 8 und
10 Jahren.

Der Widerspruch besteht zwischen Pkt. 1 (=3 Jahre) und Pkt. 2
(5 Jahre). Ist damit die Gültigkeit der Vereinbarung unter
Pkt. 3 hinfällig?

Setze Dich mal direkt mit mir in Verbindung. Werde eine Fax-Nr. senden zur Übersendung einer Fax-Kopie der wesentlichen Seite des Vertrages.
Sehe mich bei Deiner Angabe nicht in der Lage eine abschliessende Antwort zu geben.

Gruss Günter