Verjährung von Mietrückständen

Also mal angenommen, eine Wohnungsbaugesellschaft (als Vermieter) vergisst, bzw. unterlässt es, eine Miete für eine Garage zu erheben, bzw. abzubuchen.

Was kann sie nach etlichen Jahren dann unternehmen?
Wann beginnt im Jahr 2005 die Verjährungsfrist?

Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre für Mietzahlungen (§ 195, § 199 BGB)

2004 2003 u 2002 wären noch zu zahlen

Jakob

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