Hallo zusammen,
folgender interessanter Fall hat sich ereignet:
Vor 5 Jahren gab es eine gemeinsame Wohnung zwischen zwei guten Freundinnen (Beide standen im Mietvertrag). Die eine Freundin war so gut zu Ihrer Freundin, dass Sie sogar die Provision und Kaution für die Freundin bezahlte ohne dafür ein schriftliche Bestätigung zu verlangen. Die Mutter der guten Freundin legte sogar eine Elternbürgschaft für Ihre Tochter ab (da gibt es etwas schriftliches)
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Die Kaution überwies die gute Freundin an den Hausverwalter. Die Provision an das elterliche Maklerbüro des Hausverwalters.
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Nach ca. einem Jahr zog die gute Freundin aus der gemeinsamen Wohnung aus, da Sie sich frisch verliebt hatte und lieber bei Ihrem neuen Freund wohnen wollte. Mit dem „Neuen“ lebt Sie seit nunmehr 4 Jahren zusammen, ist mit Ihm verheiratet und beide haben ein Kind zusammen.
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Seit Anbeginn Ihres Auszugs aus der damaligen Wohnung mit Ihrer schlechten Freundin versuchte die gute Freundin nun, aus dem Mietvertrag herauszukommen. Der Hausverwalter vertröstete Sie mit dem Hinweis, dass man nur mit der schlechten Freundin einen neuen Vertrag schliessen müsste. Aber es tat sich bis zum heutigen Tage nichts.
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In der Zwischenzeit kam die schlechte Freundin nicht immer Ihren Mietzahlungen nach. Eine Kontaktaufnahme mit der schlechten Freundin war nur schwer möglich. Für einen gewissen Zeitraum wohnte sogar eine neue Mieterin bei der schlechten Freundin in der Wohnung.
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Der Hausverwalter versuchte immer sein bestes, das Geld von der schlechten Freundin zu bekommen und behelligte die gute Freundin nicht, aus dem Mietvertrag entließ er Sie jedoch nicht.
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Jetzt (nach 5 Jahren:smile: wurde es dem Ehemann der guten Freundin zu bunt. Er rief den Vermieter an und bekam die gleiche Aussage wie seine Frau, der Mietvertrag muss von beiden gekündigt werden. Zudem erhielt er noch die Information, dass die schlechte Freundin seit 2 Monaten mit Miete im Rückstand sei und der Vermieter „versprach“ Ihm, im nächsten Monat die Kündigung auszusprechen. D.h. Anfang Mai würde er diese Kündigung aussprechen.
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Jetzt packte den Ehemann der guten Freundin die Angst, er stellte sich folgende Fragen:
a) Kann der Vermieter die offenen Forderungen von seiner geliebten Ehefrau verlangen (d.h. Mieten, evtl. Räumungskosten, Schäden an der Wohnung etc.), da von der schlechten Freundin aber auch gar nix zu holen ist ? Der Ehemann vermutet, dass die Kaution schon längst für nicht gezahlte Miete draufgegangen ist.
Oder ist die gute Freundin nur für die Hälfte der Forderungen verantwortlich.
b) Da sich seine Ehefrau - die gute Freundin - in seinen sicheren finanziellen Verhältnissen um die Aufzucht der Brut kümmern muss, können diese Forderungen den Ehemann der guten Freundin treffen ? Oder ist etwa die Mutter der guten Freundin - die mit der Elternbürgschaft - für die Begleichung der Forderung zuständig. ?
c) Nach Rücksprache mit einer Anwaltsfreundin der guten Freundin bekam Sie den Rat folgenden Brief an den Vermieter zu schicken:
- dass Sie sich anwaltlich beraten hat lassen
- dass der Vermieter aufgrund seiner Kenntnis, dass die gute Freundin seit 4 Jahren nicht in der Wohnung lebt und zwischenzeitlich verheiratet ist, eine einvernehmlich Kündigung eingetreten ist
- dass sie hilfsweise nochmals die alte Wohnung kündigt
- dass sie bei Forderungen seitens der Hausverwaltung einen Anwalt einschaltet.
d) Der Ehemann überlegt nun, ob es sinnvoll ist, diesen Brief abzuschicken.
e) Der Ehemann hat trotz aller Liebe zu seiner Gattin ein ordentliches Donnerwetter losgelassen und Ihr aufgetragen schnellstmöglichst anwaltlichen Beistand zu suchen (auch diese Kosten kann der Ehemann jetzt tragen)
f) Den Ehemann interessiert desweiteren, wie er ggf. Ansprüche gegen die schlechte Freundin (Kaution, Provision etc.) geltend machen kann, obwohl dort allem Anschein nach nix zu holen ist.
g) Fragt sich der Ehemann, ob eine Provisionszahlung an den Vater des Hausverwalters zulässig ist.
Wie sehen die Experten hier den oben beschrieben Sachverhalt ?