Mietkaution

Hallo alle miteinander,

man soll es kaum glauben aber es gibt Leute, die haben folgendes Problem:

Ein Ehepaar hat eine angemietete Wohnung fristgerecht zum 30.11. gekündigt und diese Wohnung ohne Mängel pünklich geräumt. Im Mietvertrag stand zur Kaution folgendes:

" Die Kaution ist 3 Monate nach Rückgabe der Mietsache zzgl. der Zinsen unter Abrechnung evtl. Vermieterforderungen an den Mieter zurückzuzahlen. Steht eine Forderung des Vermieters zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so ist er berechtigt, einen der voraussichtlichen Forderung entsprechenden Betrag auch darüber hinaus zurückzubehalten. "

Mittels höherer Mathematik ist das Ehepaar auf den 28.02. des Folgejahres als Auszahlungstermin gekommen (zumindest der größte Teil der Kaution). Da das Mietverhältnis nicht unbedingt schlecht war, versuchte das Ehepaar telefonisch an die Auszahlung der Kaution zu erinnern. Anfang April dann schriftlich (Mit Terminsetzung). Leider bekam das Ehepaar nur einen vertrösteten Brief, dass die Nebenkostenabrechnung (von Vermieter auf 400,00 € geschätzt) noch nicht erstellt sei, allerdings kein Geld.

Nun fragt sich das Ehepaar:

1.) Was kann das Ehepaar tun?
2.) Falls Rechtsanwalt wer bezahlt den Rechtsanwalt?
3.) Gibt es irgendwelche Schadenersatzforderungen?

Vielen Dank für Eure Mühen.

Hallo,

man soll es kaum glauben aber es gibt Leute, die haben
folgendes Problem:

Ein Ehepaar hat eine angemietete Wohnung fristgerecht zum
30.11. gekündigt und diese Wohnung ohne Mängel pünklich
geräumt. Im Mietvertrag stand zur Kaution folgendes:

" Die Kaution ist 3 Monate nach Rückgabe der Mietsache zzgl.
der Zinsen unter Abrechnung evtl. Vermieterforderungen an den
Mieter zurückzuzahlen. Steht eine Forderung des Vermieters zu
diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so ist er berechtigt, einen
der voraussichtlichen Forderung entsprechenden Betrag auch
darüber hinaus zurückzubehalten. "

Mittels höherer Mathematik ist das Ehepaar auf den 28.02. des
Folgejahres als Auszahlungstermin gekommen (zumindest der
größte Teil der Kaution). Da das Mietverhältnis nicht
unbedingt schlecht war, versuchte das Ehepaar telefonisch an
die Auszahlung der Kaution zu erinnern. Anfang April dann
schriftlich (Mit Terminsetzung). Leider bekam das Ehepaar nur
einen vertrösteten Brief, dass die Nebenkostenabrechnung (von
Vermieter auf 400,00 € geschätzt) noch nicht erstellt sei,
allerdings kein Geld.

Nun fragt sich das Ehepaar:

1.) Was kann das Ehepaar tun?
2.) Falls Rechtsanwalt wer bezahlt den Rechtsanwalt?
3.) Gibt es irgendwelche Schadenersatzforderungen?

Vorab gehe ich davon aus, dass dem Mieter bekannt ist, wo die Kaution getrennt vom Vermögen des VMs angelegt wurde. Nun st zwar vereinbart, dass der VM nach drei Monat die Kaution aushändigt, jedoch in Höhe der zu erwartenden Nachforderungen ( hier 400 € ) der Nebenkosten ein Zurückbehaltungsrecht zumindest für diesen Betrag geltend machen kann.
Der Mieter sollte jetzt zuerst einmal schriftlich die Kaution anteilig über dem genannten Betrag anfordern und gleichzeitig auffordern, die Abrechnung zu übersenden. Bitte mindestens 14 Tage Frist ab Zugang des Schreibens setzen. Eine solche Frist sollte man einhalten, weil man dann mit einem Verzug der Gegenseite Chancen hat. Es ist aber nur sinnvoll hier Aktionen zu starten, wenn ein erheblicher Teil der Kaution beim VM ist und der Anteil des Zurückbehalts relativ gering ist im Verhältnis zur Gesamtkaution. Jetzt einen Anwalt einschalten heisst auch die Kosten selbst tragen. Daher zuerst einmal den Verzug schaffen. Schadenersatz kann der Mieter nicht fordern. Er bekommt seine Kaution zzgl. Zisnen retour.

Gruss Günter

Danke schön
Danke Günter

leider handelt es sich hierbei wirklich um einen beträchtlichen Betrag.

Nochmals vielen Dank und einen schönen Tag.

Soni