Was muß der Mieter tun?

Hallo,

Beispiel: Eine Wohnung wurde angemietet.In dieser sind aber etliche Mängel wie z. B.

Löcher sind im Fenster gebohrt in der Wand sind Löcher (gedübelt)
Die Tür in der Küche fehlt, Duschkopf kaputt,Löcher im Türrahmen gedübelt,Briefkasten wurde mal aufgebrochen,der Türschlitz/zum Briefe einstecken ist mit Borsten versehen,Roststellen in der Duschwanne durch abgesplitterte Stellen,Toilette nur mit Mullverband abgedichetet,Duschwanne total verdreckt und fleckig,rundes Loch durch die Wand im Flur und Badezimmer,

Für Renovierungsarbeiten gibt es einen Monat mietfrei.

  1. Frage: was muß der Mieter davon übernehmen?

Der Mietvertrag wird ausgestellt ab Zahlungsmonat.

  1. Frage: Wann hat der Mieter ein Anrecht auf Instandhaltungen?

  2. Frage: Ab wann gilt das Kündigungsrecht? Drei Monate ab Schlüsselübergabe oder ab Austellungsdatum des Mietvertrages?

  3. Frage: Hat der Mieter ein Anrecht auf Mietminderung? Und ab wann?

Danke!

Hallo,

Beispiel: Eine Wohnung wurde angemietet.In dieser sind aber
etliche Mängel wie z. B.

Löcher sind im Fenster gebohrt in der Wand sind Löcher
(gedübelt)
Die Tür in der Küche fehlt, Duschkopf kaputt,Löcher im
Türrahmen gedübelt,Briefkasten wurde mal aufgebrochen,der
Türschlitz/zum Briefe einstecken ist mit Borsten
versehen,Roststellen in der Duschwanne durch abgesplitterte
Stellen,Toilette nur mit Mullverband abgedichetet,Duschwanne
total verdreckt und fleckig,rundes Loch durch die Wand im Flur
und Badezimmer,

Für Renovierungsarbeiten gibt es einen Monat mietfrei.

  1. Frage: was muß der Mieter davon übernehmen?

Der Mietvertrag wird ausgestellt ab Zahlungsmonat.

  1. Frage: Wann hat der Mieter ein Anrecht auf
    Instandhaltungen?

Wenn Sachen, die nicht als zu renovieren bekannt waren, nicht i.O sind.

Alles was man wusste gilt als so gemietet.

  1. Frage: Ab wann gilt das Kündigungsrecht? Drei Monate ab
    Schlüsselübergabe oder ab Austellungsdatum des Mietvertrages?

ab Mietbeginn

  1. Frage: Hat der Mieter ein Anrecht auf Mietminderung? Und ab
    wann?

Nachdem auf die Forderung den Mangel zu beseitigen nichts passiert. ABER

es ist die Frage Vor dem Einzug besteht der Mangel dann muss man das auch sagen

Nein so will ich nicht sonst … Vermietet wie besichtigt.

Nimmt man als Mieter die Mietsache als vertragsgerecht an, obwohl bei der Übergabe der Mangel bekannt ist oder man diesen hätte erkennen können, so besteht kein Anspruch auf eine Minderung der Miete wegen solcher Mängel.

Weil man vorher den Zustand kannte, kann man nicht nachher die Erfüllung verweigern.
Oder habe ich das mit dem Mietfreien Monat falsch verstanden?

Jakob

Danke!