Frage: Kann der Vermieter das Unterstellen des Fahrrades in der eigenen Wohnung verbieten?
Der Hausmeister hatte einen M nach fast 4 Jahren in der Wohnung darauf hingewiesen, dass der VM es verbietet, sein Fahrrad durch den Hausflur in die eigene Wohnung (Hochpaterre) zu tragen.
Begründung: Die Reinigung der Natursteinfliesen an der Wand des Hausflures wäre zu teuer!!!
Der M solle das Fahrrad doch in den eigenen Keller bringen. Den vorhanden Fahrradkeller dürfe er nicht nutzen, da dieser nur für die M ist, die lediglich einen Boden haben.
Zum Unterstellen soll der M durch die Toreinfahrt am anderen Ende des Wohnblockes fahren und vom Hof aus in den Hauskeller bis zum eigenen Keller bringen. Dieser hat nur eine Holztür mit einem selbst angebrachten Schloss. Die Kellerräume selbst sind nur durch Maschendraht getrennt, also das ganze wirkt nicht sehr einbruchsicher.
Vertraglich ist nichts davon geregelt. Wäre eine solche Regelung überhaupt rechtmäßig?
Im Übrigen hat der M sich am ersten Tag nach dem Verbotsverkünden durch den Hausmeister nicht daran gehalten, was der Hausmeister mitbekommen hat. Am zweiten Tag muss der Hausmeister wohl wieder auf der Lauer gewesen sein, denn er kam mit dem Roller gleich hingefahren und hat den VM nochmals darauf hingewiesen. Nachdem der VM ihn daraufhin entgegnete, dass das Verbot weder vertraglich noch gesetzlich geregelt sei, meinte der Hausmeister, das ist nunmal so. Der VM möchte das nicht, und man hat sich daran zu halten, sonst müsse er mit dem VM in Verbindung treten. Er möchte so etwas doch immer gern ohne Ärger und Einschalten des VM regeln… Auch auf die Frage, was mit dem Fahrradkeller sei, antwortete der Hausmeister nur, dass sich die anderen M ja auch daran halten würden. Das Fahrrad steht nun erstmal im eigenen Keller…
Wie sollte sich der M weiter verhalten? Hinnehmen? Oder wehren?
Hallo!
Also mir sollte mal jemand verbieten, mein Eigentum in meine Wohnung zu tragen! Nur - was heißt hier „wehren“? Feststellungsurteil beantragen? Wenn der Vermieter eine Abmahnung schickt, ist die Zeit zum Wehren wohl gekommen. Bis dahin aber würde ich den lieben Hausmeister einen guten Mann sein lassen und mich seinem Diktat nicht beugen.
Mit Wehren meinte ich so was wie den VM anschreiben und mal nachfragen, auf welcher Grundlage er dieses Verbot sieht? Und ihm schreiben, so lange diese Grundlage nicht vorgezeigt ist, der M das Fahrrad weiterhin mit in die Wohnung nimmt.
Und das mit dem Hausmeister ist so eine Sache, er wird den M weiter beobachten und jedes mal wieder kommen, wenn er sehen sollte, dass das Fahrrad wieder mit in die Wohnung genommen wird. Der M müsste einen Umweg fahren, um nicht an der Wohnung des Hausmeisters zu fahren. Auch dann besteht die hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Hausmeister von weiten das Mitnehmen des Fahrrads beobachten, und wie am zweiten Tag nach dem Verbotsverkünden mit dem Roller kommt und den M wieder auf das Verbot hinweist…
Hallo!
Mit Wehren meinte ich so was wie den VM anschreiben…
Nein. Wozu die Mühe?
Und das mit dem Hausmeister ist so eine Sache…
Falls der Hausmeister den Mieter in dieser Sache wieder anspricht, stellt sich der Mieter höflich und bestimmt auf den Standpunkt, daß ihm niemand zu verwehren hat, sein Eigentum in seine Wohnung zu tragen. Damit sollte der Mieter das Thema für erledigt erklären.
Gruß
Wolfgang
Hallo,
Fahrräder darf der Mieter in seiner Wohnung unterstellen. Wo ich mein Eigentum unterbringe geht niemand etwas an. Allerdings sollte beachtet werden, dass versucht werden kann, wenn im Treppenhaus irgendwelche Schäden eintreten, diese dem Fahrradbesitzer anzuhängen.
Gruss Günter
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Hallo zurück,
also, ich denke wie ihr zwei, aber kann man das so allgemein sehen? Also, das mit dem Eigentum in der Wohnung. Und selbst wenn, es geht ja nicht wirklich darum, dass der M das Fahrrad nicht mit in die Wohnung nimmt, sondern dass er dabei durch den Hausflur muss. Er darf ja auch nicht durch den Flur, um das Fahrrad in den Keller zu bringen!
Hallo,
ja, das kann man und muss man so allgemein sehen. Wo ich mein Eigentum unterbringe ist zuerst einmal egal. Jedoch muss ich durchaus natürlich beachten, wenn ich das Fahrrad durch das Treppenhaus tragen, dass ich nichts beschädige und dass in der Wohnung geeigneter Platz zum Abstellen des Fahrrades ist.
Gruss Günter
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