Bis wann muss man raus sein?

Man nehme an, das Anfang des Jahres neue Mieter in eine Wohnung eingezogen sind.
Man streitet sich ab Februar um Renovierungskosten für die Wohnung. Jetzt im Mai hat der Vermieter die Kündigung wegen „Eigenbedarf“ ausgestellt, bis wann müssten wir dann aus der Wohnung verschwunden sein und was kann uns passieren, falls wir nicht ausziehen? Und kann er so einfach auf Eigenbedarf kündigen mit der Begründung, er bräuchte die Wohnung für sich, wegen Familienzuwachs?

Gruss Heike

Ja, das ist leider die einfachste Methode Mieter aus seiner Wohnung hinaus zu bekommen, die Frage ist nur ob später auch Angehörige in der Wohnung sind. Wenn nicht kannst du klagen, unter anderem wegen Betrug.

Kündigungsfrist ist für gewöhnlich dem Mietvertrag zu entnehmen und eigentlich müsste davon auch etwas in der Kündigung stehen. Ich kündige da Mietverhältniss fristgerecht zum XX.XX.XXXX

In den Standardverträgen, beträgt die Kündigungsfrist für gewöhnlich immer drei Monate. Aber schau mal nach, da müsste sicher was drinstehen.

Liebe Grüße
Noa

Man nehme an, das Anfang des Jahres neue Mieter in eine
Wohnung eingezogen sind.
Man streitet sich ab Februar um Renovierungskosten für die
Wohnung. Jetzt im Mai hat der Vermieter die Kündigung wegen
„Eigenbedarf“ ausgestellt, bis wann müssten wir dann aus der
Wohnung verschwunden sein und was kann uns passieren, falls
wir nicht ausziehen? Und kann er so einfach auf Eigenbedarf
kündigen mit der Begründung, er bräuchte die Wohnung für sich,
wegen Familienzuwachs?

Hallo Heike,

zuerst mal eine Frage. Handelt es sich um ein Ein- oder Zweifamilienhaus mit mehr als zwei Wohnungen oder lebt der Mieter alleine mit dem Vermieter in dem Haus.

Wenn Eigenbedarf, dann für wen und warum und auf wann, denn dies steht ja wohl in der Kündigung.

Nach Kenntnis der Antworten kann man möglicherweise zum Widerspruch raten oder muss empfehlen den Termin einzuhalten, soweit dieser korrekt ist. Deine Frage lässt im Moment keine Antwort zu.

Gruss Günter

Hallo Heike,

zuerst mal eine Frage. Handelt es sich um ein Ein- oder
Zweifamilienhaus mit mehr als zwei Wohnungen oder lebt der
Mieter alleine mit dem Vermieter in dem Haus.

Es handelt sich um ein Dreifamilienhaus. Im Erdgeschoss wohnt der Vermieter, Mittlere Wohnung ein anderes Pärchen und in dem Obergeschoss noch ein Pärchen. Die Wohnungen sind fast alle gleich gross, aber haben unterschiedliche Raumaufteilungen und Türen.

Wenn Eigenbedarf, dann für wen und warum und auf wann, denn
dies steht ja wohl in der Kündigung.

geplanter Familienzuwachs und Mutter würde deswegen wohl gerne hinziehen.

Nach Kenntnis der Antworten kann man möglicherweise zum
Widerspruch raten oder muss empfehlen den Termin einzuhalten,
soweit dieser korrekt ist.

was würde denn passieren, wenn wir den Termin (3 Monate) nicht einhalten würden? (steht ja noch der Streit wegen den Renovierungskosten im Raum)

winke

Hallo Heike,

zuerst mal eine Frage. Handelt es sich um ein Ein- oder
Zweifamilienhaus mit mehr als zwei Wohnungen oder lebt der
Mieter alleine mit dem Vermieter in dem Haus.

Es handelt sich um ein Dreifamilienhaus. Im Erdgeschoss wohnt
der Vermieter, Mittlere Wohnung ein anderes Pärchen und in dem
Obergeschoss noch ein Pärchen. Die Wohnungen sind fast alle
gleich gross, aber haben unterschiedliche Raumaufteilungen und
Türen.

Der Vermieter hat hier kein erleichtertes Kündigungsrecht gem. § 573 a BGB. Ich habe diese Frage gestellt, um zu klären, ob der VM sich möglicherweise auf ein Sonderkündigungsrecht berufen kann und dann auch ohne Kündigungsgründe mit einer um drei Monate erweiterten Frist kündigen kann.

Wenn Eigenbedarf, dann für wen und warum und auf wann, denn
dies steht ja wohl in der Kündigung.

geplanter Familienzuwachs und Mutter würde deswegen wohl gerne
hinziehen.

Er muss hier nun zuerst mal schriftlich kündigen. Wie aber will er die Eigenbedarfskündigung mit Zuwachs begründne. Der VM glaubt doch nicht ernsthaft, dass ein neugeborener Säugling eine eigene Wohnung braucht und ausserhalb der elterlichen Wohnung untergebracht werden soll. Und Planung ist noch keine aktuelle Situation. Wenn die Mutter in Verbindung mit dem Nachwuchs einziehen soll, kann sie wohl erst entscheiden, wenn der Nachwuchs da ist. Ich halte den Eigentbedarf für vorgeschoben.

Nach Kenntnis der Antworten kann man möglicherweise zum
Widerspruch raten oder muss empfehlen den Termin einzuhalten,
soweit dieser korrekt ist.

was würde denn passieren, wenn wir den Termin (3 Monate) nicht
einhalten würden? (steht ja noch der Streit wegen den
Renovierungskosten im Raum)

Der Mieter muss nach § 574 BGB zuerst mal Widerspruch gegen die Kündigung einlegen und zwar dies mit einer besonderen Härte begründen, dass angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann.

Ausserdem sollte der Mieter den VM auffordern, zu erklären, ob er noch weitere Wohnungen hat, wenn ja, wo und weshalb - sofern am Ort - die Mutter nicht in diese Wohnung zieht, welche Ersatzwohnungen er dem gekündigten Mieter dann anbieten will ( nach dem Gesetz muss er in diesen Fällen dies tun, wenn am Ort oder in unmittelbarer Nähe diese Möglichkeit besteht ).

Auf jeden Fall sollte sich der Mieter vor Ort mit einem Anwalt oder Mieterverein in Verbindung setzen. Bei Mietervereinen sind manchmal solche VM namentlich bekannt, auch ob solche Vorgänge üblich sind, also Streit wegen der Renovierung und folgende Kündigung immer wieder vorkommt.

Gruss Günter

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