Hallo Heike,
zuerst mal eine Frage. Handelt es sich um ein Ein- oder
Zweifamilienhaus mit mehr als zwei Wohnungen oder lebt der
Mieter alleine mit dem Vermieter in dem Haus.
Es handelt sich um ein Dreifamilienhaus. Im Erdgeschoss wohnt
der Vermieter, Mittlere Wohnung ein anderes Pärchen und in dem
Obergeschoss noch ein Pärchen. Die Wohnungen sind fast alle
gleich gross, aber haben unterschiedliche Raumaufteilungen und
Türen.
Der Vermieter hat hier kein erleichtertes Kündigungsrecht gem. § 573 a BGB. Ich habe diese Frage gestellt, um zu klären, ob der VM sich möglicherweise auf ein Sonderkündigungsrecht berufen kann und dann auch ohne Kündigungsgründe mit einer um drei Monate erweiterten Frist kündigen kann.
Wenn Eigenbedarf, dann für wen und warum und auf wann, denn
dies steht ja wohl in der Kündigung.
geplanter Familienzuwachs und Mutter würde deswegen wohl gerne
hinziehen.
Er muss hier nun zuerst mal schriftlich kündigen. Wie aber will er die Eigenbedarfskündigung mit Zuwachs begründne. Der VM glaubt doch nicht ernsthaft, dass ein neugeborener Säugling eine eigene Wohnung braucht und ausserhalb der elterlichen Wohnung untergebracht werden soll. Und Planung ist noch keine aktuelle Situation. Wenn die Mutter in Verbindung mit dem Nachwuchs einziehen soll, kann sie wohl erst entscheiden, wenn der Nachwuchs da ist. Ich halte den Eigentbedarf für vorgeschoben.
Nach Kenntnis der Antworten kann man möglicherweise zum
Widerspruch raten oder muss empfehlen den Termin einzuhalten,
soweit dieser korrekt ist.
was würde denn passieren, wenn wir den Termin (3 Monate) nicht
einhalten würden? (steht ja noch der Streit wegen den
Renovierungskosten im Raum)
Der Mieter muss nach § 574 BGB zuerst mal Widerspruch gegen die Kündigung einlegen und zwar dies mit einer besonderen Härte begründen, dass angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann.
Ausserdem sollte der Mieter den VM auffordern, zu erklären, ob er noch weitere Wohnungen hat, wenn ja, wo und weshalb - sofern am Ort - die Mutter nicht in diese Wohnung zieht, welche Ersatzwohnungen er dem gekündigten Mieter dann anbieten will ( nach dem Gesetz muss er in diesen Fällen dies tun, wenn am Ort oder in unmittelbarer Nähe diese Möglichkeit besteht ).
Auf jeden Fall sollte sich der Mieter vor Ort mit einem Anwalt oder Mieterverein in Verbindung setzen. Bei Mietervereinen sind manchmal solche VM namentlich bekannt, auch ob solche Vorgänge üblich sind, also Streit wegen der Renovierung und folgende Kündigung immer wieder vorkommt.
Gruss Günter