Hallo Experten,
gibt es ein Recht des Mieters auf folgende zwei Punkte?
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Rolläden im Schlafzimmer
Der in der Bauzeichnung mit ,Schlafen’ gekennzeichnete und auch einzige Raum, der sich als Schlafzimmer eignet (2,5 Zimmer-Wohnung, das halbe Zimmer ist eher eine Kammer, das Zweite ist relativ groß und mit Terassentür und Durchgang zum Schlafzimmer als Wohnraum ausgelegt [heisst wenn dieser zweite Raum als Schlafzimmer genutzt WÜRDE müsste man immer dort durch um in den zweiten Raum - dann das Wohnzimmer - zu gelangen; natürlich etwas doof bei Besuch), ist witzigerweise der einzige Raum, in dem es keine Rolläden oder Jalousinen gibt (die Wohnung war ursprünglich nicht als solche geplant und wurde irgendwann ,umfunktioniert’). Kann vom Vermieter verlangt werden Rolläden anbringen zu lassen?
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Mielchglasscheibe im Badezimmer
Das Badezimmer in besagter Wohnung hat ein Fenster (das einzige Fenster), dass aus ganz normalem durchichtigen Fensterglas besteht. Dieses Fenster (von aussen gesehen auf Kniehöhe) zeigt einmal raus Richtung Haustür/Briefkasten und wenn man andersrum guckt genau auf die Toilette und das Waschbecken. Kann der Mieter verlangen dass dort eine - für Badezimmer meiner Meinung nach übliche - undurchsichtige Scheibe angebracht wird, damit nicht die Nachbarskinder zuschauen, wie er seine Geschäfte verrichtet? Eine Gardine ist ja nicht undurchsichtig genug und am hellichten Tag bei der Bedzimmernutzung jedesmal einen Vorhang oder Rollo herunterzuziehen finde ich etwas … merkwürdig (zumal dadurch die Stromkosten fürs Licht unnötig steigen würden).
Abgesehen davon, ob einem Mieter diese beiden Dinge rechtlich zustehen … kann bei Wohnungsübergabe/Einzug von dem Mietvertrag zurückgetreten werden, wenn diese beiden Mängel entdeckt werden (Übergabe ist Anfang Juni) und der Vermieter sich nicht schriftlich damit einverstanden erklär, sie innerhalb einer Frist kostenlos zu beseitigen bzw. zu korrigieren?
neugierige Grüße
Jens / Flitzefisch
Hi!
Ob das einen Mangel darstellt, wage ich zu bezweifeln.
Normalerweise läuft das folgendermassen: ich lese eine Annonce, sehe mir die Wohnung an und unterschriebe dann den Mietvertrag, oder eben nicht…
Ein nicht vorhandenes Rollo begründet wohl eher keinen Rechtsanspruch auf eine Montage desselben. Es gibt genügend Wohnungen ohne Rollos.
Du kannst ja innen eines aus Stoff montieren, schau einfach mal bei IKEA.
Hinsichtlich des Badfensters empfehle ich Folie aus dem Baumarkt. Damit kann man gute Ergebnisse erreichen. Wenn man einen kleinen Rand zum Fensterrahmen frei lässt, sieht das (mit etwas Phantasie) aus wie geschliffenes Glas.
Auch hier sehe ich keinen Anspruch auf Beseitigung eines Mangels, da es m.E. am Vorhandensein eines Mangels mangelt…
Grüße,
Mathias
Hallo,
gibt es ein Recht des Mieters auf folgende zwei Punkte?
- Rolläden im Schlafzimmer
Der in der Bauzeichnung mit ,Schlafen’ gekennzeichnete und
auch einzige Raum, der sich als Schlafzimmer eignet (2,5
Zimmer-Wohnung, das halbe Zimmer ist eher eine Kammer, das
Zweite ist relativ groß und mit Terassentür und Durchgang zum
Schlafzimmer als Wohnraum ausgelegt [heisst wenn dieser zweite
Raum als Schlafzimmer genutzt WÜRDE müsste man immer dort
durch um in den zweiten Raum - dann das Wohnzimmer - zu
gelangen; natürlich etwas doof bei Besuch), ist witzigerweise
der einzige Raum, in dem es keine Rolläden oder Jalousinen
gibt (die Wohnung war ursprünglich nicht als solche geplant
und wurde irgendwann ,umfunktioniert’). Kann vom Vermieter
verlangt werden Rolläden anbringen zu lassen?
nein,
- Mielchglasscheibe im Badezimmer
Das Badezimmer in besagter Wohnung hat ein Fenster (das
einzige Fenster), dass aus ganz normalem durchichtigen
Fensterglas besteht. Dieses Fenster (von aussen gesehen auf
Kniehöhe) zeigt einmal raus Richtung Haustür/Briefkasten und
wenn man andersrum guckt genau auf die Toilette und das
Waschbecken. Kann der Mieter verlangen dass dort eine - für
Badezimmer meiner Meinung nach übliche - undurchsichtige
Scheibe angebracht wird, damit nicht die Nachbarskinder
zuschauen, wie er seine Geschäfte verrichtet? Eine Gardine ist
ja nicht undurchsichtig genug und am hellichten Tag bei der
Bedzimmernutzung jedesmal einen Vorhang oder Rollo
herunterzuziehen finde ich etwas … merkwürdig (zumal dadurch
die Stromkosten fürs Licht unnötig steigen würden).
nein
Abgesehen davon, ob einem Mieter diese beiden Dinge rechtlich
zustehen … kann bei Wohnungsübergabe/Einzug von dem
Mietvertrag zurückgetreten werden, wenn diese beiden Mängel
entdeckt werden (Übergabe ist Anfang Juni) und der Vermieter
sich nicht schriftlich damit einverstanden erklär, sie
innerhalb einer Frist kostenlos zu beseitigen bzw. zu
korrigieren?
nein
Die Wohnung wurde wohl nach einer Besichtigung angemietet. Jedoch selbst dann - zwar unwahrscheinlich - aber ich halte in der Zwischenzeit aus beruflicher Erfahrung alles für möglich - dass eine Wohnung unbesichtigt angemietet wird, handelt es sich um keinen Mangel und es kann auch kein Vertragsrücktritt geben.
Gruss Günter
DANKE! Habt mir sehr geholfen! (OT)
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