Anfechtung Mietvertrag? Oder Alternativen?

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Expertinnen und Experten,

wer weiss wie sich ein Vermieter am besten bei folgendem Sachverhalt wehren kann…

Angenommen ein Haus soll wieder vermietet werden - die bisherigen Mieter möchten ausziehen, weil sie sich was Eigenes gekauft haben - Neue Mieter waren relativ schnell gefunden:

Eine 4-köpfige Familie (2 Kinder)
Er guter Beruf - Sie Hausfrau… wirkten sehr seriös, harmonisch etc. - Bilderbuchfamilie halt…

Der Mietvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Vertragspartner wurden die beiden Ehegatten. Beide haben den Vertrag unterschrieben.

Jetzt erfährt der Vermieter plötzlich aus sicherer Quelle, dass das Ehepaar bereits Wochen bevor Sie den Mietvertrag abgeschlossen haben sich getrennt haben… Sie (Ehefrau) bekommt deswegen sogar Sozialhilfe…! Er wohnt auch woanders…

Es deutet alles daraufhin, dass diese beiden „zusammen“ aufgetreten sind, um so das Häuschen zu bekommen… (Denn wer nimmt schon eine Alleinerziehende ohne eigenes Einkommen?)

Oder haben Sie die beiden mehr oder weniger vielleicht nur auf dem Papier und für die Öffentlichkeit getrennt um somit Sozialhilfe/ALG II zu erhalten?

Ich frage mich was das für eine Vertrauensbasis werden soll…

Einzugstermin ist Mitte Juni…

Hat der Vermieter hier eigentlich eine Möglichkeit den Vertrag deswegen anzufechten? (Ihre bisherige Mietwohnung haben die neuen Mieter schon gekündigt)

Hat jemand vielleicht auch schon ähnliche Erfahrungen gemacht?

Im „Bewerbungsgespräch“ um das Haus, wurde von beiden ausdrücklich bestätigt, dass sie zu viert einziehen werden…

Vielen Dank im voraus…!

Robert

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Expertinnen und Experten,

wer weiss wie sich ein Vermieter am besten bei folgendem
Sachverhalt wehren kann…

Angenommen ein Haus soll wieder vermietet werden - die
bisherigen Mieter möchten ausziehen, weil sie sich was Eigenes
gekauft haben - Neue Mieter waren relativ schnell gefunden:

Eine 4-köpfige Familie (2 Kinder)
Er guter Beruf - Sie Hausfrau… wirkten sehr seriös,
harmonisch etc. - Bilderbuchfamilie halt…

Der Mietvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Vertragspartner wurden die beiden Ehegatten. Beide haben den
Vertrag unterschrieben.

Jetzt erfährt der Vermieter plötzlich aus sicherer Quelle,
dass das Ehepaar bereits Wochen bevor Sie den Mietvertrag
abgeschlossen haben sich getrennt haben… Sie (Ehefrau)
bekommt deswegen sogar Sozialhilfe…! Er wohnt auch
woanders…

Es deutet alles daraufhin, dass diese beiden „zusammen“
aufgetreten sind, um so das Häuschen zu bekommen… (Denn wer
nimmt schon eine Alleinerziehende ohne eigenes Einkommen?)

Oder haben Sie die beiden mehr oder weniger vielleicht nur auf
dem Papier und für die Öffentlichkeit getrennt um somit
Sozialhilfe/ALG II zu erhalten?

Ich frage mich was das für eine Vertrauensbasis werden soll…

Einzugstermin ist Mitte Juni…

Hat der Vermieter hier eigentlich eine Möglichkeit den Vertrag
deswegen anzufechten? (Ihre bisherige Mietwohnung haben die
neuen Mieter schon gekündigt)

Hat jemand vielleicht auch schon ähnliche Erfahrungen gemacht?

Im „Bewerbungsgespräch“ um das Haus, wurde von beiden
ausdrücklich bestätigt, dass sie zu viert einziehen werden…

Vielen Dank im voraus…!

Hallo Robert,

die Mieter auf diese Information ansprechen und schriftlich bestätigen lassen, dass sie auch gemeinsam einziehen. Wenn die Ehefrau wirklich Sozialhilfe bekommt, benötigt sie ohnehin die Zustimmung des Sozialamtes für den Umzug. Und dann muss sie in der Regel auch den Mietvertrag vorlegen. Ausserdem hat der VM eine Mietbescheinigung auszufüllen.

Daher, Mieter anfragen, was zutrifft.

Gruss Günter

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Expertinnen und Experten,

wer weiss wie sich ein Vermieter am besten bei folgendem
Sachverhalt wehren kann…

Angenommen ein Haus soll wieder vermietet werden - die
bisherigen Mieter möchten ausziehen, weil sie sich was Eigenes
gekauft haben - Neue Mieter waren relativ schnell gefunden:

Eine 4-köpfige Familie (2 Kinder)
Er guter Beruf - Sie Hausfrau… wirkten sehr seriös,
harmonisch etc. - Bilderbuchfamilie halt…

Der Mietvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Vertragspartner wurden die beiden Ehegatten. Beide haben den
Vertrag unterschrieben.

Jetzt erfährt der Vermieter plötzlich aus sicherer Quelle,
dass das Ehepaar bereits Wochen bevor Sie den Mietvertrag
abgeschlossen haben sich getrennt haben… Sie (Ehefrau)
bekommt deswegen sogar Sozialhilfe…! Er wohnt auch
woanders…

Es deutet alles daraufhin, dass diese beiden „zusammen“
aufgetreten sind, um so das Häuschen zu bekommen… (Denn wer
nimmt schon eine Alleinerziehende ohne eigenes Einkommen?)

Beweise?

Oder haben Sie die beiden mehr oder weniger vielleicht nur auf
dem Papier und für die Öffentlichkeit getrennt um somit
Sozialhilfe/ALG II zu erhalten?

dto.

Ich frage mich was das für eine Vertrauensbasis werden soll…

Einzugstermin ist Mitte Juni…

Hat der Vermieter hier eigentlich eine Möglichkeit den Vertrag
deswegen anzufechten? (Ihre bisherige Mietwohnung haben die
neuen Mieter schon gekündigt)

Besitz der VM eine Selbstauskunft de beiden ?
bei der gemogelt wurde AlgGII und sowas = Anfechten wg. Arglistiger Täuschung.
Der Vertag ist dann von Anfang an ungültig.

Keine Selbstauskunft? Dann wird es ein Beweisproblem.

(Günter meint zwar das sei jenseits vom Recht) aber ich
VM handhabe das immer So: Selbstauskunft mit Vorvertrag + angehefteten MV dabei wird lt VV die Erstmiete und die Kaution VOR Einzug fällig.
Wohnen die erst einmal wird es haarig wenn die nichts haben.
Erst das führt zum Übergeben des MV .
Ein Möchtegernmieter, bekam übrigens auch noch eine Strafanzeige wg. versuchtem Betrug (V eingestellt gg. Geldbuße) hatte das schonmal zu Gericht getragen,
meine Rechtsposition war haltbar.
Sowas muss man aber vorher geregelt haben.
Jakob

Hat jemand vielleicht auch schon ähnliche Erfahrungen gemacht?

Im „Bewerbungsgespräch“ um das Haus, wurde von beiden
ausdrücklich bestätigt, dass sie zu viert einziehen werden…

Vielen Dank im voraus…!

Robert

ERGÄNZUNG
Vielen Dank schon mal für die ersten Antworten…

Es hat sich nun herausgestellt, dass die beiden schon vor Eingehung des Mietvertrages rechtskräftig geschieden waren. Dem Vermieter haben Sie jedoch das treusorgende Ehepaar regelrecht vorgespielt…!!!

Kann man denn keinem Menschen mehr glauben?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo jakob,

wer weiss wie sich ein Vermieter am besten bei folgendem
Sachverhalt wehren kann…

Angenommen ein Haus soll wieder vermietet werden - die
bisherigen Mieter möchten ausziehen, weil sie sich was Eigenes
gekauft haben - Neue Mieter waren relativ schnell gefunden:

Eine 4-köpfige Familie (2 Kinder)
Er guter Beruf - Sie Hausfrau… wirkten sehr seriös,
harmonisch etc. - Bilderbuchfamilie halt…

Der Mietvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Vertragspartner wurden die beiden Ehegatten. Beide haben den
Vertrag unterschrieben.

Jetzt erfährt der Vermieter plötzlich aus sicherer Quelle,
dass das Ehepaar bereits Wochen bevor Sie den Mietvertrag
abgeschlossen haben sich getrennt haben… Sie (Ehefrau)
bekommt deswegen sogar Sozialhilfe…! Er wohnt auch
woanders…

Es deutet alles daraufhin, dass diese beiden „zusammen“
aufgetreten sind, um so das Häuschen zu bekommen… (Denn wer
nimmt schon eine Alleinerziehende ohne eigenes Einkommen?)

Beweise?

Oder haben Sie die beiden mehr oder weniger vielleicht nur auf
dem Papier und für die Öffentlichkeit getrennt um somit
Sozialhilfe/ALG II zu erhalten?

dto.

Ich frage mich was das für eine Vertrauensbasis werden soll…

Einzugstermin ist Mitte Juni…

Hat der Vermieter hier eigentlich eine Möglichkeit den Vertrag
deswegen anzufechten? (Ihre bisherige Mietwohnung haben die
neuen Mieter schon gekündigt)

Besitz der VM eine Selbstauskunft de beiden ?
bei der gemogelt wurde AlgGII und sowas = Anfechten wg.
Arglistiger Täuschung.
Der Vertag ist dann von Anfang an ungültig.

Keine Selbstauskunft? Dann wird es ein Beweisproblem.

(Günter meint zwar das sei jenseits vom Recht) aber ich
VM handhabe das immer So: Selbstauskunft mit Vorvertrag +
angehefteten MV dabei wird lt VV die Erstmiete und die
Kaution VOR Einzug fällig.

Was soll ich hier als jenseits vom Recht bezeichnet haben ? Ich ahbe hingewiesne, dabei bleibt es, dass der Mieter nicht verpflichtet ist, eien Selbstauskunft vorzuzlegen. Dies ist Recht. Wenn der VM dann ablehnt, ist es eine Konsequenz. Aber richtig ist, er muss keine Selbstauskunft abgeben.

Wohnen die erst einmal wird es haarig wenn die nichts haben.
Erst das führt zum Übergeben des MV .
Ein Möchtegernmieter, bekam übrigens auch noch eine
Strafanzeige wg. versuchtem Betrug (V eingestellt gg.
Geldbuße) hatte das schonmal zu Gericht getragen,
meine Rechtsposition war haltbar.

Hier kommt es auf den Fall an. Ein versuchter Betrug liegt zumindest hier nicht vor, jedoch möglicherweise eine arglistige Täuschung. Diese Antwort vermag ich derzeit nicht zu geben, weil mir die Auskünfte und Hinweis zum Sachverhalt, vor allem wie der VM auf den Sachverhalt wie geschildert kommt, mir bis jetzt schlüssig nicht erläutert ist.

Wobei ich nochmals zu bedenken gebe, wenn die Mieterin tatsächlich angeblich Sozialhilfe bekommen soll, muss sie doch zuerst einmal die Erlaubnis des Amtes zum Umzug haben.

Alles andere, soweit nichts Schriftliches vorliegt, ist ein Beweisproblem.

Gruss Günter

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