ständige Besucherin (Freundin) - Kündigungsgrund?

Hallo zusammen :smile: !

Fall 1:

Wie ist es wenn eine Freundin, den Freund (oder umgekehrt), quasi immer besucht.
Also Wohnsitz ist woanders angemeldet.
Kann dem Freund gekündigt werden mit der Begründung, dass die Wohnung nur für einen Mieter zulässig wäre?
Nehmen wir weiter an, der Freund habe der Freundin seinen zweitschlüssel gegeben und Sie ist praktisch immer (schon über Monate bei ihm) und geht nur noch zum Post holen in Ihre Wohnung.
Ich denke, dagegen kann man nichts einwenden - oder?
Auser Neid, ist dagegen doch kein Argument denkbar?

Fall 2:

Andere Frage, kann ein Mieter einfach seine Freundin mit einziehen lassen (also diesmal mit offizieller Anmeldung auch für diese Wohnung) ohne den Vermieter zu fragen (auch wenn der Mietvertrag darüber nichts aussagt) ?
Wahrscheinlich nicht ohne Zusage des Vermieters.

Gibt es Fälle in denen zwar der Fall 1 zutrifft, aber trotzdem der Vermieter den Freund irgendwie herrausdrängel konnte.
Ist so etwas denkbar? Oder gar leicht möglich?

Herzlichen Dank und
schöne Grüße Sebastian

Hallo,

Fall 1:

Wie ist es wenn eine Freundin, den Freund (oder umgekehrt),
quasi immer besucht.
Also Wohnsitz ist woanders angemeldet.
Kann dem Freund gekündigt werden mit der Begründung, dass die
Wohnung nur für einen Mieter zulässig wäre?
Nehmen wir weiter an, der Freund habe der Freundin seinen
zweitschlüssel gegeben und Sie ist praktisch immer (schon über
Monate bei ihm) und geht nur noch zum Post holen in Ihre
Wohnung.
Ich denke, dagegen kann man nichts einwenden - oder?
Auser Neid, ist dagegen doch kein Argument denkbar?

Nein, eine Kündigung ist nicht möglich. Aber der Mieter muss sich in dem Fall, wenn sich hier jemand dauerhaft in der Wohnung aufhält sich zumindest mit 2. Wohnsitz anmelden. Umlagen der Nebenkosten sind wg. Verstosses gegen das Melderecht ab Einzug möglich.

Fall 2:

Andere Frage, kann ein Mieter einfach seine Freundin mit
einziehen lassen (also diesmal mit offizieller Anmeldung auch
für diese Wohnung) ohne den Vermieter zu fragen (auch wenn der
Mietvertrag darüber nichts aussagt) ?
Wahrscheinlich nicht ohne Zusage des Vermieters.

Nein, die Mieterin muss die Zustimmung des Vermieters einholen. Die frühere Regelung, dass jemand ohne Zustimmung des Vermieters einen Lebenspartner aufnehmen darf, ist nicht mehr gültig ( BGH VIII ZR 371/02 )

Gibt es Fälle in denen zwar der Fall 1 zutrifft, aber trotzdem
der Vermieter den Freund irgendwie herrausdrängel konnte.
Ist so etwas denkbar? Oder gar leicht möglich?

Der 1. Abschnitt gibt mir zu denken . Aus „Neid“. Mit diesem Mittel gewinnt man weder Recht noch Freunde.

Gruss Günter

Hallo Günter :smile:

Danke Deiner mail.
Ich finde erfreulich, dass deine mail für Pärchen doch eine Möglichkeit lässt.

Nein, eine Kündigung ist nicht möglich. Aber der Mieter muss
sich in dem Fall, wenn sich hier jemand dauerhaft in der
Wohnung aufhält sich zumindest mit 2. Wohnsitz anmelden.
Umlagen der Nebenkosten sind wg. Verstosses gegen das
Melderecht ab Einzug möglich.

D.h. also, ist der erste Wohnsitz wo anders und der zweite Wohnsitz
beim Freund/Freundin und wird dieser ständig besucht, so dass es praktisch einer ständigen Untermiete gleicht (bis auf Post und ersten Wohnsitz) wäre dass legal - und niman könnte etwas dagegen sagen?

Das Argument Nein finde ich auch bedenklich, aber so etwas soll ja nicht so selten vorkommen.

Lieben Gruß Sebastian

Die frühere Regelung, dass jemand ohne Zustimmung
des Vermieters einen Lebenspartner aufnehmen darf, ist nicht
mehr gültig ( BGH VIII ZR 371/02 )

Schade eigentlich, aber vielleicht auch fair.

Gruss Sebastian