Erhöhung der Nebenkosten

Hallo Zusammen,

mal angenommen, Ihr seid Vermieter einer 2-Zimmer-Wohnung, diese ist seit 2001 mit ca. 76,- Euro Nebenkosten p.Mt. konstant vermietet. Auch heuer bekommt Ihr wieder Eure Einzelabrechnung und gebt die Nachforderung an Euren Mieter weiter. Die letzten beiden Jahre sind z.B. jeweils ca. 400,-/500,- Nachzahlung fällig gewesen, nun staunt Ihr nicht schlecht: heuer muss Euer Mieter vielleicht sogar über 700,- Euro nachzahlen. Nehmen wir an, um diese hohe Nachzahlung zu minimieren, würdet Ihr die Nebenkosten von 76,- auf 100,- Euro im Monat erhöhen, wäre das in Ordnung oder wäre die Erhöhung prozentual zu hoch?

Freue mich über angeregte Diskussion,
herzliche Grüße,
Tanja

mal angenommen, Ihr seid Vermieter einer 2-Zimmer-Wohnung,
diese ist seit 2001 mit ca. 76,- Euro Nebenkosten p.Mt.
konstant vermietet. Auch heuer bekommt Ihr wieder Eure
Einzelabrechnung und gebt die Nachforderung an Euren Mieter
weiter. Die letzten beiden Jahre sind z.B. jeweils ca.
400,-/500,- Nachzahlung fällig gewesen, nun staunt Ihr nicht
schlecht: heuer muss Euer Mieter vielleicht sogar über 700,-
Euro nachzahlen. Nehmen wir an, um diese hohe Nachzahlung zu
minimieren, würdet Ihr die Nebenkosten von 76,- auf 100,- Euro
im Monat erhöhen, wäre das in Ordnung oder wäre die Erhöhung
prozentual zu hoch?

Hallo Tanja,
bei den von Dir angegebenen Daten komme ich auf eine zukünftige monatliche Nebenkostenzahlung von über 134,- Euro. Weder für Dich noch für den Mieter ist es sozial, wenn Du später eine erhebliche Nebenkostennachforderung stellen musst.
Mit freundlichen Grüßen
Ulf

Hallo Zusammen,
Freue mich über angeregte Diskussion,
herzliche Grüße,

Hallo Tanja,
als Vermieter würde ich erst mal meine Mieter zu mehr Sparsamkeit und Mülltrennung auffordern, um Müllgebühren, Strom- und Wasserkosten zu sparen.
Grüße
Franz

Hallo Tanja,

dem Mieter msus mitgeteilt werden, dass auf Grund der hohen Nahcforderung er monatlich mindestens 135 € an Vorauszahlungen ab dem nächsten 1. des Monats, der diesem Schreiben folgt zu zahlen hat.

Üblicherweise wird dies bereits mit der Zusendung der Abrechnung gemacht. Der Mieter muss die höhere Vorauszahlung leisten. Er kann nicht frei entsscheiden, ob er zahlen will oder nicht.

Gruss Günter

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